Hilfe zu einer Aufgabe |
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Verfasst am: 13.04.2018 00:35 |
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Kunde x hat der Bank einen freistellungsauftrag über 400€ erteilt. Der Kunde x hat am 15.02.2012 Verluste aus aktiengeschäften in Höhe von 750€ realisiert. Am 15.05.2012 wird er eine zinsgutschrift aus einer Anleihe in Höhe von 1.200€ erhalten. Vor dem 15.05.2012 fallen keine Erträge an. Der Kunde x gehört keiner Religionsgemeinschaft an. Welchen Betrag in € dürfen sie dem erträgniskonto gutschreiben?
Lt. Ihk muss man auf 989€ kommen, ich komm da nicht drauf :/ |
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Verfasst am: 15.04.2018 13:10 - Geaendert am: 15.04.2018 13:11 |
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Beachte: Die Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden!
Da der Kunde keiner Religionsgemeinschaft angehört, ist nur Abgeltungssteuer und Soli zu beachten!
Wenn man diese beiden Punkte beachtet, ist die Aufgabe eigentlich ganz einfach:
1.200,00 EUR
- 400,00 EUR FSA (= steuerfreier Zinsertrag)
= 800,00 EUR zu versteuernder Zinsertrag
- 200,00 EUR (25% KESt bzw. Abg.Steuer)
- 11,00 EUR (5,5 % Soli von 200,00 EUR)
= 589,00 EUR (= Zinsertrag nach Steuerabzug)
+ 400,00 EUR (= steuerfreier Zinsertrag wg. FSA)
= 989,00 EUR (Zinsgutschrift)
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Viele Grüße
Simone Bittner |
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Verfasst am: 01.07.2018 22:54 |
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Habe es mir erlaubt Privat nachzufragen.
Kann allerdings auch veröffentlicht werden.
Mit dem Forum muss ich mich erst zurechtfinden. |
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Verfasst am: 23.08.2018 08:54 |
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