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Bereich Auslandsgeschäft
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Indossament Auslandsorderschecks
 
87402
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.02.2010 13:37
Hallo,
folgende Frage

Wer darf Schecks (Orderschecks) einer Firma (hier: GmbH) rechtsverbindlich indossieren?

Sind es nur der/die Geschäftsführer bzw. der / die Prokuristen

oder

auch die Kontobevollmächtigten generell?

Spielt hier das Innen bzw. Außenverhältnis eine Rolle?

Bitte mit Quellenangabe

Gruß
87402
 

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