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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Dokumentenakkreditiv???
 
martinluenendonk
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.01.2004 16:08
HI, ihr lieben Leute, wer von euch ist gescheit und kann mir weiterhelfen, und zwar nicht unbedingt mit sinnlosen links, sondern mit geschriebenen Worten. ;-)
Bisher weiß ich, dass man das Akkreditiv, bestätigt bzw. unbestätigt und dann nochwirderuflich bzw. unwiderruflich "anlegen" kann.
So, das kann aber doch nicht alles sein, nicht wahr?
Also immer her mit eurem Wissen!!!

Vielen Dank, es grüßt euch herzallerliebst der MArtin
Berlinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.01.2004 16:12
ich habe meinen Lehrbrief vor mir liegen, was willst du noch genau wissen. warum es bedingt ist oder warum abstrakt . die Rechtl. Grundlagen oder verschiedene Akkreditivformen? Schieß los.
damage
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2004 16:27
@martinluenendonk

Also ich hätte da nen Link für dich.....
hihihi
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2004 17:17
schon gesehen?

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=5&artikelid=78
(Absatz über Dokumentenakkreditiv)
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2007 15:56
Dokumentenakkreditiv - Änderung der ERA 600 zum 01.07.2007
Die ERA 600 zum Dokumentenakkreditiv ändern sich wie folgt:
Wichtigste Änderung: Alle Akkreditive sind unwiderruflich!

Weitere Änderungen:
· Verwendung einer eindeutigeren Formulierung
· Einführung von Standardregelungen
· Konkretisierung der Dokumentenprüfung und Annahmebedingungen
· Einführung von Definitionen und Auslegungen
· Eindeutige Hervorhebung der Risiken und Verpflichtungen der eröffnenden und bestätigenden Bank
· Es gibt keinen Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt
· Bearbeitungszeit wurde auf 5 Bankarbeitstage reduziert
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2007 17:14
Weitere Unterscheidung anhand der Zahlung:

- d/p = doccuments against payment (Zahlung bei Erhalt
der Unterlagen)
- d/a= documments against acceptance (ein gezogener
Wechsel [Tratte] wird akzeptiert)
- d/n= documents against neotiate (ein Wechsel wird
negoziiert)

Unterscheidet man das Akkreditiv vom Inkassi so ist als wesentlicher Unterschied festzuhalten, dass beim Akkreditiv auf Inhalt und Vollständigkeit geachtet wird, beim Inkassi jedoch nur auf den Inhalt und nicht auf die Korrektheit der
gelieferten Dokumente. Die Institute (Bank des Importeurs und des Exporteurs) haften untereinander. Weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass das Akkreditiv importeurinitiert und das Inkassi Exporteur- bzw. lieferanteninitiiert ist.

Schönen Gruß
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2007 08:55
@Cupra: Die von Ihnen vorstehend genannten Formen d/p, d/a usw. beziehen sich auf das Dokumenteninkasso; was hat dies mit dem Akkreditiv zu tun?
Ambro
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2007 09:11
vielleich hilft dir eine Präsentation zu den Grundlagen des Aussenhandels, die ich mal erstellt hab weiter!?

http://freshambro.fr.ohost.de/files/aussenhandel.ppt
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.03.2007 17:12
nicht schlecht @ ambro! sehr informativ...respekt mein lieber herr gesangsverein!

MfG Johnie_Walker
Ambro
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.03.2007 17:52
@Johnie_Walker

Danke fürs Kompliment, freu mich doch immer, wenn ich anderen weiterhelfen kann. Ich war ja auch mal Azubi, und musste alles mögliche lernen und war froh, wenn mir jemand geholfen hat :-)
 

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