Konnossemt |
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Verfasst am: 19.04.2004 13:48 |
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Hallo an alle!
Wer weiß, warum ein Konnossement den Vermerk " freight prepaid" (Fracht bezahlt) enthalten muss???
Vielen Dank für Antworten!
Viele Grüße
Sandra |
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Verfasst am: 19.04.2004 13:54 |
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Hi du,
dass ist der HInweis vom Exporteur an den Importeur, dass die Fracht bereits bezahlt wurde.
Muss nicht enthalten sein. z.b. bei FOB ist die Fracht ja noch net bezahtl.
grüße an alle |
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Verfasst am: 19.04.2004 14:00 |
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Kann mir nicht vorstellen, daß das in der jetzigen Prüfung drankommt, da es in der letzten Prüfung eine Frage im offenen Teil von BBL war!!!!!!!!! Grüße aus der Sonne vom
Ironbuegeleisen |
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Verfasst am: 19.04.2004 14:00 |
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was ist kotossement eigentlich?? |
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Verfasst am: 19.04.2004 14:09 |
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@Zozi
Das Konnosement ist der Frachtbrief in der Schifffahrt!!!
Das Konnossement wird auf den Namen des Empfängers ausgestellt!!! Das Konnossement verplichtet den Aussteller die Ware am Bestimmungsort dem berechtigten Inhaber des Konnosomentes zu übergeben!!!Grüße aus der Sonne vom
Ironbuegeleisen |
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Verfasst am: 19.04.2004 14:14 |
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Ok, die Bedingung heisst CIF Buenos Aires, und in der Frage aus irgendeiner kürzlichen AP heißt es wirklich "warum muss...enthalten?"
Ich brauch das für eine Schulaufgabe, meine AP ist erst im November!!
@zozi
Ein Konnossement ist das Transportdokument des Seefrachtverkehrs und dient dem Exporteur als Beweisurkunde über die Übergabe der Ware an den Verfrachter. Das Konnossement verkörpert die schwimmende Ware und ist ein Wertpapier und ein Traditionspapier, d.h. die Übergabe des Warenwertpapiers ersetzt die Übergabe der Ware selbst.
Das Konnossement verbrieft dem Inhaber einen Anspruchauf Auslieferung der Ware.
Viele Grüße
Sandy |
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Verfasst am: 19.04.2004 14:31 |
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Wie gesagt, bei CIF muss im Konossement vermerkt sein, dass die Fracht bezahlt wurde, da bei CIF alle Kosten (Transport, Ware, Verpackung, Versicherung) bis zum Bestimmungshafen der Exporteur trägt; somit ist es für den Importeur die Bestätigung, dass alles bezahlt wurde, wenn er durch das Konossement die Ware am Bestimmungshafen abholen möchte. -----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Verfasst am: 19.04.2004 14:31 |
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HI
also bei CIF ist ja eine Lieferbedingung, dass der Exporteur alle kosten übernimmt bis die ware im bestimmungshafen ist
--> er bezahlt die Frachtkosten und die Versicherung !
--> Freight prepaid muss drauf !
hoff es hilft dir weiter
lg an alle |
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Verfasst am: 19.04.2004 15:18 |
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Hallo! Du kannst gerne auf www.bankkaufmann.com gehen, da habe ich einen Download und ein paar Infos zu Konnosementen und dem ganzen ausländischen ZV!!! |
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Verfasst am: 19.04.2004 15:33 |
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@spksk : mein gott wie kompliziert.....
weiß jetzt aber einigermaßen worum es geht.....
sag mal braucht ihr sowas in der ausbildung???
ich denke wir nicht aber vielleicht kommt das mal in der schule vor:-))I´m a supergirl: and supergirls don´t cry they just fly.... |
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Verfasst am: 19.04.2004 15:56 |
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DANKE AN ALLE!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 19.04.2004 19:10 |
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Konnossement (§ 642 ff. HGB) wird auch Bill of Lading (B/L) oder Seefrachtbrief genannt.
Es ist Warenwertpapier, weil es das Eigentumsrecht und damit auch den Herausgabeanspruch an einer Ware verbrieft.
Außerdem ist es ein Traditionspapier, weil die Übertragung der Urkunde die Übergabe der Ware ersetzt.
Konnossemente sind in der Regel gekorene Orderpapiere. Ohne Orderklausel ist es ein Rektapapier.
Der Verfrachter (= Reeder) bescheinigt die
- Übernahme der Ware (Übernahmekonnossement)
- Verladung (Bord-Konnossement) und
verspricht Auslieferung an den jeweils Berechtigten.
Das Konnossement wird als clean bezeichnet, wenn keine äußeren Schäden festgestellt und vermerkt wurden. |
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