Negoziierung
im internationalen Dokumenten-/Akkreditivgeschäft verwendeter Ausdruck für den Ankauf von vom Begünstigten gezogenen Tratten und/oder unter dem Akkreditiv vorgelegten Dokumenten, in Art. 9 a und 10 b ERA definiert. N. kommt bei der Finanzierung von Exportgeschäften (Exportfinanzierung durch Kreditinstitute) vor: a) als Ankauf dokumentärer Tratten (Wechsel) bei D/P-Inkassi (Abwicklung: Exportvorschüsse), b) als Ankauf von Tratten und/oder Dokumenten bei Negoziierungsakkreditiven, c) bei der Abwicklung von Negoziierungskrediten (Drawing Authorisations).