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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

CIF
 
baba
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 12:23 - Geaendert am: 02.05.2005 12:24
Welche Kosten trägt der Exporteur bei CIF?

Ich denke:
Verpackung
Transport bis Hafen
Verladung
Fracht
Versicherung

Irgendwo steht, dass er auch die Entladekosten bezahlt. Stimmt das???
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2005 12:33
Die Entladekosten trägt er ganz sicher nicht
Oneall
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2005 12:33
Gute Frage, also in meinen Büchern steht das immer nur, dass er die Kosten, also Versicherung und Transport bis zum Bestimmungshafen trägt. Ist ja sehr dehnbarer Begriff... Bestimmungshafen, aber ich denke das er nur die Kosten trägt, bis das Schiff den Bestimmungshafen erreicht hat. Das wäre meine Logic. Und bist du auch am Mittwoch mit AP dran?

Gruß
Lars
TuBerer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 12:42
Genau richtig. Nur die Kosten bis zum Bestimmungshafen.
Das heißt die Enladekosten trägt er nicht mehr !
Schneckal
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 12:44
Der Exporteur trägt:

Verpackung
Trasport z. Verschiffungshafen
Prüf-und Lagerkosten
Umschlags-/Kaikosten
Seefracht
Seeversicherung

Die Entlade bzw. Löschkosten trägt er auf gar keinem Fall mehr. Ab der Reling zahlt der Importeur.

*********Das Leben ist kurz. Genieße es.**********

baba
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 13:45
Okay, vielen Dank! Dann nehm ich des mal so hin. Macht ja auch Sinn... Daran sieht man mal wieder, das auch Lehrer nicht perfekt sind! :-)

Ja, am Mittwoch ist es soweit. Aber um die Zeit bin ich da wahrscheinlich schon im Delirium...
Tiger79
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2005 14:01
Drück dir die Daumen....
Wird schon klappen, und beneide dich um den Abend nach der Prüfung:-)
Der Abend wär den ganzen Stress nochmal wert
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2005 14:34
Kleiner Tipp:

CIF heißt "Coast, Insurance and Fright".
Wer nun in Englisch etwas bewandelt ist, kann hieraus die Kosten schon ablesen:

Bis zur Coast = Küste.
Hiermit ist der Verschiffungshafen des Exporteurs gemeint.

Weiterhin noch Versicherung und Frachtkosten ( Insurance and Fright ).

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
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Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2005 14:36
hey gute eselsbrücke,
danke
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2005 14:39
Warum Eselsbrücke? Ich habe das jetzt nur übersetzt *g*

Aber gern geschehen!

Ob das bei den anderen ( FOB usw. ) auch so geht weiß ich jetzt nicht, aber ich denke mal schon!

Auch dir am Mittwoch viel Glück, Karrazza!
Wo schreibst du denn? Und bei welcher Bank bist du?

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haudegen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 15:26
Es gibt aber CIF-Vertragsvarianten, bei denen auch die Löschkosten vom Exporteur übernommen werden.
Normal ist das aber nicht.
Sollte so eine Aufgabe in der AP vorkommen, muss es extra dabei stehen, falls der Exporteur auch die Löschkosten übernimmt.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2005 15:32
aber steht cif nicht für cost insurance freight

Kosten, Versicherung Fracht?

Und nicht Küste ???
Louis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 15:40 - Geaendert am: 02.05.2005 15:45
Stimmt.
C= Cost und nicht coast

@haudegen:
Es gibt einen Incoterm bei dem man auch die Löschkosten trägt. Das ist aber nicht CIF sondern DEQ. Hier trägt der Expoteur die Löschkosten und der Gefahrenübergang ist auch erst bei der Löschung.
Dieser Incoterm ist aber NICHT Prüfungsrelevant
haudegen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 16:26
Das mag sein, jedoch gibt es in der Praxis auch CIF-Verträge wo der Exporteur die Kosten trägt.
Selbst in einer Aufgabe, die ich von meinem Lehrer hatte, war es der Fall.
Aber wie gesagt, es muss gesondert dabei stehen.
Tiger79
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2005 18:08
C ost
I nsurance
F reight

ist richtig.
Hierbei handelt es sich um eine sogenannte 2 Punktklausel.
Der Gefahrenübergang ist im Verladehafen, und der Kostenübergang im Bestimmungshafen.
Die Versicherung wird vom Exp getragen, jedoch muss sich der Imp. mit der Versicherung auseinandersetzen wenn unterwegs etwas passiert.
Die Entladekosten trägt der Imp., wenn es wie oben schon gesagt nicht gesondert im Vertrag steht
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2005 23:26
>>>C ost
I nsurance
F reight <<<

Ok, ich gebe es zu, bei Freight wußte ich nicht mehr, wie man es schreibt.
Und meinen faux-pas mit Coast - kA, wie ich darauf kam, ich bitte um Entschuldigung!

Aber meine Erklärung hat glaube ich gestimmt, oder?

Das kommt davon, wenn man sich zu Wort meldet, obwohl man das das letzte Mal vor nem Jahr ( bei der AP ) behandelt hat....
Tiger79
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.05.2005 08:50
Geht mir ja nicht anders, aber irgendwie hat sich das bei mir eingebrannt

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.05.2005 21:12
Der Expoteur trägt die Frachtkosten und die Versicherungskosten bis zum Bestimmungshafen. Soviel ist sicher.
 

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