Incoterms |
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Verfasst am: 17.11.2009 08:15 - Geaendert am: 18.11.2009 12:03 |
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mir wurde geholfen danke! |
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Verfasst am: 17.11.2009 09:04 - Geaendert am: 17.11.2009 09:05 |
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Wenn die deutsche Importierfreudig-AG in München ihr Werk hat, dann "frei Haus". |
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Verfasst am: 17.11.2009 09:25 |
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vielen Dank für die schnelle Antwort,
mit welcher Begründung könnte ich die Antwort hernehmen? Sehe den Sinn leider noch nicht ;-( |
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Verfasst am: 17.11.2009 09:49 |
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Die richtige Incoterm-Klausel wäre hier z.B. DDP (engl.: Delivery Duty Paid) vereinbarter Lieferort im Einfuhrland.
Incoterms regeln ja immer den Kosten- und Gefahrenübergang
und sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. |
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Verfasst am: 17.11.2009 11:19 |
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Meiner Ansicht nach sprechen die Formulierungen hier für den INCOTERM FCA (Free Carrier/Frei Frachtführer):
1. Die Ware soll an den vom K ä u f e r benannten Frachtführer übergeben werden (Der Hinweis „vom Käufer benannter Frachtführer“ lässt m.E. auf eine F-Klausel schließen)
2. Die Ware soll vom Exporteur nur zur Ausfuhr freigemacht werden.
Was mich hier aber total irritiert ist der Übergabeort München (also im Land des Importeurs).
Man fragt sich, warum hier keine Lieferbedingung vereinbart wurde, wo der Verkäufer für den gesamten Transport nach München zuständig ist. (Hier kämen je nach Gefahrenübergang CPT oder DDU in Frage).
Zu den anderen Lösungsvorschlägen:
Nr. 1 :“frei Haus“ gehört nicht zu den Incoterms (Lieferbedingung im Inland)
Nr. 2: Bei DDP müsste der Verkäufer auch die Einfuhrabgaben (z.B.. Zölle im Einfuhrland) zahlen. Von „geliefert verzollt“ ist hier nichts erwähnt.
Vielleicht ist ja auch die Frage nicht ganz korrekt bzw. eindeutig formuliert:
Es wäre auf jeden Fall eindeutig FCA, wenn die Frage wie folgt lauten würde:
Welchen Incoterm würden Sie vorschlagen, wenn geregelt werden soll, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer zur Lieferung nach München übergeben soll?
Dann wäre München der Bestimmungsort des Warentransportes (Werk des Käufers) und nicht der Übergabeort an den Frachtführer. |
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