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Ausgabeaufschlag
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ninchen88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.03.2007 22:51
Nun würde ich auch noch gerne eine verständliche Erklärung über den "Ausgabeaufschlag" haben, so wie es auch ein Kunde verstehen würde!? Hilfe....:-)
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.03.2007 23:27 - Geaendert am: 19.03.2007 23:27
Agio

Agio (von ital. agio = Bequemlichkeit) bedeutet Aufgeld oder Aufzahlung. Es ist ein Aufschlag auf den Nennwert und wird in der Regel in Prozent angegeben.

Ein Agio wird beispielsweise bei der Ausgabe von Wertpapieren verrechnet und dabei üblicherweise als Ausgabeaufschlag bezeichnet.
Bei der Emission von Aktien ist das Agio in die Kapitalrücklage der Aktiengesellschaft einzustellen und wird somit Teil des bilanziellen Eigenkapitals.
Bei Darlehen ist ein Agio ein mitausgezahlter Aufschlag auf den Nominalbetrag des Darlehens.

Beispiel [Bearbeiten]Um ein Wertpapier mit einem Nennwert von 1.000 Euro mit einem Agio von 5 % kaufen zu können, müssen 1.050 Euro, also 105% des Nennwertes bezahlt werden.

Das Gegenteil des Agios ist das Disagio.

Quelle: http://www.wikipedia.org
ninchen88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.03.2007 07:58
Ja das habe ich auch schon woandders gelesen....
Aber das ist voll unverständlich!
Wollte es mal mit eigenen Worten hören, wie es auch ein Kunde gut versteht!
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 08:48
wie erklärst du nem kunden denn den ausgabeaufschlag bei nem fonds ?
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 10:25
Ich sag ihm, dass das die Beratungsgebühr ist, die die Bank bekommt. Weil das ist nämlich die Wahrheit und die Kunden akzeptieren das eher, als wenn man da irgendwie drumrumeiert und nicht wirklich sagt, was sich dahinter verbirgt.

Sollte der Kunde nicht zufrieden sein mit der Beratung, aber trotzdem den Fonds kaufen (was ich noch nicht so oft erlebt habe), dann gibt es ja immer noch die net-Version.

Zu einer guten Beratung gehört aber auch, dass man den Unterschied zwischen Fonds mit AA und ohne AA weiß, dass heißt, also nicht immer nur Fonds mit AA verkaufen, damit die Provisionen fließen, es kann auch in verschiedenen Situationen für den Kunden besser sein, wenn er den Fonds ohne AA wählt.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 10:58
Beratungsgebühr? ROFL

Vielleicht ist das deine Wahrheit...*G*


http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13678&forumid=29

Herrmann sicher wie immer, die Herrmannsche Definition auf Seite eins etwa in der Mitte...
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 12:10
@djb: Zum Vertrieb gehört auch die Beratung. Wenn ich mit ihm anfange über Vertriebskosten zu reden, was da alles reinfällt, dann nagelt er mich ggf. auf irgendetwas fest.
Daher komme ich mit dem Begriff "Beratungsgebühr" gut zurecht, denn die Kunden wissen und akzeptieren es, wenn man sagt, dass die Beratung nicht umsonst ist.

Natürlich kannst du auch Vertriebskosten dazu sagen, aber die Kunden wissen dann auch, dass es der Bank und nicht der Fondsgesellschaft zufließt.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 12:33
Und genau das müssen/sollen sie wissen, der Kunde hat ein recht darauf.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 12:34
Was sagst du denn wenn ein Kunde dich fragt warum er die Beratungsgebühr an dei Findsgesellschaft zahlt und nicht an den der berät? Stehst du dann gut da...oder was erzählst du ihm dann?
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 13:04
@djb. Der Kunde hat mich bisher noch nicht gefragt, warum er es zuerst an die Fondsgesellschaft zahlt, obwohl es für die Bank ist, aber wenn dann würde ich ihm sagen, dass die Bank das mtl. im Gesamtbetrag erhält, weil sonst der Arbeitsaufwand zu viel wäre.

Aber wie gesagt, bisher hat noch keiner gefragt. ;)
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 14:32
Ich will dich nicht persönlich angreifen, aber ein mündiger informierter Kunde ( von den ich bei uns schon viele kennen gelernt habe) könnte dich - gerade nach den neuen Richtlinien - an die Wand fahren in der Beratung.

