Zwischenprüfung Frühjahr 2009 |
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Verfasst am: 08.03.2009 13:50 |
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Naja, 80 %, immerhin... frag mich auch gerade für was ich eigentlich gelernt habe... |
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Verfasst am: 08.03.2009 14:04 |
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Da der Durchschnitt wesentlich niedriger ist, hat sich doch das Lernen gelohnt. |
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Verfasst am: 08.03.2009 15:59 |
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Dem kann ich nur zustimmen;
geht man davon aus, der der Durchschnitt in den letzten Jahren (je nach ZP-Termin) zwischen 62 P. und 75 P. war, ist 80 P. ein mehr als gutes Ergebnis. |
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Verfasst am: 08.03.2009 16:41 |
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Frustrierend ist es schon, da kann man noch so viel lernen, man kommt da nicht über die 90% drüber. |
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Verfasst am: 08.03.2009 16:45 |
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Die Zwischenprüfung ist zuzeit nur ein Test. Es soll schließlich noch eine Steigerung in der Abschlussprüfung möglich sein.
Die Durchschnittspunktzahl in der Abschlussprüfung ist höher als in der Zwischenprüfung. Umgekehr wäre es schlecht. |
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Verfasst am: 08.03.2009 23:51 |
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Naja so unzufrieden bin ich jetzt auch nicht. Aber was ich für leichtsinnsfehler gemacht habe, insbesondere bei den Rechenaufgaben (welche sonst eigentlich immer beim üben richtig waren) ist etwas ärgerlich. |
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Verfasst am: 09.03.2009 15:39 - Geaendert am: 09.03.2009 15:39 |
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Ich würde gerne wissen wie R.Rathner bei Aufgabe 45. auf 238, 00 € kommt?! |
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Verfasst am: 09.03.2009 16:16 |
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Wie lautet die Aufgabenstellung? Dann kann man weiterhelfen! |
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Verfasst am: 09.03.2009 17:37 |
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Zu Aufgabe 45)
Der PC kostet 1190,00 EUR brutto, was 1000,00 EUR netto sind. Anschaffungen zwischen 150,00 bis einschl. 1000,00 EUR werden seit 2009 immer über 5 Jahre abgeschrieben. Hierbei ist der Monat der Anschaffung irrelevant, Die Abschreibung erfolgt immer für das ganze Jahr. In diesen Fall beträgt der Abschreibungsbetrag also 1190,00 EUR / 5 = 238,00 EUR.
Alles klar? =) Ich hab es in der ZP aber auch falsch gemacht... |
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Verfasst am: 09.03.2009 17:43 |
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Dies gilt seit 2008!
Ein gWG ist seither ein Objekt im Bereich von 150 bis 1.000 Euro netto. Erst über 1.000 Euro gilt die AfA-Tabelle; unter 150 Euro greift die Verbrauchsfiktion, d.h. was unter 150 Euro netto in der Anschaffung wert ist, kann sogleich als Aufwand erfasst werden. Die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter aber entfällt. An ihre Stelle tritt eine Pflichtabschreibung über fünf Jahre (§6 Abs. 2a EStG n.F.). Die gWGs sind hierzu in einem jährlichen Sammelposten zusammenzufassen und auch dann noch abzuschreiben, wenn sie im Laufe der fünf Jahre das Anlagevermögen wieder verlassen, etwa wegen Abnutzung, Beschädigung, Verkauf oder weil sie veraltet sind. |
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Verfasst am: 09.03.2009 19:52 |
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Das mit den 5 Jahren weiß ich ja auch, aber ich ging davon aus dass Orga eine umsatzsteuerfreie abteilung ist, also wir somit mit brutto rechnen, und dann sind es über 1000 € .
Vor 2008 waren es immer unter 410,00 € NETTO ... jedenfalls hat mir das so meine berufsschullehrerin erklärt... |
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Verfasst am: 09.03.2009 20:50 |
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In welche Kathegorie ein Gegenstand fällt
- bis 150 Euro
bis 1.000 euro oder
über 1.000 Euro -
wird immer aufgrund der Nettopreise entschieden, unabhängig davon, ob es sich um ein umsatzsteuersteuerpflichtiges oder -freien Geschäft handelt! |
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Verfasst am: 10.03.2009 17:14 |
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Uns wurde gesagt, dass die IHK mit Neuerungen immer sehr lange braucht, bis sie die in den Prüfungen hat... von wegen. ;) |
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Verfasst am: 10.03.2009 17:43 |
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Die Abschreibungsregeln gelten doch bereits seit dem 1.1.2008!
Die IHK bringt Neuerungen nicht sofort in die Prüfungen, da die Prüflinge die Themen in der Berufsschule zu einer Zeit besprochen haben, als die alten Regelungen noch gültig waren. Daher die Karenzzeit.
Nur ganz wichtige Änderungen, die das tägliche Berufsleben betreffen, werden sofort in Prüfungen berücksichtigt (Bsp: Änderung des Mehrwertsteuersatzes von 16% auf 19%) |
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Verfasst am: 10.03.2009 19:20 |
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na toll.... kann ich bitte meine berufsschullehrerin verklagen?^^ |
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Verfasst am: 11.03.2009 13:47 |
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Weiß jemand von euch, ob auf glatte Zahlen gerundet wird bei den Endergebnissen oder auf zwei Nachkommastellen?
Gruß |
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Verfasst am: 14.03.2009 00:12 |
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Hallo...sagt mal da war eine aufgabe weiß nicht mehr genau welche das war, da wurde gefragt wie ich den kunden bezüglich seiner bankkarte richtig informiere, als richtige antwort er soll seine kreditkarte sperren lassen...das macht doch keinen sinn?! |
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Verfasst am: 14.03.2009 12:48 |
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Die Frage war, "was sie bei einem Verlust oder Diebstahl der Bankkarte beachten sollten."
Da ist die Sperrung durchaus die richtige Antwort! |
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Verfasst am: 16.03.2009 08:24 |
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Ich denke Tina bezieht ihre Aussage jetzt auf die beiden Begriffe "Bankkarte" und "Kreditkarte". Mir kam das auch im ersten Moment etwas spanisch vor. |
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Verfasst am: 16.03.2009 20:39 |
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ja ich meine bankkarte und kreditkarte- eine bankkarte ist ja nunmal keine kreditkarte und in den Prüfungsvorbereitungsbüchern steht in der aufgabe auch was muss der kunde bez. seiner kreditkarte tun, wo ich mitgeh das die angegebene antwort richtig ist....so ist die dies meiner meinung nach nicht....ich kann nicht dem kunden sagen er soll seine kreditkarte sperren lassen, wenn nach seiner bankkarte gefragt ist.... |
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