Dokumentenprüfung |
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Verfasst am: 19.11.2011 16:07 |
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Hallo zusammen,
im Prüfungskatalog ist ja zu finden, dass wir wir die Dokumentenprüfung können müssen.
Was genau wollen die da denn hören?
Das eine Bank 5 Tage Zeit hat zu prüfen? Und das sie auf Vollständigkeit prüft? Oder wie?
Und kann mir einer nochmal die Schritte erklären, die die Bank des Importeurs vornimmt, wenn dieser sie mit einem Dokumentenakrreditiv beauftragt hat? Danke |
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Verfasst am: 20.11.2011 12:18 |
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- Vollzähligkeit
- Stimmigkeit
- Fälligkeit
- Hinweise auf Schäden |
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Verfasst am: 20.11.2011 17:07 |
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Dankeschön! |
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