@scrat
diese bögen sind lt Wphg sogar vorgeschrieben und müssen vom kunden unterschrieben werden, daher erübrigt sich die frage....
ich handhabe es übrigens so wie es Herr Herrmann schon angedeutet habe denn wenn ich dem kunden den alternativweg aufzeichne ist er froh das er den fond auch einfach bei mir kaufen kann und meist auch einen guten zuwachs im vergleich zu den aufschlägen damit hat....ist doch kein problem das dem kunden zu verklickern