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Bereich Auslandsgeschäft |
Moderator: TobiasH |
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FOB/CIF |
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Verfasst am: 10.05.2009 17:52 |
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Wenn ich das richtig verstanden habe, beschafft der Exporteur die Dokumente (zB Handelsrechnung etc) und kommt auch für diese Kosten auf.
Wie ist das denn bei FOB, da muss der Exporteur ja nicht die Dokumente Seeversicherung und Seefrachtversicherung beschaffen, also kommt er doch für diese Kosten dann nicht auf, oder? |
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Verfasst am: 10.05.2009 19:45 |
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Bei FOB ist zur Kostenteilung folgendes anzumerken:
- Verkäufer: Alle Kosten die entstehen, bis die Ware die Schiffsreling (im Verschiffungshafen) überschritten hat.
Hierzu sind auch die Kosten für Zollformalitäten, Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben die für die Ausfuhr notwendig sind anzuführen.
- Käufer: Alle Kosten die entstehen ab dem Zeitpunkt an dem die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
Ferner Kosten für Zollformalitäten, Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben die für die Einfuhr notwendig sind (auch für den Transport durch Drittländer).
Der Verkäufer muss dem Käufer das Dokument zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln.
Ist dieses Dokument nicht das Transportdokument, hat der Verkäufer dem Käufer auf dessen Verlangen, Kosten und Risiko weitere Dokumente die für die Abwicklung erforderlich sind auszustellen.
Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Formalitäten der Abwicklung zur Verfügung stellen. |
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