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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

HIIIIIIIIIIIIIILFE Auslandsüberweisungen
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kichererbse
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2005 11:31 - Geaendert am: 23.09.2005 11:50
Hallo Leute,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Es ist super DRINGEND!
Hier in Deutschland gibt es bei Auslandsüberweisungen einen Meldepflicht ab einem Betrag von 12.500,- Euro. Dies steht in der Außenwirtschaftsverordnung. So weit so gut.
Jetzt muss ich wissen, wie das bei England, Schweiz, Österreich und Russland ist. Also wenn man von dort eine Überweisung tätigt (Landesbestimmungen) und welche Meldepflicht die Bank dann hat. Hat da jemand Ahnung von???
Hoffentlich kann mir einer/eine weiterhelfen...

Viele Grüße und schon mal vielen Dank im vorraus
:-)
traeumchen_ss
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.09.2005 11:46
Du hast keine Melde Pflicht, du musst nur ab EUR 12.500,00 die großen Belege für Auslandsüberweisung ausserhalb der EU benutzen.
ich glaub so war das....!!
estar_loco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.09.2005 11:48
Doch da gibts a meldepflicht. Aber bei uns macht des die Bank automatisch

Schau mal hier:
www.zahlungsverkehrsfragen.de
traeumchen_ss
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.09.2005 11:56
stimmt,
im buch steht das auch so...
habt ihr nicht diese "zahlungsaufträge im Außenwirtschaftsverkehr"?
da sind durchschriften dran, die automatisch an die BUBA geschickt werden!!!
kichererbse
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2005 12:03
ja schon...
aber ich muss wissen, wie das abläuft wenn beispielsweise ein schweizer aus der schweiz eine auslandsüberweisung tätigt... ob es da auch meldepflichten gibt, wenn ja wo die stehen und ab welchem Betrag gemeldet wird.

Weißte was ich meine????
traeumchen_ss
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.09.2005 13:10
Sorry, keine ahnung
aber guck doch mal da wo er dir den lick geschickt hatte.
das hängt bestimmt mit dem recht der schweiz zusammen...
sorry
kichererbse
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2005 13:58
achso, nee das buch habe ich nicht...
sind da auch überweisungen vom ausland drin??? denn dort steht das ja auf der rückseite drauf... hast du denn das buch??
auf dem link war ich auch schon. da steht leider auch nix :-(
traeumchen_ss
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.09.2005 15:41
oder ruf doch einfach mal in eurer auslandsabteilung an...!??!
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.09.2005 13:46
Ich würde (wenn mir gar keiner helfen kann) auch mal im Zahlungsverkehr bei deiner bank anrufen.

Oder probierst es gleich bei der BUBA.... *fg*
Stornosklave2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.09.2005 13:50
aaaalsö erstmal:
Hilfe schreibt man nur mit einem i ; )

ne scherz,... kenn auch nur die bestimmungen bei uns in D.
probiers dochmal in euerm Ausenhandel die könnten das wissen ( wenn ihr sowas habt )

--------------------------------------------------
Wir Leben nicht um zu sterben
wir sterben um zu Leben!

PS.
Ist halt meine Meinung, ähnliche Meinungen werden nach Absprache auch aktzeptiert *g*

sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.09.2005 13:52
hi erstmal,
meldepflicht hat 1. nie des KI sondern immer der gebietsansässige (gläubiger oder Schuldner iss wurscht).

und diesen AZ1 gibts soweit ich weiß europaweit; nagel mich aber net fest. Ruf am besten echt mal bei euch inner Abeilung an..........
Stornosklave2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.09.2005 14:16
@snes:

meine rede,.....
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.02.2006 20:41 - Geaendert am: 07.02.2006 20:45
Zwei Fragen:
1. Wenn jemand 60 € an eine Bank in Österreich überweisen will, muss dann der Kunde ein besonderes Überweisungsformular benutzen?
2. Wie hoch sind die Kosten?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.02.2006 21:05
1. Man muss das Formular "Auslandüberweisung (innherlalb EU) verwenden und die IBAN und BIC angeben.
2. ohne zusätzlichen Gebühren
vb_berlin
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.02.2006 21:49
im Übrigen soll die Grenze von 12500 Euro für die kostenlosen EU Zahlungen auch angehoben werden.
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.02.2006 22:39
die grenze wurde von 12.500 € auf 50.000€ erhöht. das trifft aber nur auf das formular zu. also man kann nun mit ner eu standardüberweisung auch 50.000€ überweisen. allerdings bleibt die meldepflicht bei beträgen ab 12.500€ bestehen.
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.02.2006 09:21
@ Zero:

Soweit ich weiß, meldet die Bank das nicht mehr an die Bundesbank. Das muss der Kunde (Auftraggeber) seit 01.01. 2006 selbst machen.

__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.02.2006 10:28
richtig...
der kunde ist selbst dafür verantwortlich das zu melden.
gibts bei der buba nen eigenen vordruck dafür im internet..

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2006 20:00
hab ich was anderes behauptet?
sarah9784
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.02.2006 20:38
also es gibtseit anfang des jahres eine neue bestimmung!
man braucht nur noch die kleinen formulare ausfüllen nicht mehr die grossen und die meldungspflicht muss der kunde ab 12500 euro selbst übernehmen da hat die bank nichts mit zu tun! eine auslandsüberweisung kostet somit auch nicht mehr als eine normale inlandsüberweisung
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