LÖSUNGEN!!! ZP 2008 Bankkauffrau/-mann !!! |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2008 12:01 |
|
|
Nein, das kann er nicht.
Die AO schreibt die Kontenwahrheit und Kontenklarheit vor und draum laufen so Konten immer auf z.B.
Herbert Müller " Verein der Wanderfreunde"
der Bank gegenüber ist Herbert Müller Kontoinhaber und nicht der Verein. |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2008 12:14 |
|
|
oh doch das kann er...da bin ich mir 100% sicher, vor allem weil ich schon für nicht eingetragene vereine konten eröffnet habe!
ach ja, stiftungen können übrigends auch in einem register eingetragen sein bzw. im stiftungsverzeichnis! |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2008 14:45 |
|
|
Also ich werde mich nochmal informieren,
ungeachtet davon, wie wird das denn gewertet, wenn man z.B. 91,80 Prozent hat, wird das dann gerundet oder wie? |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2008 15:01 |
|
|
denk mal schon! und wenn du was weisst (wobei ich mir ja 100%ig sicher bin *g*) schreibst es bitte rein :) |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2008 15:19 |
|
|
Is net bös gemeint oder, so gell.
Aber ich war mir da auch 100 % sicher.
Habe nächste Woche Berufsschule da werde ich fragen.
Also wenn das kaufmännisch gerundet wird dann habe ich noch die Eins hehe :) |
|
|
|
Verfasst am: 26.09.2008 19:46 |
|
|
die antwort mit den verein stimmt 100% |
|
|
|
Verfasst am: 27.09.2008 08:27 |
|
|
Ich kenn zwar die Frage nicht, aber ein n.e.V. darf durchaus Konten eröffnen. Hier mal ien Auszug aus der Veröffentlichung von einem Anwalt zu dem Thema:
"Kann der n.e.V. ein Bankkonto eröffnen ?
Ja, in der Praxis haben die Banken und deren Mitarbeiter aber immer wieder Probleme zu verstehen, dass ein
n.e.V. gerade keinen Vereinsregisterauszug bei der Kontoeröffnung vorlegen kann. Sehr oft werden kann
Bankkonten auf den Namen eines Vorstandsmitglieds angelegt mit einem Zusatz „ für ….- verein“."
Aus: http://www.sbhs.de/downloads/vortag_malteuffeln_jhv_20012008.pdf (Seite 6, ganz oben) |
|
|
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|