Outrightgeschäft (= Sologeschäft): Ein Outrightgeschäft besteht darin, dass ein Devisenbetrag per Termingekauft oder verkauft wird: Der Käufer verpflichtet sich am Fälligkeitstag den EUR-Kaufpreis zu zahlen. Der Verkäufer verpflichtet sich am Fälligkeitstag den Devisenbetrag zu liefern. Outrightgeschäfte sind also Termingeschäfte mit Devisen, die den Exporteuren und Importeuren eine sichere Kalkulationsgrundlage bei der Planung ihrer Auslandsgeschäfte verschaffen.