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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Lösungen Seite 4 ZP 05
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TheCorporateRaider
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 19:42
9. 4

oder 3...lol...gut, gell? Jedenfalls darf das die selbe LA nicht wieder zum Einzug gebracht werden. Punkt.

10. 3 Ist einfach so, siehe Übungsaufgaben.

11. 1,3
Beim BSE-Verfahren kann das bezogene KI die Unterschrift nicht überprüfen, da der Scheck nicht beleghaft eingezogen wird.
Der GSE-Scheck muss an die BBk weitergeleitet werden, und vemutlich auch mikroverfilmt werden.

12. 2
Kassendifferenz ausbuchen und melden.

13. keine Ahnung, ich habe die 2.
Der Chip wird doch nicht aufgeladen!!! Ich nehme an bei der Bankkarte werden die Abrechnungsdaten auf dem Chip gespeichert, wohingegen der Magnetstreifen die eigene Kontoverbindung blabla enthält.

"If you think money can´t buy happiness, you just don´t know where to shop!"

Sandra_Emanuele
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 19:48
ähm.... also bei der 13 hab ich die 3 denn der chip wird aufgeladenund die zahlung erfolgt sofort und anonym ohne festhaltung von umsätzen, geldkarte leer: aufladen! siehe auch zp 2005 frühjahr aufgabe 9 ....
Lov3g1rl
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 19:49
zu 13.: na klar wird der chip aufgeladen.. also natürlich nicht der chip als materielles ding, sondern das schattenkonto der geldkarte..
ich habe dort deshlab 3.
Hendrik-Meints
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 19:49
Bei Nr. 11 sind die Antworten 1 und 4

Die Schecks werden entweder weitergegeben oder verfilmt... aber nicht beides...
Und nur die GSE Schecks liegen im Original beim bezogenen KI vor.. und müssen zurückgegeben werden (inkl. Rückgabevermerk)
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.09.2005 19:49
9. 4

oder 3...lol...gut, gell? Jedenfalls darf das die selbe LA nicht wieder zum Einzug gebracht werden. Punkt.

Da hab ich 3, da die 1. Inkassostelle bei mangelnderkontodeckung über 3000 Eur bis zum nächsten Tag meldung machen muss

10. 3 Ist einfach so, siehe Übungsaufgaben. => Jo

11. 1,3
Beim BSE-Verfahren kann das bezogene KI die Unterschrift nicht überprüfen, da der Scheck nicht beleghaft eingezogen wird.
Der GSE-Scheck muss an die BBk weitergeleitet werden, und vemutlich auch mikroverfilmt werden.

1 ist richtig, 3 nicht, da die 1. inkassostelle keine microverfilmungen an die DBB weiterleitet. 4 ist die einzige lösung, die übrig bleibt.

12. 2
Kassendifferenz ausbuchen und melden.
=> kann ich nix zu sagen, azubis machen bei uns keine kasse

13. keine Ahnung, ich habe die 2.
Der Chip wird doch nicht aufgeladen!!! Ich nehme an bei der Bankkarte werden die Abrechnungsdaten auf dem Chip gespeichert, wohingegen der Magnetstreifen die eigene Kontoverbindung blabla enthält.

=> 3. Tatsächlich wird der Chip aufgeladen. Die verrechnung läuft über die Evidenzzentrale.

"If you think money can´t buy happiness, you just don´t know where to shop!"
Lov3g1rl
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 19:50
@hendrik.. ich hab dort auch 1 u 4 allerdings steht im grill nicht, dass das original zurück muss..
KSK-Verena
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 19:52
hallo :o)

nachdem ich mich gerade schwarz ärgere, dass ich nr. 9, 11 u. 12 irgendwie falsch habe, weiß ich wenigstens sicher antwort 13:

Nr. 3

man kann den chip an den terminals aufladen, wobei das guthaben bei einer evidenzzentrale gespeichert wird und von dort aus mit dem händler verrechnet.

zu frage 11

könnte zu GSE auch 4. passen? wg. vorlage des originals vielleicht auch rückgabe?
TheCorporateRaider
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 19:54
ähm, es steht ja auch nicht da dass die Mikrokopien weitergeleitet werden müssen, sondern die Schecks. Und das ist Fakt.

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Hendrik-Meints
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 19:54
@ lov3g1rl

Steht aber im "kompaktwissen Bankbetiebslehre" vom Bildugsverlag 1 Stam
Stevermany
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 19:54
Natürlich muss im Falle der Nichteinlösung auch das Original zurückgegeben werden!

Das ist dann die Grundlage für einen eventuellen Scheckprozess.
KSK-Verena
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:01
wie siehts denn aus mit seite 5...

14: 5

15: 2

???
KSK-Verena
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:03
seite 6

16: 2
17: 31245
18: 4

war ja nicht so schwer ( hoffentlich ;o) )

seite 7 dafür um so mehr..

19: 3
20: 5
21: 1
22: 31122

???
nadine_gruber
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:06
Also ich habe bei 21 Antwort 4
Lov3g1rl
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:07
15: 2...
habe bei 14. 1, allerdings wird wohl 5 richtig sein.. nur frager ich mich, wie das sein, kann.. es heisst doch immer lastschriften können zurückgebucht werden und POS hat bei uns die selbe Primanote, wie alle anderen lastschriten auch :-/
nadine_gruber
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:08
Ich habe bei 14 auch Antwort 1
KSK-Verena
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:10
ec cash ist doch pos, ( hängt neuerdings bei aldi in der tür ;o), und das ist mit zahlungsgarantie, also rückgabe wg. w. nicht möglich. hoffe ich...
nadine_gruber
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:13
https://www.kartensicherheit.de/ww/de/pub/einfuehrung/zahlungsverfahren/poz.php

Hier steht, dass es POZ ist und somit zurück gegeben werden kann
Stevermany
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 20:14
Electronic Cash ist zu 100% mit PIN und somit nicht wegen Widerspruchs stornierbar!
TheCorporateRaider
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 20:15
https://www.kartensicherheit.de/ww/de/pub/einfuehrung/zahlungsverfahren/electronic_cash.php?PHPSESSID=4c574fa8aebd588c5e49ede5b1d549a9

und hier steht was anderes...prima...was stimmt nu? Hab auch 1...

"If you think money can´t buy happiness, you just don´t know where to shop!"

nadine_gruber
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:15
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