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Aufgabe 44 - Mutterschutzgesetz
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Azubinespk
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.10.2003 19:03
Hi

Hab auch zwischen der 3 und 5 geschwankt und dann doch die 5 genommen!!!
Bei uns sagte der Prüfer selbst noch vor der Prüfung: "nur kein stress, die zählt sowieso nicht!"
Also bitte, was soll denn dann das ganze?
Entweder die lassen sich mal was gescheites einfallen oder sie lassens einfach, oder?!
Svenja_86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.10.2003 21:45
Ja, ich bin ein 3`er und da steh ich auch zu...
glaube das das richtig ist, denn man kann ja nicht einfach so verkürzen, kommt ja auch auf die vorbildung an.
Correctly
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2003 21:58
jo war echd bisschen dumpf die zp......

die frage mid dem modem fand ich ja auch klasse.... is doch echt geil sowas in bank zp soll ma zuordnen was ein modem is ???? ahhhhh
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.10.2003 10:46
Die Schutzvorschriften gelten auch für Auszubildende;
im Falle Schwangerschaft abgeleitet generell aus Art. 6 GG;
konkret die Fristen nach §§ 3, 6 MuSchG:
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/3.html
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/6.html

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt nicht nur vorrangig für Auszubildende, es gilt neben dem Bereich Ausbildung auch für die Bereiche Fortbildung und Umschulung (vgl. § 1 Abs. 1 BBiG).
Eine automatische Verlängerung ist damit nicht verbunden, kann aber durch die Auszubildende beantragt werden (häufig zweckmäßig).
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.10.2003 15:35
In einzelnen Berufen gibt es doch Beschränkungen wie viele Tage man maximal krankfeiern darf, um zur Abschlussprüfung noch zugelassen zu werden.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.10.2003 15:40
Schwangerschaft ist keine Krankheit. ;-)
CEone
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.10.2003 18:04
anwort 3 ist defintiv richtig. hab mit meiner lehrerin gesprochen. eine verlängerung der ausbildungszeit kann nur auf ANTRAG gestellt werden. ist aber nicht automatisch damit verbunden, so wie es in antwortt 5 geschrieben wurde. wenn ein mädel in der schule schwanger wird, verlängert sich auch nichz´t automatisch die schulzeit. sie könnte auch ganz normal im schuljahr weiter machen !!!!!!!!!!!
Gigi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.10.2003 19:02
"5" rulez !!!
Hab aber auch geschwankt.
Gibt aber noch mehr aufgaben die n bißchen behindert waren.
Habt ihr mal die ZP von den letzten zwei Jahren mit unserer verglichen?
War in den Alten immer zwischen 70 und 80, jetzt zarte 54%.
Die IHK will wohl das wir unsere Kunden in Sachen Azubi Rechte, Kündigungsfristen und JAV beraten.
Ok, aber da hätte ich lieber Jura studiert.

Naja, ich mache die Weltwirtschaft dafür verantwortlich!! ;)
grisu81
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.10.2003 19:35 - Geaendert am: 06.10.2003 19:44
Also ich hab da mal nachgelesen und im Berufsbildungsgesetz steht da nichts eindeutiges drüber, unser Lehrer meinte aber die 3 ist richtig, die hab ich auch...Achja, steht außerdem auch in unserem AWL- Buch

die ZP war aber echt sch.... die IHK sollte nicht ZP für Bankkaufleute vorne drauf schreiben, sondern Fragen, die die Welt nicht braucht, oder so...
Schönen Tag noch... und denkt dran, ES KANN NUR BESSER WERDEN!!!
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