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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Zusammenfassung Lösungen 1-56 ZP 2002
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Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2002 17:47
In dem Passus steht doch genau drin.
nur vom bzeogenen KI nichtr bar auszahlen. Die
Musterlösung, wie sie hier im Thread steht, besagt auch nix anderes. Kann die übrigens einer Bestätigen?

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2002 18:40 - Geaendert am: 27.09.2002 18:58
Hallo!
Habe gestern auch die Prüfung geschrieben, gibt es eine komplette Musterlösung?

Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2002 18:57
@ Mila
steht doch hier schon im Thread. Siehe unten
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2002 19:13 - Geaendert am: 27.09.2002 19:15
Thema Barauszahlung von Verrechnungsscheck

NOCHMAL FÜR ALLE:

"Scheck, bei dem ... durch einen ... Vermerk "Nur zur Verrechnung" ... dem bezogenen Institut die Barzahlung ... untersagt ist. Das bezogene Geldinstitut darf den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen, ..."

D.h. jedes KI außer dem bezogen kann den Verrechnungsscheck bar auszahlen. Das auszahlende KI löst dann den Scheck "im Wege der Gutschrift" bei dem bezogenen KI ein. Die Gutschrift erfolgt nicht auf einem Kunden-KK - da der Betrag ja schon an den Scheckinhaber ausgezahlt wurde - sondern auf einem auf das auszahlende KI lautende Konto. Der weitere Verrechnungsweg ist der gleiche (BSE oder GSE), als wenn ein Kunde den Scheck zur Gutschrift auf seinem Kunden-KK eingelöst hätte.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2002 11:21
"Dieser Scheck darf nicht von der Zahlstelle, jedoch von allen anderen KI´s bar eingelöst werden". Demnach könnte ein auf die Deutsche Bank gezogner Scheck von der Commerzbank bar ausgezahlt werden. Das ist doch Irrsinn. Für die Praxis 100% unrelevant, da keine Disposition vorgenommen werden kann und theoretisch auch mehr als strittig. Klar kann man weisungswidrig handeln, aber grundsätzlich besteht Barauszahlungsverbot, alles andere ist Schwachsinn
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2002 12:08
Schwachsinn hin, Schwachsinn her. Das Scheckgesetz erlaubt diese Handhabung und genau danach war in der Aufgabe gefragt.

Die Aufregung bei einige kann ich verstehen, da in der Berufsschule diese Gesetzesregelung nicht angesprochen wurde. Auch ich hatte es erst bei der internen Vorbereitung auf die Prüfungen in unserer Sparkasse gelernt. Seid froh das es jetzt dran gekommen ist, dann wisst ihr es für die Abschlussprüfung - wobei die Wahrscheinlichkeit, dass es dann nochmal dran kommt eher gering ist.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2002 12:16
ich bin sauer. Um eine erfolgreiche Prüfung zu schreiben, muss man 0 Prozent intelligent sein und dann fragen die so einen Müll, der in der Praxis eh net dran kommt. Grrr.
Fragen zu Umweltschutz... Als Bankkaufmann muss man verkaufen können und nicht über theoretisches Wissen verfügen, dass für die Praxis unrelevant ist. In der Praxis gibt es Barauszahlungsverbot und im Scheckgesetz wird nur auf die bezogene Bank und nicht auf "andere Banken" eingegangen. Die Lösung zur Frage steht weder im Grill, noch in Kompaktwissen, noch in Studienbrief der BA.
Bankomat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2002 22:37
Korrektur meiner oben angegebenen Lösungen.

Vielen Dank für eure zahlreichen beiträge und e-mailsan mich. in meiner Lösunfg haben sich leider 2 Aufgaben als falsch herausgestellt.

Jedes KI kann einen Verrechnungscheck bar einlösen,außer der zahlstelle.
Ich glaube es war Aufgabe 12.

und der Dame die die Krankkenversicherung wechselnmöchte muß nur die Hälft zahlen, also spart sie auch nur die Hälfte, d. h. die richtige Lösung wäre 1,58 EUR gewesen.
Jessica0708
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2002 14:59
Hallo!
Konnte vielleicht auch mal einer aufschreiben ab wieviel % man welche Note bekommt? Habe da im Moment nämlich keine Ahnung!

Danke
Jessica
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2002 15:11 - Geaendert am: 01.10.2002 17:11
@ Jessica

Die Frage kam schon mehrmals. Wir haben alles wichtige zu den IHK-Prüfungen unter
http://www.bankazubi.de/wissenspool/wissenspool.php?opid=2&fachgebietid=11
zusammengefasst.

@ Bill

Die Lösungen sind richtig, es wird nicht an BGA gebucht. Es handelt sich um Aufwand, der den Gewinn schmälert bzw. zu Verlust beiträgt und letzendlich die Aktiva Eigenkapital berührt. Näheres findest du unter
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=508&forumid=4
sky21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.09.2002 17:50
Also meiner Meinung nach sind sie 3,16 € richtig, da
ja auch der Arbeitgeber nach dem Wechsel der Kranken-
kasse weniger Sozialabgaben abführen muss und somit
der Frau mehr Geld überwiesen wird.

