Veränderte ZP in verschiedenen Bundesländern? |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:18 |
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rischtischhhhhh
im endeffekt is 2. ja falsch *löl* hehe |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:21 |
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Keine Ahnung was dort richtig ist. Mit der Lösung des Lehrers vergleiche ich nicht! Finde solche Diskussionen wie hier eh besser, man merkt wie andere die Aufgabe betrachten. Da sind dann hin und wieder welche dabei, die achten wie doll und verrückt auf solche Buchstaben wie "z.Bsp".
So, eins interessiert mich aber noch:
Wie lange muss die Rechnung in Aufgabe 40 aufbewahrt werden und WARUM? ... Hatte das nie gehabt in der Berufsschule. Wenn du mir da auch noch den entsprechenden § des HGB nennen kannst, wär das echt klasse. |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:25 |
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keine ahnung was da richtig ist, ich hab den 31.12.2012 genommen, aber eher geraten als gewusst. meine mal was von 6jahren gehört zu haben. das geht dann immer bis jahresende. ob das hier aber richtig ist, null plan. ich such mal mein hgb und schau mal ob sich was findet. |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:26 |
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Als Buchungsbeleg 10 Jahre ab Ende des Jahres gerechnet!
Das steht in allen Buchführungsbüchern gleich auf den ersten Seiten. |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:26 |
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hmm, das wär lieb - hab echt keine peilung |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:32 |
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ich hab auch mal ne frage;) geht es darum ,wie lange man die originalrechnung aufbewahren muss oder den buchungsbeleg?
in § 238 hgb steht angeblich was über aufbewahrungsfristen von buchungsbelegen, sagt zumindest mein inhaltsverzeichnis |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:36 |
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shit, in unserem schlauen rechnungswesen lehrbuch hab ich mir an rand geschrieben, das buchungsbelege 10jahre aufzubewahren sind. 6 jahre gilt z.b. für handelsbriefe.
hätt ich gewusst, dass sowas drankommt... hab mir das kein einziges mal durchgelsen... |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:37 |
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achja, hgb § 257 da steht was über aufbewahrung von unterlagen, dort kannst du nachlesen |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:45 |
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@suseee
Die Originalrechnung ist der Buchungsbeleg. |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:47 |
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danke euch |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:50 |
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achso, danke :) hinterher ist man immer schlauer. aber dafür werd ich das glaub nimmer vergessen. man muss ja net alles so negativ sehen, wenn man bissl was falsch hat,... denn aus fehlern lernt man ja bekanntlich |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:51 |
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Hallo zusammen.
Hab da auch mal ne Frage.
Leider weiß ich nicht mehr den genauen Wortlaut, aber da war ne Aufgabe mit ner Sparkontoeröffnung die ein Patenonkel für sein 3jähriges Patenkind vornimmt.
Wisst ihr was ich meine? |
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Verfasst am: 28.09.2006 13:27 |
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Meinst du die 2? |
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Verfasst am: 28.09.2006 14:36 |
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Jetz hab ichs. 29.
Ich hätt gesagt, Nummer 4, weil die Kontoinhaber nach § 154 AO nicht vollständig legitimiert sind. |
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