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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Die Lösungen von rrather stimmen bis auf Nr. 40 und 45
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tophwardwaremaster
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2006 19:23
Lösung 40 /31.12.2012
Lösung 45 /2

Wie % habt ihr den alle so im Durschnitt beim Vergleich mit den vorveröffentlichen Lösungen?
Annitsch
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2006 19:35
Hey!
Biste dir da sicher das die beiden antworten so stimmen? Woher weiste das?
Also ich liege so im untersten 3er Bereich. Allerdings habe ich da nicht die Teilpunkte mitgerechnet, weiß net wie des geht.
Also wirklich bombig ist mein schnitt nicht... Egal!
Bye
nemesis6689
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 13:39
Der hat noch ein bisschen mehr falsch als 40 und 45.
fischermans
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 14:24
@hap...xxx.....

also...die teilpunkte...

du guckst bei welchen aufgaben es teilpunkte gab....
jetzt hast du eine aufgabe wo du 4 antworten bringen musstest....davon hast du 1 Falsch....dann rechnest du so:

3/4 * 1,78571 = 1,3392825

und dass addierst du dann dazu....

LG
fischermans

*************************************************

Wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät ! xD

Claudia1911
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 14:27
Also die 45 Nr. 5 stimmt, bei der 2 melden die sich ja nur zur eintragung an, oder? also ich zweifel an der 8, da kopmm ich genau auf 10 Ct mehr *wunder* und was sttimmt bei der 19 an Nr. 3 nicht? und die 29´is mir nicht klar, des hab ich anders gelernt...und die 41: warum nehmen die Rechnung inkl. MwSt? der rest dürft so stimmen...nur bei denen oben bin ich nicht sicher
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2006 15:06
Ihr habt immer noch nicht mitbekommen das der Herr Rathner Lehrer ist oder?

Also wenn es Lösungen gibt auf die man vertrauen kann, dann wohl seine und nicht die, die hier irgendwelche halbwüchsigen Azubis aus dem 1. oder 2. Lehrjahr posten die noch total auf ZP-Hormonen sind.
Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.09.2006 15:15
ZP-Hormone ... jetzt wird mir so einiges klar
nemesis6689
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 15:50
Ein Lehrer arbeitet zum Teil mit veraltetem Regelwerk. Da kann man nichts sagen. Ebenso arbeitet er aus Erfahrungen heraus (Aufgabe 26). Da muss nicht immer korrekt sein.
ich möcht nichts an dem Gutne Mann Herunterziehen, aber er ist nicht allmächtig, nur weil er Lehrer ist.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 15:59
Aufgabe 40 ist richtig: Die Rechnung ist ein Buchungsbeleg und der ist 10 Jahre aufzubewahren. Bei der Aufgabe 45 ist die vorläufige Musterlösung falsch. Richtig ist Aussage 2.
Operator06
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2006 16:06
dem kann ich mich nur anschließen!!!!
unkaputtbar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2006 19:29
versteh nich warum bei 40) 2016 hin muss und nich 2012!
schließlich is die rechnung ja kein buchungsbeleg, sondern gehört zum schriftverkehr! der buchungsbeleg is ja extra...
-
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 20:18
@nemesis6689 es ist offensichtlich das du was gegen Hr. Rathner hast oder vielleicht sogar was allgemein gegen Lehrer. Seiens schlechte Erfahrungen, die Kindheit oder auch im allgemeinen Deine schlechte Erziehung, aber es ist für außenstehende für mich richtig offensichtlich, da du unbedingt in allen Foren gegen Rathner schreiben musst.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2006 22:24 - Geaendert am: 28.09.2006 22:31
@nemesis6689
In der Regel sind die Lehrer, wie z. B. Herr Rathner, auf den neuesten Stand.

HGB § 257 Aufbewahrung von Unterlagen Aufbewahrungsfristen
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:
1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen
Organisationsunterlagen,
2. die empfangenen Handelsbriefe,
3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,
4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).
(2) Handelsbriefe sind nur Schriftstücke, die ein Handelsgeschäft betreffen.
(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren.

