Rechnungswesenaufgabe |
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Verfasst am: 28.09.2009 16:34 |
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage, zu einer RW Aufgabe, die ich auch hier auf der Seite gefunden habe.
Aufgabe:
Wie wird die Abgrenzung der Zinsen für einen abgezinsten Sparbrief am Jahresende gebucht ?
1) Zinserträge an Passive Rechnungsabgrenzung
2)Spareinlagen und Zinsaufwendungen an Sparbriefe
3)Sparbriefe und Zinsaufwendungen an Spareinlagen
4)Spareinlagen an Zinsaufwendungen
5) Aktive Rechnungsabgrenzung an Zinsaufwendungen
Richtig ist Lösung A, aber wieso?
Ich habe zumindes gelernt, dass das Konto Zinsaufwand immer im Soll und nie im Haben steht..
Vielen Dank für eure Hilfe. |
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Verfasst am: 28.09.2009 19:54 |
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Die erste Lösung ist falsch. Bei dem Verkauf von Sparbriefen entstehen Zinsaufwendungen !!!
Der Verkauf wird bei Barzahlung so gebucht::
Zinsaufwand und
Kasse an Sparbriefe
Der Sparbrief wird mit dem Nennwert gebucht.
Überschreitet die Laufzeit des Sparbriefes das Geschäftsjahr, so wird zum Jahresabschluss der Zinsanteil des neues Jahres abgegrenzt, damit in der GuV-Rechnung des Geschäftsjahres nur die Zinsen enthalten sind, die das Gesschäftsjahr betreffen. Daher muss das Konto Zinsaufwand zu diesem Zweck ausnahmswise im Haben gebucht werden:
Aktive Rechn‘abgr. an Zinsaufwand |
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Verfasst am: 21.11.2010 17:41 - Geaendert am: 21.11.2010 18:03 |
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Hallo zusammen,
haben in der Schule gelernt, dass antizipative Zinsen über das passive Bestandskonto abgegrenzt werden, welches den Zinsaufwand verursacht hat.
In diesem Fall also:
Zinsaufwendungen / Sparbriefe zum Jahresende.
Bei Eröffnung im neuen Geschäftsjahr dann die Ausnahme, dass auf dem Aufwandskonto im Haben gebucht wird.
Hier:
Sparbriefe / Zinsaufwendungen.
Damit dann bei Auszahlung
Zinsaufwendungen / Sparbriefe und
Sparbriefe / Kasse (oder KKK oder so) gebucht werden kann.
Falls falsch bitte kurz klären. Danke :)
Merke gerade: abgezinst!
Sorry und trotzdem Danke :) |
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