CIF |
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Verfasst am: 03.10.2011 19:44 |
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Was ist der Vorteil für den Expiteur wenn er CIF wählt? |
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Verfasst am: 03.10.2011 20:56 - Geaendert am: 03.10.2011 21:03 |
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Nicht der Exporteur wählt die Lieferbedingung, sondern beide Vertragspartner müssen sich drüber einigen.
Der Exporteur zieht keine Vorteile aus CIF. Er schlägt den CIF-Preis auf den Verkaufspreis, da er als Exporteur alle Kosten bis zum Bestimmungshafen trägt.
Deswegen ist es auch Schwachsinn als Exporteur CIF zu verlangen.
Was CIF genau ist, muss ich nicht erklären, dafür gibt es Bücher.
Nur der Importeur zieht ggf. aus FOB einen Vorteil, weil er für den Transport vom Verschiffungs- zum Bestimmungshafen eventuell eine günstigere Reederei finden kann, als der Exporteur bei CIF. |
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Verfasst am: 04.10.2011 14:54 |
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Gründe eines Exporteurs, die für die Lieferbedingung CIF sprechen:
1. Weniger Risiken als z.B. bei FOB:
Er bestimmt den Versicherer und den Umfang der Versicherung und gibt die Versicherung selbst in Auftrag. Denn bei einem Schadensfall wird sowohl die Zahlungswilligkeit als womöglich auch die Zahlungsfähigkeit des Importeurs gegen Null gehen, wenn die Ware nicht bzw. nicht ausreichend versichert wurde.
Auswahl des Frachtführers und des Schiffes (Alter, Registrierung u.s.w.) liegt bei ihm und nicht beim Importeur. Damit begrenzt er von Anfang an das Transportrisiko. Er muss also auch nicht wie z.B. bei FOB warten bis der Importeur ihm den Schiffsnamen und den Verladezeitpunkt nennt. CIF ist für den Exporteur eine aktive Klausel.
2 . Der Exporteur bietet bei einem CIF-Angebot dem Importeur mehr Service (Rund-um-Sorglos-Paket). So erreicht er mit dem Angebot vor allem Importeure, die nicht so viel importieren bzw. die nicht so viel Import-Know-How haben. |
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Verfasst am: 04.10.2011 15:18 |
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@ Sira
Super hervorragende Erklärung! Das habe sogar ich, der seit Jahren damit nichts mehr am Hut hat sofort verstanden! Danke! |
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Verfasst am: 04.10.2011 15:42 - Geaendert am: 04.10.2011 15:49 |
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Scheiß Bankazubi...Beitrag weg.
zu Grund 1: Die Versicherung nützt NUR dem Importeur.
Ab Verladung auf dem Schiff, geht die Gefahr auf den Importeur über.
Zudem bestimmt der Exporteur nicht den Umfang der Versicherung. Es ist festgelegt, dass die Versicherungssumme mindestens 110% betragen muss. Kein Exporteur wird mehr versichern, weil es unlogisch ist.
Die Zahlungsfähigkeit des Importeurs ist immer bei einem Akkreditiv gegeben, egal ob FOB oder CIF.
Dass das Transportrisiko bis zum Schiff eingeschränkt wird, ist auch Unsinn.
Bei CIF und FOB trägt der Exporteur das Risiko bis zur Verladung, da besteht kein Unterschied.
Zudem wird der Name des Schiffs dem Exporteur bei FOB vor Verladung mitgeteilt. Somit keine Wartezeit wie bei CIF.
Dass bei FOB der Importeur auch immer eine Versicherung abschließt, versteht sich von selbst.
Argument 1 also entkräftet.
Argument 2: Kein Vorteil für Exporteur, weil jeder Importeur, der Erfahrung hat, weiß, dass CIF eine Internationale Handelsklausel ist und der Exporteur keine Sonderleistungen erbringt!