Eine Übersicht über Aufbewahrungsfeisten gibt es unter.
http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/abgabenordnung/aufbewahrungsfristen.jsp

Dort steht auch
Rechnungen 10 Jahren

Außerdem: Seit wann werden Rechnungen nicht gebucht?
bine05
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2006 23:22
Aufgabe 45

Warum ist hier die Lösung 2 richtig??
Denn zur Gründung einer GmbH braucht man doch einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, das wäre dann aber die Lösung Nr. 5!!

Und warum ist die 4 falsch???

gruß
schinderhannes
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 23:31 - Geaendert am: 28.09.2006 23:40
ich hab das innem anderen thread schonmal geschrieben.
bei der 45 stimmt die 2, weil eine anmeldung auf eintrag ins HR beglaubigt sein muss,der vetrag über eine gründung einer kapitalgesellschaft aber beURKUNDET !
und die 40 müsste auch der 31.12.2016 sein,da rechnungen 10 jahre aufbewahrt müssen,zum jahresende versteht sich

edit:

zu antwort nr.4 : wieso muss ein testament beglaubigt sein?
wenn der herr schneider das schreibt und in die schublade legt ist es rechtlich gesehen ja gültig..ob der notar hinterher seinen franz-joachim draufsetzt oder nicht...

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2006 23:47
Aber es geht doch um das notarille! Ein Gesellschaftsvertarg muss notariell beurkundet sein (auch wenn da beglaubigt steht, ist schon verwirrend) und die Anmeldung zum HR muss öffentlich beglaubigt sein (nicht notariell)!
schinderhannes
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 23:49
ich habe nie etwas anderes gesagt ;-)
geiga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 23:59
Das "notariell" sollte doch nur verwirren !

Jeder Notar darf etwas beglaubigen - er darf ja sogar beurkunden, was ja höher gestellt ist - warum sollte er also nicht beglaubigen dürfen???

Der Unterschied liegt also nicht darin, ob es notariell ist oder nicht, denn eine notarielle Beglaubigung entspricht einer öffentlichen Beglaubigung und ist KEINE notarielle Beurkundung.

Es ist doch eigentlich ganz logisch:
Bei der Beurkundung wird der komplette Text nochmal vorgelesen. Demnach bestätigt der Notar, dass er das vorgelesen hat und den Eindruck hat, dass die auch wissen, was sie da tun.
Da man eine Firma net mal so nebenbei gründen - es kann ja fatale Folgen haben (wenn auch bei der hier genannten GmbH nicht so extrem) - muss doch für so etwas wirklich der Inhalt jedem Gesellschafter klar sein.

Die Beglaubigung bestätigt ja nicht den Inhalt bzw. dass das nochmal vorgelesen wurde, etc.


Bei Antwort Nr. 2 haben die den Gesellschaftsvertrag schon geschlossen. Demnach sind sie sich ja scheinbar der Auswirkung bewusst, die es hat.
Da es aber trotzdem noch was offizielles ist, kommt da nochmal ne Beglaubigung drauf.

Zu dem Testament:
Ab 18 kann man doch auch ein eigenhändiges Testament machen.
Wenn ich mich nun hier ins stille Kämmerchen setze und nen Testament schreibe und das irgendwo hinlege, wo vielleicht auch mal jemand sucht, wenn ich tot bin, dann renn ich ja net vorher zum Notar oder Amt oder wohin auch immer um mir das Ding beglaubigen zu lassen. Das wäre doch absoluter Schwachsinn, denn dann könnte ichs auch direkt beim Notar machen und es dann hinterlegen lassen - hätte weniger Risiko und den gleichen Weg.....

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2006 00:15
Super, jetzt hast du grad meine Hoffnung zerstört! ;-)

Klingt aber gut. Wusste nicht, dass ein Notar beglaubigen kann!
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2006 11:24
Welch erheiterndes Schauspiel sich in unserem Hause unserem Gemüt kundtut
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