Sammelthread ZP Herbst 2012 |
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Verfasst am: 30.09.2012 13:01 |
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Ich muss etwas fragen .. das lässt mir keine Ruhe.
Aufgabe 20! Ich habe als Lösung die Nummer 4 eingetragen. Seit wann darf ich telefonisch einen Kontosaldo durchsagen? Ich kann doch telefonisch den Kunden gar nicht identifizieren.
Ich möchte gerne eure Meinung dazu wissen. Danke im voraus! |
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Verfasst am: 30.09.2012 13:29 - Geaendert am: 30.09.2012 13:44 |
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Wenn ich den Kunden persönlich kenne und ihn am Telefon auch eindeutig identifizieren kann, warum sollte ich ihm dann nicht seinen Kontostand durchgeben dürfen?
Bsp: ein Freund ruft dich Montag in der Bank an und ihr unterhaltet euch kurz über das letzte Wochenende, an das er sich aufgrund diverser Getränke nicht mehr lückenlos erinnern kann. Er weiß, dass demnächst die Versicherung vom Konto abbucht, aber nicht mehr, wieviel er überhaupt noch auf dem Konto hat. Da er kein Onlinebanking nutzt und auch ein wenig außerhalb wohnt, möchte er nun seinen Kontostand wissen.
Wenn du also zweifellos weißt, wen du am Telefon hast, kannst du doch auch seinen Kontostand durchgeben oder etwa nicht? |
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Verfasst am: 30.09.2012 14:40 |
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Haben sich bei irgendwelchen Aufgaben sie Lösungen geändert oder warum habe ich nach paar Tagen eine andere Prozentzahl? |
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Verfasst am: 30.09.2012 21:38 |
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es wurden jetzt teilpunkte vergeben |
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Verfasst am: 01.10.2012 09:34 |
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Danke "goblin18". |
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Verfasst am: 02.10.2012 09:31 |
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Hi Leute ich hab mal ne Frage:
Wieso wisst ihr noch alle "so genau" die Lösungen?
Habt ihr iwie die Aufgaben mitnehmen können?
Wir durften das nicht... |
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Verfasst am: 02.10.2012 09:39 |
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Ja, wir durften die mitnehmen.
Es hängt von der jeweiligen Aufsicht ab,
ob man den Aufgabensatz mitnehmen darf oder nicht.
So wurde uns das gesagt. |
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Verfasst am: 02.10.2012 10:43 |
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Hm schade dann muss ich wohl noch warten bis wir iwann die Noten bekommen...
oder kann mir vielleicht jemand die Aufgaben schicken??
Dann hätt ich mein Gewissen schonmal etwas beruhigt ;D |
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Verfasst am: 02.10.2012 17:14 |
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@MulleF
ich kann dir am Donnerstag die Aufgaben per nachricht schicken wenn das noch nicht getan wurde? |
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Verfasst am: 03.10.2012 13:38 |
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habt ihr nochmal über nr. 42 nachgedacht? |
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Verfasst am: 03.10.2012 15:19 |
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Ab wieviel Prozent hat man welche Note ? |
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Verfasst am: 05.10.2012 22:19 |
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@die admins,
setzen Sie sich doch bitte nochmal mit der nr 42 auseinander, da dort eindeutig und laut bgb die nr 1 rauskommt |
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Verfasst am: 11.10.2012 20:20 |
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push |
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Verfasst am: 12.10.2012 10:42 |
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Gemäß § 355 Abs. 3 BGB a.F. erlosch das Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung nach 6 Monaten:
"(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist." |
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Verfasst am: 12.10.2012 10:53 |
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Andere Frage: Bei Aufgabe 32
müsste da nicht eigentlich 44 Euro rauskommen?
weil 480 Euro max. * 9% = 43,20 ?
und da steht ja man soll auf volle Euro AUFrunden?
Danke :) |
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Verfasst am: 12.10.2012 12:58 |
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weil es nicht 480 euro sondern die Grenze ist 470 Euro
Gemäß § 355 Abs. 3 BGB a.F. erlosch das Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung nach 6 Monaten:
"(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist."
dies stimmt zwar aber unten steht bei ABWEICHEND von satz 1 erlischt es nicht, wenn er nicht belehrt worden ist. und das war ja die Aufgaben stellung, er wurde nicht belehrt!! also erlöschst es nicht! |
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Verfasst am: 12.10.2012 14:14 |
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oh stimmt ja ... danke :))
"(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist."
Eben. Das Widerrufsrecht erlischt nicht. Dass nummer 4 richtig ist, dass man deshalb auch nach Ablauf der EIGENTLICHEN 14-tägigen Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktreten kann, versteh ich.
Aber was an 1 falsch ist , weiß ich auch nicht genau, vielleicht ist es einfach falsch, weil er ja nicht aufgeklärt wurde und somit eigentlich kein Widerrufsrecht hat?? Und deshalb ist die Formulierung falsch. Er kann zwar zeitlich unbegrenzt zurücktreten aber "von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen", kann er ja garnicht, wenn der keins hat.
Das wäre jetzt aber auch nur die Erklärung dafür, wenn es wirklich so sein SOLLTE, dass er keins hat, wenn er nicht darüber aufgeklärt wird.
Falls er ein Widerufsrecht hat, obwohl er nicht darüber informiert wurde, versteh ich das auch nicht ganz.
Ich fänds gut wenn sich die Admins mal dau äußern würden! |
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Verfasst am: 12.10.2012 14:26 |
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ja aber wir haben gelernt 14 tage ja stimmt soweit, jedoch wenn er erst nach erhalt der Wahre belerht wurde, 1 monat nach belehrung also passt das mit den 14 tagen auch wieder nicht, deshalb bin ich immernoch für nummer 1,
werden sobald wir die ergebnise haben mich auch an die ihk wenden |
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Verfasst am: 12.10.2012 14:31 |
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hm auf jeden fall blöd gestellt, die aufgabe, da brauchen wir gar nicht weiterreden. vielleicht wird sie ja auch noch rausgenommen wenn sich viele drüber beschweren.
Warten wir mal ab, vielleicht ist die 1 ja doch richtig von der ihk aus ... |
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