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Verfasst am: 15.11.2011 13:26 |
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Hi,
ich habe eine Frage zu FOB und CIF
Der Gefahrenübergang ist bei beiden, wenn die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen ist, oder?
Der Kostenübergang entspricht bei FOB dem Gefahrenübergang, bei CIF muss der Exporteur sich noch um Seefracht und Versicherung kümmern. Die Löschung im Ankunfts-/Bestimmungshafen trägt der Importeur. Bis dahin i.O.?
Wie siehts aus mit den Kosten fürs Konnossement?
Ich habe eine Aufgabe gefunden, bei der wird dem Exporteur bei FOB das Konnossement nicht in Rechnung gestellt.
Da er sich doch aber um die Verladung kümmern muss, hätte ich jetzt gesagt, dass er sowohl bei FOB als auch bei CIF die Kosten fürs Konnossement trägt.
Wie ists denn richtig?
Ich weiß, dass der Exporteur die Kosten dem Importeur in Rechnung stellen wird, aber wie ist die Kostenverteilung zunächst geregelt?
LG |
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