Lösungen der IHK (Zwischenprüfung 2006 FFM) |
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Verfasst am: 29.09.2006 15:59 |
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Ja rechnen kann ich auch. Danke. Aber trotzdem sind es wegen der Rundung 43 Euro. Das hab ich in der Schule gelernt und bei meinem eigenen BSV. Oder erklär mir mal plausibel, warum 3 falsch sein sollte! |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:01 |
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KK-Lake hat Recht die werden auf volle 43 € gerundet |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:02 - Geaendert am: 29.09.2006 16:06 |
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Richtig! AN- Sparzualge wird auf volle Euro aufgerundet. Bausparpräme wird nicht gerundet.
§ 6 Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Mitteilungspflichten der Finanzämter
(1) Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung zu beantragen. Die festzusetzende Arbeitnehmer-Sparzulage ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/vermbdv_1994/BJNR390400994.html |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:04 - Geaendert am: 29.09.2006 16:06 |
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was für ein schwachsinn die 3!!
überlegt doch mal da steht frühstens nach sieben jahre ohne arbeitnehmerspazulage zu verlieren!
was ist wenn er arbeitslos wird (längere zeit)
was ist wenn er heiratet?
was ist wenn er selbstständig wird?
das habt ihr doch gelernt,dann kann er OHNE die arbeitnehmersparzulage zu velieren früher verfügen!! |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:07 |
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Ja, die gehen hier aber vom normalfall aus und nicht von irgendwelchen Sonderfällen, die evtl in näherer Zukunft auftreten könnten. Das ist bei der IHK immer so, wenn das nicht näher erläutert wird |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:08 |
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egal denkt was ihr wollt! vergisst nur nicht mir in 4 wochen ,wenn ihr die lösungen habt recht zu geben.
schonmal danke ;-)
gehe jetzt tschö |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:09 |
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aber du trottel, da STEHT "NUR"!!!! hat euch euer betrieb nicht was von signalworten gesagt wie "immer" "nur" etc.
da will die IHK gerade diese sonderfälle!!!
ach scheiß drauf du hast recht! |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:11 |
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5. VermBG § 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
...
(4) Eine vorzeitige Verfügung ist abweichend von Absatz 2 unschädlich, wenn
1. der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte (§ 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) nach Vertragsabschluß gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist,
2. der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluß, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind,
3. der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluß arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,
4. (weggefallen)
5. der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluß unter Aufgabe der nichtselbständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit, die nach § 138 Abs. 1 der Abgabenordnung der Gemeinde mitzuteilen ist, aufgenommen hat oder
6. festgelegte Wertpapiere veräußert werden und der Erlös bis zum Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat der Veräußerung folgt, zum Erwerb
von in Absatz 1 bezeichneten Wertpapieren wiederverwendet wird; der bis zum Ablauf des der Veräußerung folgenden Kalendermonats nicht wiederverwendete Erlös gilt als rechtzeitig wiederverwendet, wenn er am Ende eines Kalendermonats insgesamt 150 Euro nicht übersteigt.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vermbg_2/gesamt.pdf |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:18 |
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Ok stimmt nehme meine Aussage zurück |
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Verfasst am: 29.09.2006 16:19 |
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Wie wärs einfach mal mit MOWL halten ihr macht mit euren sinnlosen Disussionen nur alle Leute verrückt.
Behaupten das seine Lösungen die richtigen sind kann jeder, niemand weiß ob die offiziel sind und es sind bei mindestens 2 Aufgaben hier schon Fehler drin. Also lasst die sinnlosen Threats und sucht euch woanders aufmerksamkeit.
/flame on |
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Verfasst am: 29.09.2006 17:57 - Geaendert am: 29.09.2006 18:31 |
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Die Lösungen sind noch vorläufig |
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Verfasst am: 29.09.2006 18:35 |
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Die bei Aufgabe 45 angegebene Lösung Nr. 5 ist definitiv korrekt. Mag sein das die andere auch zulässig ist, aber zur GmbH-Gründung ist auch eine notarielle Beglaubigung erforderlich. |
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Verfasst am: 29.09.2006 20:17 |
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Zum Abschließen eines Gesellschaftsvertrags ist immernoch eine notarielle BEURKUNDUNG notwendig - eine Beglaubigung ist da definitiv zu wenig !!!
Les mal im Kompaktwissen nach - da ist ne Übersicht drin *g Wo sowohl Nr 2, als auch Nr 5 als Beispiel aufgeführt sind. |
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Verfasst am: 30.09.2006 13:51 |
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Wieso sollen denn bei Aufgabe 56 die Lösungen 2,3,6 richtig sein?
Bei der Zwischenprüfung vom Frühjahr 2002 ist die selbe Aufgabe (Aufgabe 40).
Dort sind die Lösungen 2,3,5 richtig! |
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Verfasst am: 30.09.2006 14:06 |
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kann mir vielleicht einer nochmal sagen wie ich nochmal die punktzahlen bereche, bzw. wieviel punkte eine aufgabe hat, bzw. wie man das berechnet wenn eine aufgabe teilpunkte gibt????
wäre echt nett...
habe die zp auch in ffm gemacht... |
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Verfasst am: 30.09.2006 14:47 |
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Für jede Aufgabe gibt es 1,78571 Punkte (100 Punkte geteilt durch 56 Aufgaben),
Teilbewertung heißt, dass bei Aufgaben mit mehrern Antworten die Antworten einzeln gewertet werden. Also nicht, entweder alles richtig oder keine Punkte!
Teilbewertungen in den Aufgaben 17, 22, 24, 33, 34, 56.
Das heißt z. Bsp. für Aufgabe 24, dass es dort je richtiger (Teil-)Antwort 1,78571/4 Punkte gibt, da es dort vier Antworten gibt. Hat man bei Aufgabe 24 zwei Antworten richtig, gibt es dafür 0,892855 Punkte.
Mit Folgefehlern wird bei Aufgabe 37 gerechnet: Das Ergbenis von 36 multipliziert mit 0,512.___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag |
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Verfasst am: 02.10.2006 13:40 |
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egal wir werden es ja sehen.also lasst uns nicht mehr diskutieren! |
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Verfasst am: 02.10.2006 15:31 |
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Ich würd sagen, dass Nr. 22 anders herum gehört.
[Zur Kontaktaufnahme mit Kunden oder Kollegen stehen Ihnen verschiedene betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung. Ordnen Sie zu!
Erklärungen
1. Zur sicheren Nutzung dieses Informationssystems sind insbesondere Virenschutzprogramme/Firewall empfehlenswert.
2. Diese Übertragungsart ermöglicht es, vorhandene
Originalunterlagen in Papierform zu versenden.
3. Zwei räumlich voneinander getrennte Gesprächspartner können persönlich miteinander sprechen
4. Auf dieses Informations- und Kommunikationssystem können nur interne Nutzer zugreifen.
5. Arbeitsanweisungen des Unternehmens können zeitgleich allen Kunden und Kollegen zugestellt werden.
Informations- und Kommunikationssysteme
A) Telekommunikationsanlage
B) Internet
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Verfasst am: 02.10.2006 16:44 |
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keine ahnung wie rum es in der prüfung stand...
aufjedenfall ist das mit den räumlich getrennten gesrpächspartnern die kommunikationsanlage und das mit dem informationsdienst das informationsbeschaffungs.... |
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Verfasst am: 05.10.2006 18:39 |
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bekommen wir unsere ZP‘s eigentlich nochmal ausgehändigt oder nur die Prozentzahl vom Ausbilder gesagt und das wars??
MfG Johnie_Walker |
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