Akkreditiv / Nicht Annahme durch Importeur |
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Verfasst am: 13.07.2004 13:45 |
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Hi,
nur eine kurze Frage: was passiert, wenn ein Akkreditiv vereinbart worden ist (unwiderruflich und bestätigt) und der Importeur die Dokumente nicht annimmt?
Muss die ausstellende Bank zahlen? |
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Verfasst am: 13.07.2004 13:55 |
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ja beide kis müssten sogar zahlen durch die bestätigung
würde der exporteur sein geld bekommen sobald er die dokumente abgibt sonst halt wenn sie bei beim ki des importeuers geprüft wurden.
bitte korrigiert mich wenns falsch ist. |
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Verfasst am: 13.07.2004 15:13 |
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Sollten man als Importeur beabsichtigen, sein KI mit der Eröffnung eines Akkreditivs zu beauftragen, so ist zu beachten, dass für dieses KI die Zahlungsverpflichtung schon
mit der Eröffnung und nicht erst mit der Auszahlung beginnt.
Das bedeutet, dass sie den Akkreditiveröffnungsauftrag nur
ausführen kann, wenn ein entsprechendes Guthaben oder ein Kreditrahmen vorhanden ist.
Je nach Erfordernis (und Bonität) wird der Akkreditivbetrag
auf ein eigenes Deckungskonto umgebucht.
Da sich die Bank üblicherweise auf die Ware als einzige Sicherheit nicht stützen kann, ist es für den Importeur empfehlenswert, rechtzeitig die Lösung der Akkreditivdeckung
(Guthaben oder Krediteinräumung) mit seiner Bank abzuklären. |
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