Lediglich bei unerfahrenen Handelspartner macht man da eventuell Pluspunkte, bis dieser sich mal die Incoterms anschaut. =)) |
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Verfasst am: 04.10.2011 16:00 |
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@ Technologie
Wer bestimmt, dass die Verischerungssumme mindestens 110% betragen muss und 110% von was? Des Verkauspreises? inclusive irgendwelcher Gebühren?
Wer trägt die Gebühren für die Versicherung?
Hat der Exporteur, wenn er sich selbst die reederei usw aussuchen kann nicht dennoch den Vorteil, dass er mit einem ihm bekannten Partner arbeiten kann? Dass er nicht auf die Anweisungen des Importeurs wartern msus, sonderne vtl auch schon vorher vereinbarungen treffen kann?
Wenn der Exporteur CIF anbietet und ein anderer aber FOB, dann ist doch dennoch für den Importeur bei sonst gleichen Bedingungen der Exporteur mit CIF derjenige, der mehr für den Importeur tut, oder nicht? Da ist es doch egal, ob CIF eine internationale Handeslklausel ist oder nicht! Es geht ja immer darum, was der Vorteil ist im Vergleich zu FOB? |
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Verfasst am: 04.10.2011 17:35 - Geaendert am: 04.10.2011 18:10 |
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@Technology:
Weil ich im Moment super wenig Zeit habe, hier nur kurz einige Kommentare:
Obwohl bei CIF die Gefahrtragung des Exporteurs nur bis zur Verladung an Bord des Schiffes im Verschiffungshafens geht, trägt er jedoch einen eventuellen finanziellen Schaden, wenn der Importeur bzw. seine Versicherung die Zahlung verzögert oder gar nicht leistet. Gründe dafür: Importeur hat nicht oder in zu geringem Umfang versichert (Man glaubt gar nicht wie viel Importeure daran sparen oder unerfahren sind), Versicherung weist Schadensregulierung aus irgendwelchen Gründen zurück oder verzögert sie).
Je nachdem welche Versicherung gewählt wurde kann es da auch zu unangenehmen Überraschungen kommen. (Beispiel: indische Versicherungen)
Der Exporteur hat zwar aufgrund des Gefahrenübergangs Anrecht auf Zahlung, davon allein fließt jedoch kein Geld. Denn ohne das Geld aus der Versicherung wird der Importeur wohl eher nicht zahlen.
Beim Umfang der Versicherung meinte ich nicht die min. 110 Prozent sondern die versicherten Risiken. Gemäß CIF ist nur die Mindestdeckung ICC Clause C zu versichern. Dort sind aber viel zu wenig Risiken versichert. Ausreichenden Versicherungsschutz hat man m.E.. nur bei ICC A oder einer ähnlichen all risk Klausel.
Beim aktiven Part des Exporteurs bei CIF meine ich auch etwas ganz anderes. Was macht denn der Exporteur wenn die Ware fertig produziert ist und schon lagert aber der Importeur kommt mit dem Abschluss des Frachtvertrages nicht aus den Puschen? Verlädt der Exporteur CIF hat er keinen Stress, denn er bestimmt den Verladezeitpunkt und kümmert sich um das Schiff. Bei CIF hat der Exporteur keine unnütze Wartezeit. Er besorgt sich den Schiffsraum für den Versand und produziert auf diesen Termin hin. Er schließt den Frachtvertrag ab und führt alles andere eigenbestimmt durch. Bei FOB überläßt er alles dem Importeur und muss auf seine Anzeige warten.
Natürlich hängen Risiko der Lieferbedingung und Zahlungsbedingung zusammen. Aber auch ein Akkreditiv schützt einen Exporteur bei FOB nicht hinreichend, wenn der Importeur nicht oder nicht rechtzeitig ein Schiff zum Abholen der Ware schickt. Ohne das Konnossement, welches der Exporteur nach erfolgter Verladung erhält ,bekommt er auch kein Geld aus dem Akkreditiv. Ohne An-Bord-Verladung aufs Schiff gibt es kein Konnossement und ohne Konnossement auch kein Geld aus dem Akkreditiv. Bei CIF hat der Exporteur das Problem nicht. Wichtig vor allen bei Neukunden.
