Internationaler Zahlungsverkehr |
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Verfasst am: 20.07.2007 09:41 |
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Hi Mädels und Jungs,
könnte ihr mir helfen.....
Es gibt doch zwei Scheckarten (hab ich gelesen):
einmal BANK-AUF-BANK ziehung (1.)
und KUNDE-AUF-BANK ziehung. (2.)
erklärung zu 1.: Ziehung eines Schecks durch die Bank des Zahlungspflichtigen auf die Korrespondenzbank
erklärung zu 2.: Ziehung eines Schecks durch den Zahlungsprlichtigen auf sein Kreditinstitut.
Ich weiß irgendwie nicht mehr was das heißen soll...
Kann mir das jemand erklären evtl. anhand eins Bsp.???
Wäre super lieb von euch.
lg |
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Verfasst am: 20.07.2007 10:24 |
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Ich dachte Scheckkarten gibts nicht mehr... ??? FCC! FCC! FCC!
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont |
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Verfasst am: 20.07.2007 10:47 |
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hm...?
ich meinte nicht ScheckKARTEN sondern
scheckARTEN...
Ich hab das irgendwo gelesen und würde gerne wissen was das ist.... :-)
lg |
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Verfasst am: 20.07.2007 11:27 |
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Gehts bei ScheckArten nicht eher um sowas wie Verrechnungsscheck, Orderscheck, LZB Schecks etc...? Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!" |
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Verfasst am: 20.07.2007 11:29 |
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ja schon...
ich hab das aus dem Grill unter Ausland gefunden.
Könnt Ihr mir da helfen und evtl kurz mal im grill nachschauen damit ihr wisst was ich meine?!!
:-) |
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Verfasst am: 20.07.2007 15:24 |
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Nochmals Verweis auch auf den angegebenen Link.
Zahlungen durch Scheck:
Im Auslandsverkehr werden i.d.R. Orderschecks verwendet (Zahlung per Scheck z.B. wenn die Scheckzahlung im Empfängerland bevorzugt wird).
Bank-auf-Bank-Ziehung:
Bei der Bank-auf-Bank-Ziehung wird ein Orderscheck durch die Bank des Zahlungspflichtigen auf ihre Korrespondenzbank im Land des Zahlungsempfängers gezogen. Durch die Bank-auf-Bank-Ziehung werden Bonitätsrisiken ausgeschaltet.
Kunde-auf-Bank-Ziehung:
Der Zahlungspflichtige zieht einen Scheck auf sein Kreditinstitut.
Siehe auch hier im Forim unter Wissenspool! |
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Verfasst am: 20.07.2007 19:56 - Geaendert am: 20.07.2007 19:57 |
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Wenn ein Kude einen Scheck mit Hilfe des Bankformulars ausstellt, wird dies als Kundenziehung (Kunde-auf-Bank-Ziehung) bezeichnet.
Es kann vorkommen, dass der Empfänger des Schecks befürchtet, dass der Kundenscheck nicht eingelöst wird. Dann fordert er eine Bank-auf-Bank-Ziehung, d.h. eine Bank stellt einen Scheck mit Hilfe es Scheckformulars einer weltbekannten Bank aus. Diese Bank-auf-Bank-Ziehung wird bonitätsmäßig höher als die Kundenziehung eingestuft. Man traut eben einer Bank mehr als einen Kunden. |
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Verfasst am: 21.07.2007 16:20 |
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Im Auslandszahlungsverkehr ist der Bankenorderscheck gängig. Nehmen wir eine Zahlung in USD. Das geht vom Kunden nur direkt, wenn er ein eigenes Währungskonto besitzt. Also wird i.d.R.ein Scheck zu Lasten einer Bank in US (falls dort keine Filiale wie die Spaka - Korrespondenzbank mit eigenem Konto oder nur Anschaffung des Betrages) oder Filiale der Bank ausgestellt. Der Gegenwert wird dem Kunden sofort belastet.
Dieser Scheck wird dann dem Kdn . in Deutschland zur Weiterleitung übergeben oder von der Auslandsfiliale/Korrespondezbank direkt zum Begünstigten gesandt.
Im Ausladsgeschäft erfolt dazu i.d.R. eine sog. "Scheckkkreuzung" als Sicherheit. Nicht wirklich ein Kreuz, sondern 2 parallele Linien quer über dem Scheck. Damit wird der Scheck nur an den Begünstigten oder einen im "Kreuz" genannten Empfänger ausgezahlt. Bei Auslandsschecks beachten wir dieses Handling allgemein, obwohl es in unserem Scheckgesetz nicht vorkommt. |
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