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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Importeur- und Exporteurschecks
 
chrislennep
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.09.2005 15:01
Hallo alle zusammen,

ich soll ein Referat über Schecks halten. Geht nur um das Auslandsgeschäft.

Die Fragestellung lautet: "Worin unterscheiden sich Importeur- und Exporteurschcks vom Bankenorderscheck."

Was ist ein Im./Ex. scheck? Alle Auslandsschecks?
Bis jetzt habe ich nur Informationen zum Bankenorderscheck und zum Swiftscheck. Mir fehlen irgendwie die Verbindungen, für mich ergibt das alles noch keinen Sinn. Vielleicht könnt ihr mir ein paar nützliche Links/Verweise, Antworten geben.

Besten Dank
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.09.2005 17:45
Scheckzahlungen im Außenhandel kann man unterscheiden in:
- Kunde-auf-Bank-Ziehung:
Der Zahlungspflichtige zieht einen Scheck auf sein Kreditinstitut und sendet ihn direkt an den Zahlungsempfänger. Voraussetzung für diese Zahlungsweise ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger.
Diese Schecks werden von der Hausbank des Empfängers auf dessen Konto gutgeschrieben. Das anschließende Inkasso dauert jedoch meist sehr lange, so dass es zu erheblichen Verzögerungen in der endgültigen, vorbehaltlosen Gutschrift für den Begünstigten kommen kann.
Der Scheckaussteller hat dagegen den Vorteil, dass er erst sehr viel später auf seinem Konto belastet wird.
- Bank-auf-Bank-Ziehung:
Bei der Bank-auf-Bank-Ziehung wird ein Orderscheck durch die Bank des Zahlungspflichtigen auf ihre Korrespondenzbank im Land des Zahlungsempfängers gezogen (Bankenorderscheck). Durch die Bank-auf-Bank-Ziehung werden Bonitätsrisiken ausgeschaltet. Der Zahlungspflichtige bittet seine Bank, einen Scheck auszustellen, der an den Gläubiger selbst oder an dessen Bank zur Gutschrift versandt werden kann.
Soll der Scheck im Inland oder in einem Drittland eingelöst werden, so wird er in der Regel auf das eigene Institut, ansonsten auf eine ausländische Korrespondenzbank gezogen.

Im Auslandszahlungsverkehr werden in der Regel nur Orderschecks benutzt. Dabei ist es üblich, diese zu "kreuzen". Die Kreuzung erfolgt durch zwei gleichlaufende Striche auf der Vorderseite des Schecks. Dies hat nach dem Genfer Scheckrechtsabkommen die Folge, dass der Bezogene den Scheck nur an ein Kreditinstitut beziehungsweise an einen Kunden auszahlen darf. Nach dem deutschen Scheckrecht wird ein derartiger Scheck wie ein Verrechnungsscheck behandelt.
chrislennep
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.09.2005 19:07
Danke erstmal für deine Antwort.
Das Verständnis ist jetzt schon mal da. Aber ich kann die Importeur- und Exporteurschecks noch nicht einordnen. Sind das jetzt alle Auslandsschecks und heißen nur so, um die "Richtung" des Zahlungsverkehrs anzugeben? Somit nehme ich in der Filiale nur Exporteurschecks an?
 

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