Mfg Sky21
Stofferla
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2002 21:37
Also mal ganz blöd fragts...

Sind die Lösungen im "Tread" die offiziellen???

Warum kann nur das bezogenen KI die Schecks nicht einlösen, ich meine das kann doch auch extra gebühr verlangen! Erklärt mir das doch mal bitte!

Außerdem denke ich auch das der Krankenversicherungsbeitrag nicht geteilt werden muss, da die 14 % = 110 irgendwas ja der Betrag von der Frau sind und nicht AN + AG- Anteil!
Also 3,16 stimmt!

P.S.: Bitte mailt doch Eure Antworten an:
quitscheentchen.steffi@gmx.de

P.P.S.: Ihr macht mir ganz schön Angst! Die Prämie kann ich wohl auch vergessen...

Ansonsten MfG
Stefanie
Stofferla
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2002 21:42
Achja Leute sagt mir doch bitte auch die Lösungen und Rechenwege zur Nr. 52 und 53!

:-) Thx

Stefanie

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2002 09:23
Verdammte Axt, macht Euch doch keinen Kopf wegen der ZP, ob ihr nur 72% oder 74,8% oder vielleicht sogar über 80% ist doch völlig wurst. Wenn ihr bleiben wollt, müsst ihr verkaufen können, dann kommt lange nichts und dann kommt irgendwann die Abschlussprüfung, die aber auch nur einen Bruchteil ausmacht!
Also bitte, ob man nun 1,72353769 Punkte mehr oder weniger hat, oh mein Gott, das macht nichts.

HerrMaschke

cyberschnuffel
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2002 09:50
@ Herr Maschke

also so ganz kann ich dir nicht zustimmen. Wir (HVB) müssen in der ZP mindestens 70% erreichen, sonst müssen wir zu einer internen Nachprüfung. Und da hab ich keine Lust zu. Bin also froh um jeden Punkt, den ich bekomme.
Habt ihr keine Vorgaben für die Prüfung bekommen?
Aber ansonsten hast du Recht, dass die Kundenberatung mit das wichtigste ist, dass ein angehender Bankkaufmann können muss....
sabsab19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2002 10:12
wie ist denn das mit der frage, wo eine rechnung abgebildet ist mit"zzgl. mwst"? darunter steht "auf oben genannten rechnungsbetrag..."; wir haben gelernt, dass rechnungsbetrag immer brutto ist. daher ist meiner meinung nach die aufgabenstellung nicht eindeutig.
was habt ihr da?
wie kann man eigentlich eine fragestellung anfechten? während unserer prüfung konnte nichtmal die prüfungsaufsicht sagen, wie die fragestellung bei 2 fragen gemeint ist....
die zwischenprüfung zählt zwar in dem sinne nicht, aber es ist schon nervig, wenn man was falsch hat, nur weil die fragestellung nicht eindeutig war.
Andi221980
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2002 13:09
Hi Leute ich bins Andi . Wenn Ihr euch mal die Aufgabe 53 anguckt . Wie kommt Ihr da überhaupt auf ein Ergebniss???? Wenn ich so drüber nachdenke ist diese Aufgabe nicht zu lösen . Denn der Gewinn wird ermittelt im GuV konto und da stehen Aufendungen und Erlöse und wenn ich die Rechnung buche wird meine Debitor zum Kreditor aber ich muß doch nen Zinssatz ahebn um zu berechnen um wie viel sich mein Gewinn( der durch einen Zinsaufwand entsteht da debitor ein Kreditor wirdund ich weniger Zinserträge bekommen oder????????????) verändert denkt mal drüber nach . Oder bin ich vielleicht zu blöde??? Mfg Andi
sabsab19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2002 17:26
kann mir mal bitte jemand meine fragen beantworten????
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2002 18:09 - Geaendert am: 01.10.2002 18:12
@ whiskeybee

Die Aufgaben 51 bis 53 wurden schon mehrmals im Forum diskutiert. Schau mal weiter oben. Dort sind u.a. Links zu anderen Threads angegeben. Müsste einiger deiner Fragen klären.

Übrigens ging es u.a. darum, dass der Prüfling erkennt, ob der Geschäftsfall den umsatzsteuerpflichtigen oder den umsatzsteuerfreien Bereich tangiert. Werbeprospekte für Girokontenmodelle berühren definitiv den umsatzsteuerfreien Bereich.

Bei den Aufgaben oder Teilen davon, sehe ich keine Chance für eine Neutralisierung.

Und um noch eine weitere Frage vorwegzunehmen. Die Prospekte werden direkt als Aufwand gebucht und nicht als BGA.

@ Andi und Robert

Bei solchen Aufgaben solltet ihr nicht um zu viele Ecken denken. Ihr sollt nur den konkreten Geschäftsfall betrachten und der lautete AVA an KKK. Ob dem KI in Zukunft Zinsen entgehen oder irgendwelche anderen Einnahmen spielt keine Rolle.

Hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.10.2002 11:08
Oh mein Gott, mir wird schlecht, wenn ich das lese. Da wird mir erst bewußt, was ich für nen Mist gebaut habe!!
Aber egal. Die Abschlussprüfung wird besser!
Liebe Grüße
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