Ablauf eines Akkreditivs? |
|
|
Verfasst am: 04.05.2007 21:32 |
|
|
Hallo Leute,
folgende Frage zu einem "gewöhnlichen" (unbestätigten) Akkreditiv:
Die avisierende Bank stellt dem Exporteur den Geldbetrag doch erst dann zur Verfügung, wenn sie diesen von der eröffnenden Bank erhalten hat, oder?
Laut Grill erfolgt die Verrechnung zwischen Exporteur und seiner Bank nach der Dokumentweitergabe vom Exporteur an die avisierende Bank und anschließender Überprüfung der Dokumente.
Ist das nicht falsch?
Ihr seid wie immer gefragt ;) |
|
|
|
Verfasst am: 05.05.2007 07:24 - Geaendert am: 05.05.2007 07:25 |
|
|
Eine Darstellung bzw. eine Beschreibung der Autoren Grill und Perczynski als falsch zu bezeichnen, ist schon frech.
Man sollte bedenken, dass es fast immer zwei Möglichkeiten gibt. Die Verrechnung kann doch schließlich auch E.v. erfolgen. |
|
|
|