Logischerweise hat der Exporteur bei CIF ein besseres Verkaufsargument als bei FOB. Er kümmert sich um die Versicherung und den Transport. Bei FOB müsste sich der Importeur um diese beiden Sachen selbst kümmern.
Zum ersten Satz gebe ich keinen Kommentar ab. Niveauloser geht es nicht mehr und es rückt auch für mich die nachfolgenden Erklärungen in ein ganz anderes Licht.! |
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Verfasst am: 04.10.2011 20:43 - Geaendert am: 04.10.2011 20:48 |
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Wenn der Importeur kein Schiff zur Verladung schickt, dann erhält er also auch keine Ware, ergo der Exporteur kann die Ware an jemand anderen verkaufen.
Wenn das Unternehmen bekannt und nicht gerade in der Lebensmittelbranche mit leicht verderblichen Lebensmitteln ist, dann ist es der Schaden des Importeurs, denn er erhält keine Ware, wenn er kein Schiff schickt.
Somit kann ich dein Argument auch kontern.
Zudem ist dies der einzige Fall mit der Insolvenz der Banken, dass der Exporteur keine Zahlung bei einem Akkreditiv erhält, bei ordnungsgemäßen Dokumenten.
Außerdem, wieso sollte ich als etablierte Marke CIF anbieten? Das ist für mich nur unnötiger Arbeitsaufwand und da ich die größere Marktmacht als der Importeur habe, kann ich die Bedingungen diktieren.
Zudem ist FOB für den Importeur immer besser, wenn er eben eine günstigere Reederei plus Versicherung finden kann.
Ist dies nicht der Fall, dann nimmt man eben CIF.
Es kommt immer auf die Konstellation an. Grundsätzlich zu sagen, dass CIF besser für den Importeur als FOB ist, ist einfach falsch.
@edax:
Wer die 110% vom Kaufpreis bestimmt? Ist die Frage ernst gemeint?
Das wurde von der internationalen Handelskammer so festgelegt.
Natürlich 110% vom Kaufpreis plus Kontraktwährung. Die 10% Aufschlag sind der immaginäre Gewinn des Importeurs.
Die Versicherungsprämie habe ich erwähnt. Sie findet sich nämlich im CIF-Preis wieder. |
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Verfasst am: 04.10.2011 21:29 |
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@Technology:
Du hast aus einer kurzen Frage von nur mehreren Wörtern und aus einer generellen, pauschalen Antwort einen Fall konstruiert. Wirklich beurteilen kann man die Vorteile von CIF für den Exporteur sowieso n u r im konkreten Einzelfall.
In der Frage war nicht von Akkreditiv die Rede. Es gibt noch andere Zahlungsbedingungen wie z.B. Inkasso und Zahlung gegen offene Rechnung. Es gibt besonders bei Maschinen ganz häufig Sonderanfertigungen, die man nicht einfach so weiterverkaufen kann.
Ich gehe immer davon aus, dass der Exporteur nicht wirklich Lust darauf hat, für die Ware noch neue Käufer suchen zu müssen. Ein reibungsloses Geschäft liegt da schon eher in seinem Interesse. Also warum denn dann ein Risiko eingehen, wenn ich es vermeiden kann. Welche Lieferbedingung ich nehme hängt natürlich auch von der Verhandlungsposition der Vertragspartner ab.
Deshalb finde ich es nicht sinnvoll, einfach bei der Antwort einen Fall zu konstruieren, wie es einem gerade passt (Marktmacht unterstellen, Akkreditivzahlung voraussetzen, sich auf Ware festlegen), sondern dem Fragenden eine generelle Antwort geben, wenn der seine Frage nicht konkretisiert.
Es wird auch nicht nach den Vorteilen für den Importeur gefragt???
