Eure Lösungen zur Zwischenprüfung |
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Verfasst am: 29.09.2010 19:46 |
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aber da steht "vorzeitige Auszahlung des Anlagebetrages"
da ist natürlich Interpretationsspielraum, aber für mich war das der komplette Betrag. |
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Verfasst am: 29.09.2010 19:49 |
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ja gut so hab ich das noch gar nicht gesehn...dann wäre es aber sinnfrei gewesen die 5000 zu erwähnen oder seh ich des falsch? |
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Verfasst am: 29.09.2010 19:50 |
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stiftet Verwirrung und das scheinen die von der IHK zu mögen ... |
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Verfasst am: 29.09.2010 19:51 |
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Wieso sollte es unsinnig sein, die 5000€ zu erwähnen? Dadurch entsteht doch erst die Situation, dass der Zinssatz gesenkt wird auf die tatsächliche Anlagedauer. |
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Verfasst am: 29.09.2010 19:51 |
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weiß jetzt eig schon wer, wie das mit teilantworten gewertet wird? |
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Verfasst am: 29.09.2010 19:52 |
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ich seh das eigentlich genauso wie technology...solange kein riestervertrag in irgendeinerform für die frau besteht, kann ihre grundzulage auch nicht mit abgezogen werden.
Mal schauen was das endgültige Ergebnis dann sagt |
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Verfasst am: 29.09.2010 19:53 |
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Bei den alten Zw.prüfungen war es so, das zum Beispiel die Nr. s bei uns teilbewertet werden würde.
2 Antworten bedeutet, der tatsächliche Punkt wird durch 2 geteilt und pro richtige bekommt man dann Punkte.
Denke, dass wird hier auch gemacht! |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:00 |
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kann mir mal bitte wer die antwort von 15 erklären?
laut rechner bucht man einen ertrag obwohl man doch von der zahlstelle mit gebühren belastet wird... |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:14 |
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Der Einreicher der Lastschrift wird mit der Gebühr belastet. |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:15 |
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hat sich jemand die Lösungen hier auf der Seite mal genauer angeschaut? Bei den Buchungssätzen werden Kontennummern verwendet die gar nicht in meinem Kontenplan den wir dort bekommen haben vorkommen, wie kann das sein???? |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:18 - Geaendert am: 29.09.2010 20:31 |
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stop ich überdenke^^
ok vllt hab ich da nen denkfehler, dann bitte drauf hinweisen...ich denk das so
der datensatz kommt von der zahlstelle und wir müssen das geld zurücküberweisen zuzüglich der rückgabegebühr...
wäre dann nach dem hier aufgeführten buchungssatz
KKK 123 an Ertrag 3 / BBK 123
und das funktioniert doch gar nicht...und BBK 120 geht auch nicht weil sonst würde die Zahlstelle zu wenig bekommen...
sorry vllt steh ich da auch total aufm schlauch grad
@technology so wie bei dir wird der zahlstelle aber nicht dir rückgabegebühr (immer 3 euro) nicht überwiesen |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:21 - Geaendert am: 29.09.2010 20:29 |
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Bei Aufgabe 37 muss man auch nicht Zinsaufwendungen buchen, sondern man kann die Habenszinsen mit den Sollzinsen verrechnen, sodass man nur 21 an 50,51 bucht.
@Slibe: Du buchst ohne Beträge. 21 an 51, 11.
Es fehlt die Angabe, wie viel wir unserem Kunden in Rechnung stellen.
Einmal die 3€ der Zahlstelle und dann unsere Gebühren.
Bsp: Wir stellen unserem Kunden 5€ in Rechnung für die Bearbeitung + die Gebühr der Zahlstelle.
21 an 51 128 5
11 123 |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:25 |
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wie ist das denn mit der aufgabe 31. ist es nicht so, dass man auch als Genossenschaft ein Mietkationskonto eröffnen kann? dann müsste doch auch die aufgabe 4 richtig sein oder? |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:28 |
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und seid ihr euch bei aufgabe 54 sicher? weil die arbeiten in gleitzeit, das bedeutet die arbeiter kommen wann sie wollen und gehen wann sie wollen, daher wird die tägliche arbeitszeit nicht verändert...nur weils bis 20 uhr geht...die arbeiten ja trotzdem so wies passt... |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:30 - Geaendert am: 29.09.2010 20:33 |
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@Slibe: Die Arbeitszeit wird um 1 Stunde pro Tag verlängert, somit muss der Betriebsrat zustimmen.
@Tesse: Da steht lediglich, das die eG das Geld einer Kaution anlegen möchte.
Es ist keine rede von einer Mietkaution :) |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:32 |
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die arbeiten in gleitzeit...nur weil die öffnungszeiten sich verändern, verändert sich doch nicht automatisch die geregelte arbeitszeit... |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:35 |
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Dein Fehler ist zu denken, dass die in Gleitzeit arbeiten. Das mag in der Praxis so sein, aber in der Theorie gehst du nach den Öffnungszeiten nach Hause.
Somit 5 Stunden mehr in der Woche ----> Zustimmung Betriebsrat. |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:36 - Geaendert am: 29.09.2010 20:41 |
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ich denke das nicht, das steht in der aufgabe.
*Edit:
Dem Betriebsrat steht bei Einführung, Änderung und der Ausgestaltung der Gleitzeit ein Mitbestimmungsrecht zu.
//closed :) |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:39 |
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Zu der Frage 31:
handelt es sich nich bei kautionen allgemein um sicherheiten? und wäre es nich damit egal, ob es eine mietkaution ist? |
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Verfasst am: 29.09.2010 20:40 - Geaendert am: 29.09.2010 20:46 |
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Trotzdem ändern sich die Arbeitszeiten. Es kommt eine Stunde pro Tag hinzu. |
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