Das Konnossement wird durch diesen Zusatz "blanko indossiert" als Orderpapier zum Inhaberpapier, d.h. die Konnossemente und damit die Ware können einfach übertragen und weitergegeben werden.
gute frage, wie man sich das dann vorstellen kann...
spontan würe ich sagen, muss das Konnossement dann diesen Vermerk enthalten [an order....] und muss indossiert sein, sprich unterschrieben, weil ein indossament ja der Weitergabevermerk ist .
so würde ich das spontan beschreiben, aber mit sicherheit kann man sich das ganze dann nur schwer vorstellen, weil es recht abstrakt ist, wie das akkreditiv ja auch.
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"Wenn unsere Träume wahr werden, was ist dann mit unseren Albtäumen?"
Also `n blankoindossament ist nur die unterschrift hinten auf den scheck; `n vollindossament beinhaltet zusätzlich den text "für mich an die order....."