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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Die Lösungen von rrather stimmen bis auf Nr. 40 und 45
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nemesis6689
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2006 11:30
zu allererst zweifle ich nicht an der Kompetenz von Herrn Rrathner,
zum 2. @ch: Wie kommst du darauf, mich zu beschimpfen, ich hätte eine schlechte Erziehung genossen?
Es gibt Leute, mich zum Beispiel, die so etwas als presönliche Beleidigung betrachten und dir für so eine Aussage den Zugang zu Foren und Chats sperren.
Habe ich mich klar und deutlich ausgedrückt?
Auf einem Rechnungsbeleg buche ich nicht, der wird wie ein Handelsbrief gehandhabt, und bleibt somit 6 Jahre im Bestand.
Zum Buchen nehme ich einen Buchungsbeleg.
Hier gehen die Meinungen auseinender, aber ich habe alle Arbeitsanweisungen meines AG´s durchstöbert und bin darauf gestoßen.
2012 kommt dann sinnvollerweise raus
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2006 11:34 - Geaendert am: 29.09.2006 11:36
Rechnungen sind Buchungsbelege. Wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung von Buchführung.

Rund 95 % der Buchungsbelege sind bei Kaufleuten Ein- oder Ausgangsrechnungen.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2006 11:37
Achtung, nemesis meints ernst
Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2006 11:39
So, jetzt misch ich mich auch mal ein:

Nur leider ist er im Unrecht ....

Wir buchen auch anhand der Rechnung - die wird damit zum Buchungsbeleg und wird mikroverfilmt und dann natürlich 10 Jahre aufbewahrt.

Nemesis, scheiß auf den einen Punkt =)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2006 11:41
Bei Banken sind die meisten Buchungsbelege und Ein- und Auszahlungsbelege bzw. Gutschriften und Belastungen.

Kauft die Bank eine BGA, dann bucht sie anhand der Rechnung des Händlers den Zugang.
Schakal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2006 12:20 - Geaendert am: 29.09.2006 13:50
@nemesis

Ich zitiere jetzt einfach mal völlig wertfrei deinen Post aus nem andren Thread. Ließ ihn dir in Ruhe durch und denk nochmal nach, was davon vielleicht etwas daneben sein könnte:
---------------------------------------------------------------
"@ rrathner
Ist ja schön und gut, dass du Lehrer bist, aber wenn du so hoch angepriesen wirdt, solltest du etwas sorgfältiger arbeiten. Nochmal zur Korrektur.
Aufgabe 40: Deine Lösung: 31.12.2016
FALSCH
Richtig wäre 31.12.2012. Rechnungen müssen nur 6 Jahre ab beginn des nächsten Jahres aufbewahrt werden. 07-12 sind 6 Jahre. Bringst du das auch deinen Schülern bei, oder bist du da vorsichtiger?
Einer unserer Lehrer ist IHK-Prüfer, der hat mir bestätigt, dass 2012 absolut korrekt ist und da nichts ruckelt und wackelt. "
-----------------------------------------------------
rathge
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2006 13:33
deine muddi ruckelt
Schakal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2006 13:50
@rathge

Klasse Kommentar, nur leider ist das ein Zitat von nemesis, kenntlich gemacht durch Anführungszeichen und vorheriger Ankündigung, dass ich zitiere und noch net eingerahmt ^^
fischermans
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2006 14:39 - Geaendert am: 29.09.2006 14:42
also...ich möchte den Herrn Lehrer (Namen vergessen) mal in schutz nehmen.....seine Lösungen sind die der IHK !!!!
wir hatten heute Berufsschule und unsere Lehrerin hat sich die Lösungen der IHK besorgt.....

es sind genau die selben wie die von rrather.....also gebt euch deamit zufrieden...wenn ihr der meinung seid dass was nicht stimmt, dann sprecht das in der Berufsschule an und dann kann "eine Eingabe" dazu geschrieben werden wenn es nachweislich so ist....

hier jetz nochmal die Lösungen...:

