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Verfasst am: 06.10.2003 21:03 - Geaendert am: 06.10.2003 21:06 |
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Ja ja die drei.
Womit ich auch ein Problem hatte:
1. Das Sparkonto lief auf die Eheleute, habe nirgendswo etwas gefunden, ob dies auch mit gefändet wird.
Wobei man wiederum etwas über den Güterstand der Eheleute wissen müsste.
2. Es ist nicht angegeben, ob die Sparurkunde vorliegt, wird sie wohl auch nicht.
3. Da auch die zukünftigen Kontoguthaben gefändet sind, bleibt die Pfändung bestehen, bis die gesamten 5130,- €
überwiesen sind.
So könnte ich so ziemlich jede Antwort verstehen, ausser die erste.
Die eigenen Forderungen muss das KI wohl hinten anstellen, wenn es zu einer gerichtlichen Pfändung kommt.
Die Konten darf das KI aufgrund des AGB-Pfandrechts doch
erst in der Abwicklung verrechnen.
So habe ich auch die 2 genommen, da die Bank doch nur
Guthaben pfänden darf und hoffe wie ihr auch alle auf Streichung der Aufgabe.
Ich fand Die Zwi Prü eh ganz große sch*** und bin froh, dass ich nicht wirklich viel gelernt habe, dass geprüfte wäre nämlich bestimmt nicht dabei gewesen.
So, dies muss für meinen ersten Eintrag hier reichen.
Euch noch ´nen schönen Abend. |
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