ZWP 2010 Riester |
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Verfasst am: 01.10.2010 13:32 |
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Warum schreibt hier keiner eine richtige Begründung?
Die Ehefrau ist noch in der Erziehungszeit ( Kind wurde 2008 geboren!!!) und zahlt daher automatisch in die Rentenkasse ein, und zwar den Betrag den ein Durchschnitteinzahler auch zahlt ( Schnitt liegt beim Gehalt bei 2600€). Da sie somit rentenversicherungspflichtig ist, kann sie nicht mittelbar förderberechtigt sein sondern UNMITTELBAR und zahlt min. 60€ Sockelbetrag in einen komplett eigenen Vertrag, wenn sie will. Dementsprechend gibt es keinen Rucksackvertrag, Null-Vertrag oder was ihr sonst noch für tolle Neologismen dafür habt.
961€ ist definitv richtig!Zumindest aufgrund der Infos, die in der Prüfung gegeben worden... |
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Verfasst am: 01.10.2010 14:00 |
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Also ob das mit der Erziehungszeit stimmt, das weiß ich nicht. Schließlich bekommt man die ja nur, wenn man eigentlich arbeitet. Im Text steht aber, dass sie zur Zeit arbeitslos ist. Das ist aber auch genau der Punkt. Nur weil Sie zur Zeit arbeitslos ist kann man daraus nicht schließen, dass sie nicht letztes Jahr gearbeitet hat. Wenn das nämlich so wäre, dann müsste sie 4% ihres versicherungspflichtigen Jahreseinkommens selbst in einen Riestervertrag einzahlen, um überhaupt die Grundzulage zu erhalten, die dann definitiv nicht vom Mann abgezogen wird. Auch würde dann die Kinderzulagen nicht von ihm abgezogen werden, wobei dazu ja noch zu sagen ist, dass gar nicht feststeht, wer überhaupt die Kinderzulagen erhält. Schließlich bekommt die per Gesetzt nur das Elternteil, das auch das Kindergeld bekommt und das ist bei uns in Deutschland in der Regel die Frau. Und dann würde es gar keine Kinderzulage geben, wenn sie nicht einen eigenen Vertrag abschließt.
Kurzum: Ich schließe mich meinen Vorrednern an und halte die Aufgabe für nicht deutlich genug gestellt und werde sie, wie einige andere auch noch, anzweifeln. |
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Verfasst am: 01.10.2010 14:33 - Geaendert am: 01.10.2010 14:42 |
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Frau Reissdorf ist zurzeit nicht berufstätig, das heißt nicht, dass sie sich automatisch arbeitslos gemeldet hat. Ob sie Elternzeit beantragt hat, geht aus der Aufgabe auch nicht hervor.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie die Elternzeit beantragt hat, weil sie nicht berufstätig ist.
Somit ist ein Einspruch tatsächlich sinnvoll, weil die Aufgabe nicht stimmig gestellt wurde.
Einerseits sollte das zweite Kind nach 2008 geboren sein, andererseits sollten alle Zulagen beim Ehemann abgezogen werden.
Die geschilderte Situation wird es kaum in der Wirklichkeit geben.
Aber:
Wenn die Ehefrau unmittelbar förderberechtigt ist, entsteht folgende Rechnung beim Ehemann:
40.000 € * 4 % = 1.600 €
./. Grundzulage Er 154 €
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= Mindest-Eigenbeitrag 1.446 € |
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Verfasst am: 01.10.2010 17:38 |
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Dann sollten Lehrer mal Einspruch einlegen. Wenn man das selbst alleine macht, schmettert die IHK die Anfrage ungelesen in den nächsten Papierkorb. |
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Verfasst am: 01.10.2010 18:06 - Geaendert am: 01.10.2010 18:07 |
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Das habe ich bereits gemacht. Ich habe vorgeschlagen, die Aufgabe aus der Wertung zu nehmen.
Aber es gibt doch auch noch andere Lehrer. |
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Verfasst am: 01.10.2010 18:54 |
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Ich habe auch 961 € raus und bin auch der Meinung, dass beide Werte zählen müssten. Es kann nicht sein, dass man sich hier nur Punkte ersammeln kann, wenn man richtig interpretiert hat!
Genauso die Aufgabe mit den Kontoführungsgebühren!
Bei unserer SPK werden die Kontoführungsentgelte auch mtl. abgerechnet, es wäre ja wohl nicht zu viel verlangt gewesen zu schreiben quartalsweiseabrechnung auch bei den Kontoführungsgebühren!! Das die Sollztinsen quartalsweise gebucht werden ist ja logisch und auch bei unserer SPK noch so!! |
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Verfasst am: 01.10.2010 19:54 |
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Ich verstehe gar nicht warum ihr nicht einfach alle mal logisch nachdenkt. Die IHK (und oder der Aufgabensteller) will es doch nicht schwieriger machen als es wirklich ist. Mit dieser Riester Aufgaben wollte man einfach nur schauen ob ihr das mit den 4% Vom Bruttolohn verstanden habt. Alles andere ist doch wie in jeder Aufgabe Interpretation und Spekualtion.
