Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 56
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nick47
TylerRowe
DemiOliver
mewei
test99

Bereich Auslandsgeschäft
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Dokumenteninkasso
 
Christian---
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2005 17:59
erklaer mir bitte mal jemand wie das mit dem dokumenteninkasso funktioniert was die einzelnen beteiligten ( impoteur, exporteur, und die beiden banken) machen
Stage
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2005 18:24
Importeur und Exporteur haben z.B. ein kaufvertrag und einigen sich auf diese Zahlungsvariante. Der Exporteur besorgt sich am Verschiffungshafen die vereinbarten Dokumente und verschickt die Ware. Er leitet die Unterlagen an seine Bank (Einreicher Bank) und diese Reicht diese unverzüglich an die Bank des Importeurs (Inkasso Bank). Die Bank gibt den Importeur bescheid, dass Dokumente für ihn hinterlegt sind. Diese werden ihm dann gegen Zahlung übergeben.Dann kann sich der Importeur die Ware am Hafen abholen.
Die Verrechnung wird dann unter Bank gemacht.

Vorteil für Importeur: - entscheidet selbst, wann er zahlen will.

Günstigste Varriante, weil die Dokumentenprüfung nicht so ist wie beim Akkreditiv.

Hoffe ich konnte dir helfen.
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2005 19:17
Beteiligte bei einem Dokumenteninkasso sind:
· Auftraggeber (Exporteur)
· Einreicherbank (Bank des Exporteurs)
· Vorlegende Bank (Bank des Importeurs)
· Bezogener (Importeur)
· evtl. Inkassobank (zwischengeschaltete Bank)

Zur Abwicklung:
· Exporteur verschickt Ware und erhält Dokumente.
· Diese reicht er bei seiner Bank zusammen mit einem Inkassoauftrag ein.
· Die Bank leitet den Auftrag an die Bank des Importeurs weiter, welche die Dokumente dem Importeur vorlegt.
· Gegen Bezahlung erhält dieser die Dokumente und kann damit die Ware abholen.
· Die Bank des Importeurs verrechnet den Gegenwert mit der Bank des Exporteurs, welche wiederum den Gegenwert ihrem Kunden gutschreibt.

Pflichten der beteiligten Banken nach den ERI:
Prüfung der Dokumente auf Art und Vollständigkeit
in Übereinstimmung mit dem Inkassoauftrag
(=> keine weitere Prüfung der Dokumente)
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2005 19:26
Auch hier finden die Incoterms Anwendung. Entscheidender Unterschied zum Dokumentenakkreditiv:

- lediglich Vollständigkeitsprüfung (keine Inhalts- und Plausibilitätsprüfung) der Dokumente
- Initiative der Zahlung geht vom Exporteur aus

Es gibt drei verschiedene Varianten der Zahlung:
d/p = documents against payment
d/a = documents against acceptance
d/n = documents aganist negotiate

--> Letzteres kommt meines Wissens gar nicht vor. Beim d/p erfolgt die sofortige Zahlung der Inkassobank (Bank des Importeurs) nach Ausgabe der Dokumente. Beim d/a erfolgt die Übersendung eines Wechsels (Tratte / gezogener Wechsel), welcher dann vom Importeur angenommen und von dem KI an die Bank des Exporteurs weitergeleitet wird.

Schönen Gruß

P.S.: Dokumenten-Inkassi kommt auch häufig im Inland, zumeist bei Autohändlern vor, die sich die Fahrzeuge bereits in die Hallen stellen, sie aber noch nicht Eigentümer sind.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2005 19:28
Incoterms sind Lieferbedingungen.
Es gelten die ERI für Inkassi.
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2005 19:57
Jo, hatte ich vergessen!

M.W. ERI 1995 ?? Noch gültig oder schon aktuellere Fassung?
Christian---
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2005 20:13
ok danke für die schnellen antworten
Shawana
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 10:07
hm, schreibt die bank des exporteuers dem exporteur den betrag e.v nach einreichung der doks gut oder bekommt er die zahlung erst wenn der importeur gezahlt hat??

anja
DonWilliam
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 11:32
Es handelt sich um ein Zug um Zug geschäft, d.h. das erst die Dokumente vom Exporteur zu seiner ank, diese schickt die Dokumente weiter zur Bank des IMporteurs. Diese dient die Dokumente ihrem Kunden (dem importeur) an. Er kann diese also in einem bestimmten Zeitraum einsehen und prüfen. Wenn er die Dokumente geprüft hat, zahlt er den Betrag an seine Bank, diese leitet den Betrag an die Bank des Exporteurs weiter, welche dann den Batrag auf dem Kontoihres Kunden gut schreibt.

also nein, die bank des Exp. zahlt erst wenn es das Geld selber über die Bank des Importeurs bekommen hat.

