Auslandsgeschäft HILFE!!!! |
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Verfasst am: 09.10.2007 08:47 |
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Wer kann mir erklären was bedingt und abstrakt ist???
Ich versteh das leider nicht!
Danke an euch schon mal im vorraus!!!!!! |
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Verfasst am: 09.10.2007 10:40 |
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...im Bezug worauf...? |
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Verfasst am: 09.10.2007 10:42 |
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Dokumentenakkredetiv |
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Verfasst am: 09.10.2007 13:00 |
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bedingt = an die Bedingungen, die im Akkreditiv vereinbart wurden, gebunden
abstrakt = losgelöst vom Grundgeschäft (Kaufvertrag)
Du meinst sicherlich das bedingte, abstrakte Schuld-(Zahlungs-)versprechen? |
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Verfasst am: 09.10.2007 13:20 |
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ERA 500: Art. 3 Abstraktheit:
Akkreditive sind ihrer Natur nach von den Kauf- oder anderen Verträgen, auf denen sie möglicherweise beruhen, getrennte Geschäfte und die Banken haben in keiner Hinsicht etwas mit solchen Verträgen zu tun und sind nicht durch sie gebunden, selbst wenn im Akkreditiv auf solche Verträge in irgendeiner Weise Bezug genommen wird. Folglich ist die Verpflichtung einer Bank, zu zahlen, Tratten zu akzeptieren und zu bezahlen oder zu negoziieren und/oder irgendeine andere Verpflichtung unter dem Akkreditiv zu erfüllen, nicht abhängig von Gegenansprüchen oder Einreden des Auftraggebers, die sich aus seinen Beziehungen zur eröffnenden Bank oder zum Begünstigten ergeben.
Ein Begünstigter kann sich keinesfalls auf die vertraglichen Beziehungen berufen, die zwischen den Banken oder zwischen dem Auftraggeber und der eröffnenden Bank bestehen.
Hoffe das hilft dir was |
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