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Lösung ZP Herbst 2005 Nr. 38-40
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Moosrose
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 19:01
ein monat nach bekanntwerden muss meldung erstattet werden.
Hendrik-Meints
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 19:01
Nr. 5 (war das glaube ich)
Also auf jeden Fall diese Antwort mit : ja, darf er, wenn er mit diesem Panikverschluß versichert ist...

Bin auch drauf reingefallen....
Mareike1984
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 19:37
Ich hab die Antwort mit dem Panikverschluss genommen. Ist das echt die richtige Antwort? War mir zwischen Antwort 4 und 5 nicht sicher.
Sandra_Emanuele
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 19:42
hm also ich hab bei der 40. die 3....
is es nicht so das bestattungskosten grundsätzlich bezahlt werden dürfen?
frollein192
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 20:39
Ja, aber nicht in bar.. man hat ja keinen Nachweis, wofür das Geld wirklich verwendet wird. Das Geld muss vom Konto an das Bestattungsinstitut überwiesen werden, glaube ich
genobankerFD
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 21:14
es is auf jeden fall die antwort mit dem panikverschluss, ich kenn die frage von einer alten zp.
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