Das ist ja das Risiko beim Inkasso. Das der Importeur, obwohl die Ware schon unterwegs ist, die Dokumente nicht aufnimmt und auch nicht zahlt. Dann ist die ware weg und das Geld kommt auch nicht. (Ware kann zurück gerufen werden, ist aber sehr teuer)
haudegen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 12:16 - Geaendert am: 01.05.2005 00:48
edit:
Es gibt auch "Andienung zu getreuen Händen".
Normal ist es so, dass der Importeur die Dokumente nur in der Bank einsehen kann, jedoch kann man bei guten Kunden eine Ausnahme machen und diese können dann die Dokumente eine gewisse Zeit in ihrer Firma prüfen.
Das Risiko trägt dann natürlich die Bank des Importeurs.
DonWilliam
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 12:43
Der Haudegen hat wie immer recht
haudegen
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 19:19
quote[(Ware kann zurück gerufen werden, ist aber sehr teuer)]quote

Meistens haben die Exporteure für solche Fälle ihre Agenten vor Ort, die dann versuchen die Ware an einen anderen Mann zu bringen.
DonWilliam
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.05.2005 11:41
Das ist auch der Grund warum schwarze Schafe die Dokumente tlw. nicht aufnehmen, um sie dann dort von den Agenten noch billiger zu beziehen, als in der Handelsrechnung vereinbart, also wäre bei dieser Vermutung ein Akkreditiv sicherer!
Derber
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2006 17:59
hey alles sehr klar was ihr beschrieben habt. Kann man das Dokumenten inkasso auch mit schecks durchführen?

D/P: Bargeld/Überweisung
D/A: Wechsel

wo kommt der scheck hin. oder geht das nicht mit scheck. habe was im grill gelesen. Verstehe es aber nicht!

Gruß
Sandra86
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2006 18:05
Nenn mir mal die Weite im Grill.

Schau es mir mal an.

LG
Sandra
Derber
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2006 18:12
seite 482

Dokumente gemäß ERI Zahlungspapiere: Schecks

oder geht dokumenteninkasso nicht mit schecks?
knortzsch
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2006 18:24
Sagt mal habt ihr eure Schulbücher schon aus lauter Vorfreude verkauft oder warum lasst ihr euch den ganzen Käse im Forum erklären anstatt es einfach im Buch nachzulesen? Nenene....
Sandra86
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2006 18:28
Hallo

also ich würde sagen, dass Scheck auch dafür verwendet werden können.
Wenn ein Kd. z.B. einen Auslandsscheck erhält und diesen seiner Bank einreicht, kann er diesem zum Inkasso geben (bedeutet: Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes)

Außerdem steht in
Dokumente gemäß ERI:

Dokumente sind nach den ERI Zahlungspapiere und Handelspapiere:

Zahlungspapiere ... Schecks ...

dokumentäre Inkassi
(Inkassi von Zahlungspapieren, die von Handelspapieren begleitet sind; und Inkassi von Handelspapieren, die nicht von den Zahlungspapieren begleitet sind).

Die bedeutet das auch Schecks im Doku-Inkasso genutzt werden können im Zusammenhang mit den Handelspapieren, würde ich sagen.

LG
Sandra
Sandra86
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2006 18:32
@ kno......

Die Frage kam auf Grund dessen, dass er es im Buch nicht verstanden hat!

Nicht jeder kann alles was in den Büchern steht sofort auch umsetzen.
Denke du wärst auch froh wenn du von einer dritten Person noch eine Erklärung erhalten würdest, wenn du es nicht verstehst!

Nur weil man hier eine Frage stellt heißt es ja noch lange nicht, dass man seine Schulbücher gleich nach der Ausbildung verkauft oder ?

LG
Sandra
Derber
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2006 18:40
man kann es also nicht D/P oder D/A eindeutig. zuordnen. dennoch ist die Bezahlung mit scheck möglich. Im Gegenzug erhält man die Dokumente für die Waren.
habs mir so gedacht wollte aber nochmal sicher gehen. Dank dir!
Gruß
 

Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse