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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Dokumenten-Akkreditiv
 
Zora
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.02.2003 08:47
Was könnt ihr mir alles über Dokumenten-Akkreditive oder über Akkreditive im Allgemeinen erzählen??? Bitte um Antworten : )

QQQ Rote Zora QQQ


Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.02.2003 13:03 - Geaendert am: 20.02.2003 13:04
Ist dir denn der Inkasso-Fall klar??

Rang: IPO

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Verfasst am: 20.02.2003 15:01 - Geaendert am: 20.02.2003 15:05
:-) hatte ich gerade heute in der schule. also ich versuch‘s:
bei einem import-export geschaeft sichert die bank des importeurs die zahlung an den exporteur. fuer den exporteur schwindet so das risiko der nichtaufnahme der dokumente durch den importeur.
richtig?
EDIT/ Akkreditiv: Handelsklausel; Auftrag an eine Bank, einem Dritten (dem Akkreditierten) innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Betrag auszuzahlen

Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2003 15:24 - Geaendert am: 07.03.2003 15:30
Hi
Akkreditiv: (Letter of Credit)
Die Bank des Importeurs gibt ein abstraktes (losgelöst vom eigentlichen Kaufvertrag), bedingtes und i.d.R. unwiderrufliches Schuldversprechen gegenüber den Exporteur ab. Aber nur dann, wenn die im Akkreditiv vereinbarten Bedingungen erfüllt worden sind. ( wenn z.B. B/L, Handelsrechnung, Packliste usw. vorhanden sind)

Risiko Ex: - Politisches (Absicherung durch Hermes)
- Wirtschaftliches (Absicherung durch Hermes o. Bestätigung=Zahlungsversprechen der Exporteurbank)
- Vereinbarte Dokumente können nicht vorgelgt
werden.

Risiko Im: - Lieferrisiko (Schiff geht unter usw.)
- Qualitätsrisiko (z.B. Ware hat nicht die vereinbarte Qualität


Die Zahlungsabwicklung Akkreditiv wird dann angewendet, wenn sich die Vertragspartner nicht ausreichend kennen (Bonität der Vertragspartner) und die Risiken für beide ausgeglichen sein sollen.

--------------------------------------------------
Nicht denken, wissen!!! *g*


Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2003 15:27 - Geaendert am: 07.03.2003 15:29
Hoff ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

Schönes Wochende
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2003 16:04 - Geaendert am: 07.03.2003 16:06
Der Importeur beauftragt seine Hausbank ein Dokumentenakkreditiv zu Gunsten des Exporteurs zu eröffnen.
Die Akkreditivbank prüft die Bonität des Auftraggebers. Mit der Eröffnung des Akkreditivs gibt die Akkreditivbank ein abstraktes, bedingtes Schuldversprechen gegenüber dem Exporteur ab.
Die Akkreditivbank belastet den Auftraggeber mit Provision.

Die eröffnende Bank informiert die Hausbank des Exporteurs über die Eröffnung (mittels SWIFT).

Die Akkreditivstelle avisiert den Begünstigten.

Der Exporteur versendet die Ware und reicht die akkreditivkonformen Dokumente bei der Akkreditivstelle ein.

Die Akkreditivstelle prüft die Dokumente und schreibt den Gegenwert dem Exporteur gut, wenn die Exporteurbank Zahlstelle ist.
Die Dokumente werden an die eröffnende Bank mit Belastung des Gegenwertes weitergeleitet.
Die Akkreditivbank prüft die Dokumente auf Vollständigkeit und die äußerliche Aufmachung. Entsprechen die Dokumente dem Akkreditiv, wird sie die Belastung akzeptieren.
Die Dokumente werden an den Importeur mit gleichzeitiger Belastung des Gegenwertes weitergegeben.
 

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