Generell gesagt (also ohne Einzelfallbetrachtung und Unterstellungen) hat der Exporteur einfach bei CIF weniger Risikopotential als bei FOB und kann dem Importeur ein Rund-um-Sorglos-Paket schnüren. |
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Verfasst am: 05.10.2011 10:47 |
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@ Sira
Nochmal danke. Sehr gut, sehr ausführlich und für einen Leien, der nichts damit zu tun hat gut verständlich, also auch für einen Azubi sehr gut geeignet.
@ Technology
1. Hier sind bankazubis unterwegs, also setze kein Fachwissen voraus und
2. Ich kann dir bei allem einen Fall nennen, wo es eben anders ist. Das hilft aber bei allgemeinen fragen nicht. |
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Verfasst am: 09.10.2011 12:07 |
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Danke Sira! |
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Verfasst am: 09.10.2011 12:44 - Geaendert am: 09.10.2011 12:46 |
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Der Verkäufer hat zwar bei CIF den Haupttransport auf eigene Kosten zu tragen, die Gefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports auf den Käufer über.
Deshalb finde ich die folgende Aussage für erklärungsbedürftig:
"Generell gesagt (also ohne Einzelfallbetrachtung und Unterstellungen) hat der Exporteur einfach bei CIF weniger Risikopotential als bei FOB..."
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Verfasst am: 09.10.2011 21:53 |
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Schließt der Exporteur immer die Versicherung auf sich ab? Oder auf den Importeur? Und wieso kann er einen Mehrertrag erwirtschaften? |
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Verfasst am: 10.10.2011 09:09 |
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@ Herrmann
Wenn ich mir die ganzen Texte von sira durchlese, dann finde ich sie hat diesen zusammenfassenden Satz sehr gut und durchgehend erklärt! |
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Verfasst am: 10.10.2011 10:38 |
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Bei CIF schließt der Exporteur in der Regel die Versicherung
für unterschiedliche Risiken ab:
1. für sein eigenes Interesse (also auf seinen Namen):
Die Versicherung deckt die Transportrisiken von seinem Werk bis zur Verladung der Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafens ab (Gefahrenübergang).
Zum Abschluss dieser Versicherung ist er gem. CIF nicht verpflichtet.
2. für fremdes Interesse: (meistens auf den Namen des Importeurs oder aber auch neutral möglich z..B. to the holder).
Diese Versicherung deckt das Transportrisiko ab dem Punkt, an dem die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen wurde bis mindestens zum benannten Bestimmungshafen . Zum Abschluss dieser Versicherung ist er gemäß CIF-Bedingungen verpflichtet. Diese Versicherung muss mindestens über 110 o/o des CIF-Wertes abgeschlossen werden und der Mindestdeckung gemäß ICC (C) oder ähnlichen Klauseln entsprechen.
Die Incoterms 2010 sagen bezgüglich des Abschlusses auf den Namen des Importeurs folgendes: " Die Versicherung ... muss den Käufer oder jede andere Person mit einem versicherbaren Interesse an der Ware berechtigen, Ansprüche direkt beim Versicherer geltend zu machen."
Mir ist noch nicht klar, was mit der Frage bzgl. des Mehrertrages des Exporteurs bei der Versicherung gemeint ist.
Die 110 o/o des CIF-Wertes decken den imaginären (entgangenen) Gewinn des I m p o r t e u r s ab und haben nichts mit einem Mehrertrag des Exporteurs zu tun.
Es gibt Exporteure, die bei der Verischerungsprämie in der Exportkalkulation nicht die in Wirklichkeit gezahlte Prämie (vor allen Dingen bei Sonderkonditionen) dem Importeur in Rechnung stellen sondern den Normaltarif. Das könnte man mit einem Mehrertrag verbinden. Für mich stellt sich aber hier konkret die Frage, ob das aus Sicht des Exporteurs sinnvoll ist. M.E. eher nicht.
Falls der Mehrertrag nichts mit der Versicherung zu tun haben soll, bitte die Frage noch einmal konkretisieren bzw. weiter ausführen. |
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