Auslands-Aufgabe |
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Verfasst am: 21.07.2011 12:28 |
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Hallo zusammen,
vllt kann mir jemand von euch helfen ich komm hier einfach auf keinen grünen Zweig.
Folgende Situation:
Die Fensterfabrik Weber KG in Düsseldorf importiert für die Herstellung von Fenstern und Türen Hölzer aus den USA.
Die Rechnungen sind jeweils in USD gestellt. Die ware wird mittels Seefracht über Bremen importiert.
Es ist die Abwicklung der Zahlung über ein Dokumenteninkasso in der Form "Dokumente gegen Zahlung" vereinbart.
Aufgabe 1
Importeurin Weber KG hat zwischenzeitlich die Dokumente von der Kreissparkasse Düsseldorf erhalten und gegen Übergabe des Konnossementes vom Frachtführer die Holzlieferung erhalten.
Bei der Eingangskontrolle der Ware werden Qualitätsmängel festgestellt.
Die Firma Weber KG bittet daraufhin die Sparkasse, die Bezahlung des Inkassos aufzuschieben bzw. zu stornieren, bis der Exporteur eines Betragsminderung zustimmt.
Ist die Sparkasse berechtigt, dies zu tun?
Begründen Sie ihre Antwort
Aufgabe 2
Die Firma Weber KG hätte bei der Prüpfung der Dokumente in der Sparkasse bereits feststellen können, dass die Ware nicht den Qualitätsanforderungen entspricht.
Was hätten Sie in diesem Fall der Firma Weber KG empfohlen, um diese vor eventuellen Verlusten zu bewahren?
Vorgehensweise bis zur Lösung des Problems?
Aufgabe 3
In welchem Fall ist der Abschluss eines Devisenoptionsgeschäftes für die Firma Weber KG sinnvoller als der eines Devisentermingeschäftes?
Kursschwankungen bleiben unberücksichtigt! |
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Verfasst am: 21.07.2011 15:06 |
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Zu Aufgabe 3
Da bei einer Option der Käufer ein Wahl hinsichtlich der Ausübung hat, ist das Devisenoptionsgeschäft dann sinnvoll, wenn die Bezahlung nicht sicher ist.
Devisentermingeschäfte müssen erfüllt werden, deshalb sollte die Zahlung mit Devisen auch bestimmt erfolgen. |
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Verfasst am: 21.07.2011 15:24 |
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Vielen Dank für die Hilfe Hr. Herrmann
weiß jemand zu den anderen Aufgaben eine Lösung? |
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Verfasst am: 20.11.2011 18:05 - Geaendert am: 20.11.2011 18:08 |
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zu 1.
die Sparkasse ist dazu nicht berechtigt!
Mängel an der Ware sind trotz Dokumenteninkasso(DIK) weiterhin Risiko des Importeurs.
Die Spk prüft die Dokumente nur auf Vollständigkeit und Vollzähligkeit. Bei DIK wird, auch wenn es die ein oder andere Bank in der Praxis als Service macht, nichtmal die inhaltlichen und formellen Sachen geprüft!
Da zudem Dok gegen Zahlung dasteht ist das Geld bereits weg.
Beide Seiten haben im Sinne des DIK ihre Pflichten erfüllt, somit kann der Importeur nur noch auf privat-rechtlichen Wege seine Ansprüche geltend machen
zu 2. (nur zu 80% sicher)
dann dürfte kein reingezeichnetes Konnossement vorliegen, somit wird bei der avisierung dem Kunden die Unterlagen vorgelegt und auf den äußerlichen Mangel der Ware hingewiesen. Der Kunde kann dann bestimmen ob er die Ware auf eigenes Risiko annimmt oder es sein lässt bzw. vor Zahlung gegen Aushändigung der Dokumente mit dem Exporteur in Verbindung tritt. (bessere Verhandlungsposition)
Hoffe konnte helfen |
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Verfasst am: 14.06.2012 17:45 |
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Ja, zu 2. ich kenn das auch so:
Die Unterlagen werden von der Sparkasse auf
- Vollzähligkeit,
Stimmigkeit,
Fälligkeit,
Hinweise auf Schäden
überprüft.
Die Ware an sich kann die Sparkasse ja nicht prüfen, es geht lediglich um die Stimmigkeit der Formulare.
Wenn die Unterlagen Unstimmigkeiten aufweisen, dann notiert die Bank das auf den Unterlagen und zeigt dies dem Kunden an. Oftmals kann der Kunde dann eine Abänderung beantragen oder aber er nimmt die Dokumente trotzdem an und klärt dies dann im Innenverhältnis zum Kunden.
Die Unterlagen werden NICHT einfach so weitergegeben, wenn Unstimmigkeiten vorhanden sind. |
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