Lösung ZP Herbst 2005 Nr. 38-40 |
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Verfasst am: 27.09.2005 19:01 |
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ein monat nach bekanntwerden muss meldung erstattet werden. |
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Verfasst am: 27.09.2005 19:01 |
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Nr. 5 (war das glaube ich)
Also auf jeden Fall diese Antwort mit : ja, darf er, wenn er mit diesem Panikverschluß versichert ist...
Bin auch drauf reingefallen.... |
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Verfasst am: 27.09.2005 19:37 |
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Ich hab die Antwort mit dem Panikverschluss genommen. Ist das echt die richtige Antwort? War mir zwischen Antwort 4 und 5 nicht sicher. |
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Verfasst am: 27.09.2005 19:42 |
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hm also ich hab bei der 40. die 3....
is es nicht so das bestattungskosten grundsätzlich bezahlt werden dürfen? |
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Verfasst am: 27.09.2005 20:39 |
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Ja, aber nicht in bar.. man hat ja keinen Nachweis, wofür das Geld wirklich verwendet wird. Das Geld muss vom Konto an das Bestattungsinstitut überwiesen werden, glaube ich |
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Verfasst am: 27.09.2005 21:14 |
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es is auf jeden fall die antwort mit dem panikverschluss, ich kenn die frage von einer alten zp. |
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