1. 4
2. 3
3. 1
4. 1995,5
5. 25
6. 2
7. 1
8. 7789,6
9. 1
10. 5
11. 2
12. 1
13. 2
14. 2
15. 5
16. 3
17. 3,1,5
18. 3
19. 4
20. 5
21. 2
22. 1,3
23. 2
24. 4,6,5,2
25. 1
26. 4
27. 1
28. 4
29. 5
30. 2
31. 5
32. 4
33. 2,4
34. 2,4,1,5,3
35. 4
36. 139200
37. 71270,4
38. 2/6
39. 5
40. 31.12.2016
41. 6380,00
42. 3
43. 4
44. 2
45. 5
46. 3
47. 4
48. 3
49. 4
50. 3
51. 1
52. 20.06.2006
53. 5
54. 1
55. 3
56. 2,3,6

LG
fischermans

*************************************************

Wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät ! xD

Domme1986
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2006 14:49
Bei Aufgabe 40. ist der 31.12.2012 richtig

Die Rechnung ist kein Buchungsbeleg, sonder gehört zum kaufmännischen Schriftverkehr und muss somit 6 Jahre aufbewahrt werden.
DeBange
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2006 15:16
wenn ich mich recht erinnere stand in der Aufgabe doch aber nichts davon, dass die Rechnung als Buchungsbeleg verwendet wird.... sonst spalten die doch auch jedes Haar einzeln und hier auf mal nicht... das ist ganz großes Tennis
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2006 15:33
@Domme1986
Wer lesen kann, ist im Vorteil.

Oben habe ich erklärt, dass Ein- und Ausgangsrechnungen Buchungsbelege sind.
Perser_22
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.09.2006 15:37
Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs.1 HGB).

Die öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB) vollzieht ein Notar. Er vermerkt auf der Urkunde, welche Person die dortige Unterschrift oder das Handzeichen vollzogen oder anerkannt hat. Die öffentliche Beglaubigung kann durch eine notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt werden.

JEDOCH HABE ICH DIE IHK LÖSUNGEN UND DIE HABEN DIE ANTWORT 5 ANGEGEBEN. ABER DIE 2 IST AUFJEDENFALL GESETZLICH RICHTIG;SODASS WIR DAS BEI DER IHK EINGEREICHT HABEN !
nemesis6689
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2006 15:45
Macht doch keinen Stress hier.
Ich habe mittlerweile keine Lust mehr auf Diskussionen, auch wenn diese noch so gehaltvoll wären, da man als Ausenseiter nur verarscht wird.
Schön für die, die Ausenseiter verarschen können, aber sowas nenn ich inkompetent.
Aber wem´s Spaß macht, bitte.
Macht ruhig weiter.

nemesis ende
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2006 18:41
Was ist ein Ausenseiter?
geiga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2006 20:24
Der war jetzt aber auch fies *g

Ich finds einfach nur lustig.
Hier sind eigentlich überwiegend erwachsene Menschen.
Sollte man da nicht eigentlich von einem normalen Umgangston ausgehen können???

Mal so als doofe Frage:
Was macht ihr denn wenn jemand einkaufen geht und das Geld wieder aus der Kasse nehmt? Heftet ihr dann den Kassenzettel in den Schriftverkehr???
Also wir kleben den für gewöhnlich auf den Buchungsbeleg hinten drauf, da man auf Kassenzettel nunmal schlecht buchen kann.....
...ich bin auch noch nie auf so einen dämlichen Gedanken gekommen sowas in den Schriftverkehr zu heften,....

Regt euch doch net so auf - ich habs auch falsch und davon geht die Welt net unter.
-
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2006 09:51
@nemessis mensch du spielst dich aber ganz schön auf, Kritik ständig austeilen können und den Großen hier spielen aber nicht kritikfähig sein können :-)

Ich hab echt Angst davor das Du mich aus Foren aussperrst...
Komm mal auf den Teppich, dies hier ist ein Forum der zum Austausch von Erfahrungen von Azubis für Azubis gedacht ist und kein Kriegsschauplatz...

So und nun allen ein schönes WE, geht ruhig mal feiern Ihr habts Euch nach dieser Woche verdient!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.10.2006 10:28
Nur zur Ergänzung:

BGB § 129 Öffentliche Beglaubigung
(1) Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden.
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