Und bitte macht nicht aus jeder Aufgabe einen Ellefanten es ist ja nur eine Zwischenprüfung und die habt ihr eh alle Bestanden;) |
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Verfasst am: 01.10.2010 21:37 |
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AGB der Banken: Der Rechnungsabschluss findet quartalsweise statt.
Es ist egal, was deine Sparkasse macht, es zählen die AGB der Banken!
Sonst könnte ich mich auch aufs HGB berufen. Laut HGB muss der Rechnungsabschluss nur einmal jährlich stattfinden.
Praxis und Theorie sind zwei verschiedene Welten. Wendet das an, was in der Schule gelehrt wird (Rechnungsabschluss= quartalsweise) und nicht die Praxis. |
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Verfasst am: 01.10.2010 21:57 |
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Die erste Rechnung von Herrn Herrmann ist die richtige Lösung.
Die Frau ist mittelbar Zulagenberechtigt, da sie nicht arbeitet wie dort steht. In dieser Konstellation wird der Mindestbeitrag genauso berechnet wie Herrmann es beschrieben hat.
Unmittelbar Zulagenberechtigt wäre sie, wenn sie Arbeitslosengeild bekommen würde, oder ALG II oder Elterngeld. Elterngeld wird aber nur 12 bzw. 14 Monate gezahlt und die sind um. |
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Verfasst am: 02.10.2010 12:18 |
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Ich versteh die Diskusion nicht....
Es mussten bei der Aufgabe doch nur wenig Wissen angewendet werden.
1. Das es 4% vom zu versteuerndern Einkommen sein müssen
2. Das man davon die Zulagen abziehen muss
3. Das die Frau MITTELBAR zulagenberechtigt ist
1-2 sollten jedem Azubi nach über einem Jahr klar sein. Wer das nicht weiß hat seinen Job um Meilen verfehlt.
Das 3. ist dann das was eigentlich abgefragt wurde. Und da sollte man einfach wissen das wenn die Ehefrau/ der Ehemann MITTELBAR zulagenberechtigt ist die Grundzulage von 154€ dem anderen Partner angerechnet wird, die Zulage selbst aber auf den Vertrag der Frau fließt.
Macht doch die IHK nicht dafür verantwortlich das ihr dieses kleine Detail nicht gelernt habt. |
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Verfasst am: 02.10.2010 12:41 |
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Was muss ein Bankazubi wissen?
Er muss auseinander halten können wer unmittel und wer mittelbar Förderberechtigt ist, und da sollte man auch wissen, wie lange eine Leistung gezahlt wird.
Ich denke, aber würde sie noch Elterngeld bekommen hätte es da gestanden und so steht da nicht berufstätig, also ist doch schon klar wo die drauf hinaus wollen. |
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Verfasst am: 06.10.2010 14:31 |
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Die nichterwerbstätige Mutter gehört in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zum versicherten Personenkreis, weil die Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung anerkannt wird. Damit ist sie selbst zulagenberechtigt. |
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Verfasst am: 06.10.2010 17:31 |
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Ich glaube nicht, dass das Problem ist, das einige nicht wissen, wann jemand mittelbar und wann unmittelbar zulagenberechtigt ist, sondern ob die Frau einen eigenen Vertrag abschließt, denn das muss sie ja, damit die Zulagen dem Ehemann angerechnet werden können. Und das geht aus der Aufgabe nicht mal nicht hervor. |
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Verfasst am: 06.10.2010 17:57 |
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Das ist richtig. Deshalb muss die Aufgabe aus der Wertung genommen werden. |
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Verfasst am: 06.10.2010 22:36 |
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Denke ich auch!!! Ist das üblich das Aufgaben aus der Wertung genommen werden? |
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Verfasst am: 31.10.2010 08:38 |
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UND? kann jemand, der sein ergebnis schon hat, uns aufklären, welches ergebnis bei der aufgabe richtig war?
wurden aufgaben gestrichen? |
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Verfasst am: 01.11.2010 22:06 |
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hallllooo kann da mal jemand auf die frage oben drüber antworten ??? :))
wurden aufgaben gestrichen??? |
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Verfasst am: 02.11.2010 19:19 |
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Es kann keiner auf die Frage antworten, da noch keiner die Ergebnisse hat... |
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Verfasst am: 02.11.2010 19:24 |
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doch es haben schon welche die ergebnisse.ist im anderen thread zu lesen |
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