Aber sobald es da die ersten klagen gibt wird das bei jeder Bank wahrscheinlich eh vorgeschrieben was da gesagt werden soll.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 14:47
@djb. Du hast natürlich Recht, dass ein Kunde (egal ob informiert und mündig oder nicht) genau wissen soll, wie es sich mit den Gebühren für Fondskäufe insb. Ausgabeaufschlag verhält.
Es wird jetzt wohl in den nächsten Wochen zu überlegen sein, wie das Thema Gebühren, Provisionen etc. bei Produkten am besten dem Kunden rübergebracht wird. Es wäre natürlich ideal, wenn es da zentral Vorschläge gibt, wie dies erklärt werden kann. Das halte ich für wünschenswert.
Sollte sich dann herausstellen, dass meine Erklärung des AA nicht weitreichend genug ist, dann werd ich es wohl umändern müssen.
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 15:00
@Bankazubi1985

Wie lange berätst Du denn schon Kunden???
Ich wundere mich nämlich auch, daß Dir noch keiner eine
Klage an den Hals gehängt hat.
Ich bin jetzt seit 12 Jahren in der Beratung tätig und hatte im WP-Bereich schon Klagen wegen wesentlich geringfügigeren Sachen!!!
Wenn noch nix passiert ist, sag ich mal Glück gehabt, aber pass in Zukunft sehr genau auf was Du dem Kunden in solchen Angelegenheiten sagst.

P.S. Soll jetzt absolut kein Angriff, sondern nur ein kleiner Tip sein!!!!
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 16:50
@powerbabe : Also ich weiß ehrlich gesagt nicht, was daran falsch ist, wenn ich bei einem Fonds sage, dass der AA für die Beratung ist? Er fließt doch auch uns zu als Provision. Bitte erklärt mir das mal.

Zur Frage, wie lange ich bereits Kundenberater bin: 1 Jahr, aber bisher gab es wirklich noch nie Krach, dass sich Kunden beschwert haben.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.03.2007 11:56
Es ist nunmal nicht für die Beratung, sonmdern die Provision der Gesellschaf tan die Bank weil wir Ihren Fond verkaquft haben....und Fakt ist auch das immer mehr Fonds mit Provision verkauft wurden als ohne. bzw. das eigentlich nur Fonds mit solchen Provisionen in Kampagnen oder Fokusstrategien verkauft werden.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2007 08:48
Okay, damit ich auch etwas lerne, werde ich ab sofort nicht mehr davon sprechen, dass es für die Beratung ist, sondern der AA für die Vertriebskosten steht. Dann laufe ich wohl nicht gefahr, etwas falsch zusagen.
ChristianZ
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2007 12:57
besser wär das auf jeden fall.
es gibt immer mehr urteile heutzutage, wonach dem kunden wirklich genau gesagt werden muss, welche kosten ihm wofür entstehen...anderenfalls können die kunden u.u. rückwirkend viel erklagen und du als berater bist dann in der klemme...
außerdem:
beratungsgebühr - wenn dem so wäre, müsstet ihr die eigentlich ja auch nehmen, wenn der kunde den fonds nicht kauft...
ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber wir werben ja gerade immer mit kostenloser beratung...denn bei vielen freien finanzdienstleistern ist das ja nicht der fall...
ich würde dem kunden tatsächlich sagen, dass uns als bank von der fondsgesellschaft eine provision zufließt dafür, dass wir ihren fonds verkaufen und diese von der fondsgesellschaft an den kunden weitergegeben wird...
damit konfrontiert man den kunden zwar mit kosten aber das muss man ja so oder so.
würd mich dann mehr darauf konzentrieren, ihm die vorteile des fonds deutlich zu machen, damit die kosten auch einen entsprechenden sinn erhalten

MfG Christian

Scrat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.04.2007 11:06
Warum sagt ihr nicht einfach das es der AA ist, es sind nun mal die Kosten für den Erwerb des Fonds. Vergleichbar mit der Händlercourtage wenn man Aktien beim Broker kauft.

Schreibt ihr eigentlich Beraterhaftungsbögen? Bei uns im Haus wird das so gehandhabt, auf dem wird halt vermerkt das der Kunde über die Kosten aufgeklärt wurde und den muss er unterschreiben, so besteht im Nachhinein kein Rechtsanspruch gegen den Berater.

_______________________
Alles für den FCH!
http://www.SUPTRAS.de

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.04.2007 11:20 - Geaendert am: 03.04.2007 11:27
Courtage nennt man die Vermittlungsgebühr eines Maklers.

Wenn der der Fonds einen guten Zuwachs bringt, bin ich als Kunde gerne bereit den Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten zu zahlen.

Der Kunde kann nach günstigen Bezugsmöglichkeiten fragen. Dann sollte man den Bezug über die Fondsbörse ansprechen und daraufhinweisen, dass beim Verkauf über die Fondsbörse wieder Kosten in gleicher anfallen. Zudem müsste man den (nicht kalkulieren) Spread ansprechen.
Dabei habe ich das Gefühl, dass ich vom Regen in die Traufe komme.
Scrat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.04.2007 13:49
ja gut der fachbegriff fiel mir nicht ein=)

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