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Bereich Lob, Kritik und Anregungen |
Moderator: TobiasH |
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Übungsaufgabe Sparkonto zugunsten Dritter |
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Verfasst am: 14.10.2013 17:36 |
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Hallo ihr Lieben,
eine kleine Aufgabe....
Susanne Loh hat bei Ihrem Kreditinstitut einen unwiderruflichen Sparvertrag zu Gunsten ihrer Enkelin Julia Lehr (5 Jahre alt) abgeschlossen und 20.000,00 € eingezahlt. Julia soll mit Vollendung ihres 18. Lebensjahres verfügen dürfen. Die Eltern haben dem Schenkungsvertrag als gesetzliche Vertreter von Julia zugestimmt. Welche Aussagen sind richtig?
A Frau Loh bleibt bis zum Eintritt der Bedingung (Vollendung des 18. Lebensjahres der Enkelin) Gläubigerin der Spareinlage, kann jedoch nicht mehr darüber verfügen.
B Beim Tode von Frau Loh wird Julia Lehr sofort Gläubigerin der Spareinlage. Die übrigen Erben können aber Pflichtteilansprüche gegen Julia geltend machen.
C Beim Tode von Frau Loh wird Julia zusammen mit den übrigen Erben in ungeteilter Erbengemeinschaft Gläubigerin der Spareinlage.
D Falls Julia vor der Großmutter sterben sollte, fällt das Sparguthaben in Susanne Lohs Nachlass.
E Zinsgutschriften sind von Frau Loh zu versteuern.
F Zinsgutschriften werden als Einkünfte von Julia Lehr besteuert.
2 Antworten sind richtig. Ich schlage Antwort B und E vor, was meint ihr?
Liebe Grüße ! |
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Verfasst am: 15.10.2013 12:11 |
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Jap.
Sehe ich auch so! |
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