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Bereich Auslandsgeschäft |
Moderator: TobiasH |
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Fragenzum Dokumentakk.tiv. |
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Verfasst am: 05.07.2004 18:54 |
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Hallo, Auslandsgeschäft ist nicht gerade einfach,für einen Azubi ohne Auslandabteilungserfahrung
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Fragen:
1 Besteht beim DA für den Expo. das Risiko der nichtaufnahme der Doku.
2Kann er auf denWaren sitzen bleiben wie beim D.-inkasso?
3Wie kann eine EX.Bank zur Zahlstelle werden, welche Pflichten hat die auser der avisierung noch?
4Welche Pflichten der Prüfung der Dokmenten hat die Bank des Imp.?
5Werden die Gutschriften im ---Inland mit Geld-Brief-kurs gutgeschrieben?
Vielen Dank,ciao |
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Verfasst am: 05.07.2004 21:50 |
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1. Der Exporteur liefert erst, wenn die Akkreditvbank das Zahlungsversprechen abgegeben hat, bei rechtzeitiger Vorlager der geforderten Dokumente auf ersten Anfordern zu zahlen.
2. Wenn die Ware bezahlt ist, wird der Importeur die Ware vernünftigerweise auch annahmen.
3. Die Akkreditvbank teilt der Bank des Exporteurs mit, dass sie bei rechtzeitiger Vorlage akkredtivkonformer Doumente an den Exporteur den Akkreditvbetrag auszahlen darf.
4. Sie prüft die rechtzeitige Vorlage der Dokumente, die Echtheit, die Vollzähligkeit, die Stimmingkeit. |
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Verfasst am: 06.07.2004 15:42 - Geaendert am: 06.07.2004 16:02 |
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Danke
Wo ist ein eigentlich der große Unterschied bei D.akkred+++
D.inkasso?
Auch hinsichtlich der Prüfung, prüft da KI beim D.akre.tiv den
Inhalt der Dokumente?
Danke, ciao |
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Verfasst am: 06.07.2004 19:08 |
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Wie der Name schon sagt, ist das Dokummenteninkasso der Einzug eines Geldbetrags mit Hilfe von Dokumenten. Hier entscheidet der Importeur, ob er die Dokumente einlöst, d. h. er prüft die Dokumente - in der Praxis wird dies für ihn die Bank übernehmen - und entscheidet, ob er die Dokumente annimmt und bezahlt.
Beim D-Akkreditiv verspricht die Bank des Importeurs zu zahlen, wenn geforderten Dokumente rechtzeitig vorgelegt werden. In diesem Fall prüft die Bank des Importeurs die Dokumente. Aber auch die Bank des Exporteurs hat die Dokumente zu prüfen, vor allem dann, wenn sie beauftragt wurde als Zahlstelle das Akkreditiv einzulösen. |
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Verfasst am: 07.07.2004 15:20 |
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Soweit ich weiß, prüft die Bank des Exporteurs die Dokumente beim Dok.-Akkreditiv aber nur auf Vollständigkeit und nicht auf Inhalt, oder?
Also zumindest, so lang es sich nicht um ein "bestätigtes" Akkreditiv handelt. |
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Verfasst am: 07.07.2004 16:31 |
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Die Banken müssen alle im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente mit angemessener Sorgfalt prüfen, um festzustellen, ob sie ihrer äußeren Aufmachung nach den Akkreditiv-Bedingungen zu entsprechen scheinen. Die
Feststellung, ob vorgeschriebene Dokumente der äußeren Aufmachung nach den AkkreditivBedingungen entsprechen, richtet sich nach dem Standard internationaler Bankpraxis, wie er sich in diesen Richtlinien widerspiegelt.
Dokumente, die sich ihrer äußeren Aufmachung nach untereinander widersprechen, werden als ihrer äußeren Aufmachung nach nicht den Akkreditiv- Bedingungen entsprechend angesehen.
Im Akkreditiv nicht vorgeschriebene Dokumente werden von den Banken nicht geprüft. Wenn sie solche Dokumente erhalten, geben sie diese dem Einreicher zurück oder leiten diese unverbindlich weiter.
Die Banken übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für Form, Vollständigkeit, Genauigkeit, Echtheit, Verfälschung oder Rechtswirksamkeit von
Dokumenten oder für die allgemeinen und/ oder besonderen Bedingungen, die in den Dokumenten angegeben oder denselben hinzugefügt sind. Sie übernehmen auch keine Haftung oder Verantwortung für Bezeichnung, Menge, Gewicht, Qualität, Beschaffenheit, Verpackung, Lieferung, Wert oder Vorhandensein der durch
Dokumente vertretenen Waren, oder für Treu und Glauben oder Handlung und/oder Unterlassungen sowie für Zahlungsfähigkeit, Leistungsvermögen oder Ruf der
Absender, Frachtführer, Spediteure, Empfänger oder Versicherer der Waren oder irgendwelchen anderer Personen.
Quelle:
http://www.market.uni-linz.ac.at/downloads/03_unterlagen_intmaexp/ik_intmaexp_tools2/akkreditivpdf.pdf |
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