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Verfasst am: 16.02.2010 13:37 |
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Hallo,
folgende Frage
Wer darf Schecks (Orderschecks) einer Firma (hier: GmbH) rechtsverbindlich indossieren?
Sind es nur der/die Geschäftsführer bzw. der / die Prokuristen
oder
auch die Kontobevollmächtigten generell?
Spielt hier das Innen bzw. Außenverhältnis eine Rolle?
Bitte mit Quellenangabe
Gruß
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