Konnossement |
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Verfasst am: 12.10.2010 18:56 |
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ich verstehe nicht wie ein Konnossement an eine Order augestellt sein kann und gleichzeitig blanko indossiert ist?!?! Ich weiß, dass eine blanko Indossierung die Verladung für den Verfrachter vereinfacht, aber wenn das Konnossement doch parallel "an Order" ausgestellt ist ist das doch irgendwie widersprüchlich? Kann mir jemenad eien nachvollziehbare Antwort dazu geben? Danke!!! |
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Verfasst am: 12.10.2010 22:04 - Geaendert am: 12.10.2010 22:06 |
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Die Schiffsladung soll an den Empfänger oder dessen Rechtsnachfolger ausgeliefert werden.
Deshalb ist die Anschrift des Empfänger mit dem Zusatz "an Order" versehen.
Blankoindossament:
Auf der Rückseite des Seefrachtbriefs ist ein Weitergabevermerk unterschrieben, aber der neue Empfänger ist noch nicht angegeben. |
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