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Verfasst am: 14.09.2009 20:51 |
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Hallo.
jaja, ein sehr leidiges Thema und ein Rechenexempel.
Also ein Autoreparatur zählt natürlich nicht zu den Werbungskosten.
Bei einem Computer ist es so, dieser wird maximal zu 50% als "Lernmittel" für berufliche/schulische Zwecke angesehen. Also 50% des Anschaffunswertes, dann auf 3 Jahre abschreiben. Das heißt zum Beispiel ein Laptop für 600€, 300€ abschreiben. Also 100€ im Jahr. Aber auch nur dann wenn du ihn im Januar gekauft hast. Angenommen du kaufst ihn erst zum 1.10. dann darf es nur ein Viertel sein, also 25€ für dieses Jahr, ist also reichlich uninteressant.
Berufsbekleidung gibt es bei uns Bänkern leider auch nicht.
Kein Hemd, kein Anzug, keine Schuhe nix. Ich finde es persönlich sehr unfähr, besonders weil ein guter Anzug schon ins Geld geht.
Was noch sehr gut ist, Fahrt zur Arbeit, einfacher Weg. deswegen immer protokollieren wann du wo warst (falls du die GS wechselst). Berufsschulfahrten werden als "Dienstreisen" angesehen. Es gelten Hin- und Rückweg.
Außerdem bekommt man noch für jeden Schultag der länger als 8 Schulstunden ist 8 € Verpflegungsgeld. Dann geht natürlich noch der Sparerpauschbetrag ab.
Das sind so die Hauptpositionen, die wohl jeder hat.
Was auch noch geht sind natürlich, Lehrbücher etc. Das Handelsblatt zum Beispiel kann auch angesetzt werden. |
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