Dauerauftrag ins Ausland - Gebühren |
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Verfasst am: 12.06.2008 19:34 |
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Wie haltet Ihr es denn bei Euch mit Gebühren für die Einrichtung, Änderung und Auflösung von EU-Daueraufträgen.
Nach meinem Dafürhalten sind Daueraufträge Überweisungen und müßten mit BIC und IBAN dann auch gebührentechnisch das kosten was Inlandsdaueraufträge kosten.
Wie seht Ihr das und wie wird das bei Euch gehandhabt? |
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Verfasst am: 12.06.2008 20:31 - Geaendert am: 12.06.2008 20:31 |
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Korrekt, und wird bei uns auch auch genau so gehandhabt.
Wobei ein Inlands-DA bei uns billiger ist als eine normale Inlands-ÜW, beim Auslands-DA sind die Gebühren gleich hoch wie bei der ÜW :-)
Gebühren für Einrichtung, Änderung oder Löschung gibt es bei uns nicht. |
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Verfasst am: 13.06.2008 13:27 |
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Ja die Kosten müssen die gleichen sein.
Wir haben Konten da kostet das Ändern, Löschen und Einrichtigen von DA im Inland und für EU-Daueraufträge fallen dann die gleichen Kosten an. |
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Verfasst am: 13.06.2008 15:37 |
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Mit den Gebühren fürs Löschen sehe ich noch ein generelles Problem. Seit wann kann man in dieser Form in Rechnung gestellt bekommen, daß man eine Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nimmt?
z.B. Ich wechsel den Arzt, dann will der alte Geld dafür, dass ich nicht mehr komme?
So kommt mir das bei den Löschungsgebühren auch vor.
Mit den Auflösungsgebühren für Konten sind die Banken ja auch auf die Schnauze gefallen... |
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Verfasst am: 13.06.2008 18:29 |
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Du zahlst dann für die Löschung des DA.
Wir als Bank haben mit der Leistung die evtl. hinter ´dem DA steht ja nichts zu tun.
Der Kunde zahlt dafür das wir diesen Vertrag löschen und die Eingabe der Löschung ist unsere erbrachte Dienstleistung.
Wenn er ein Konto auflöst, war aber das Konto an sich die Leistung und wenn er das nicht mehr haben will dann dürfen wir für die Auflösung nichts nehmen.
Wenn ein DA allerdings aus Bonitätsgrunden durch uns gelöscht wird, dann kann ich deine Argumentation nachvollziehen, weil dann handeln wir ja nicht im Interesse des Kunden sondern im eigenen. |
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Verfasst am: 13.06.2008 19:33 |
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Die Nichtfortsetzung eines Vertrages (Überweisungsvertrag in der Ausprägung Dauerauftrag) soll eine Dienstleistung sein?
Die Löschung eines Kontos aber nicht, da soll das Konto die Leistung sein?
etwas eigenwillig, finde ich |
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Verfasst am: 13.06.2008 20:55 |
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Vielleicht eher ein bisschen schlecht erklärt.
Abgesehen davon, dass ich diese Gebühr für Einrichtung, Änderung und Löschung eines DA auch nicht toll finde, nochmal ein Erklärungsversuch.
Wir nehmen die o. g. Gebühr bei unserem Onlinekonto, dass ist besonders günstig weil der Kunde alles von zu Hause machen soll nutzt er irgendeinen Service in der Filiale kostet es Geld, eben auch wenn er einen DA in der Fililale löscht und bei dem Kontomodell mit Postenabrechnung, da kostet jeder Handschlag.
Bei Konten mit Paketpreis ist es enthalten.
Daher zahlt er für die Tätigkeit die wir ausführen nämlich das löschen.
Eine Kontoauflösung ist dann ja schon etwas anderes, damit schrecke ich den Kunden ab das Konto aufzulösen bzw. liegt die Löschung eines Kontos im üblichen Umfang der Kontonutzung.
Aber auch da kann es sein, dass die letze Überweisung z. G, des neuen Kontos Geld kostet nämlich für die Überweisung.
Aber wärend des Schreibens ist mir eine noch viel schlimmere Gebühr eingefallen:
Manche Banken nehmen Geld für die Mitteilung des Ablösesaldos bei Darlehen, |
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Verfasst am: 16.08.2008 23:37 |
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