Ergebnisse können jetzt eingegeben werden! |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
| 4
| 5
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 19:16 - Geaendert am: 28.09.2011 19:22 |
|
|
Zitat "Aufgabe 3 muss doch Antwort 5 sein, Verträge zugunsten Dritter müssen doch immer gemeldet werden.."
Genau das gleiche hab ich in meinen Unterlagen! Daher habe ich natürlich auch 5!
Siehe Arbeitsblatt:
http://imageshack.us/photo/my-images/713/img0245ym.jpg/
________________________________________________
ZITAT "@balou, 8 tage ist richtig. da der 17. aber ein samstag ist gilt der nächste werktag --> 19.9.2011"
Laut meinen Unterlagen ist der Ausstellungstag bereits der erste Tag dieser Frist, also:
09.09.11 Tag 1
10.09.11 Tag 2
11.09.11 Tag 3
12.09.11 Tag 4
13.09.11 Tag 5
14.09.11 Tag 6
15.09.11 Tag 7
16.09.11 TAG 8 !!!
Sind das offizielle Lösungen, oder nur vorläufige? |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 19:23 - Geaendert am: 28.09.2011 19:23 |
|
|
Jo genau, so hab ich das auch gelernt.
Bei den aktivierenden Kosten bin ich mir eigentlich innerlich sicher, dass man Skonto nicht abzieht, weil es nicht in der Aufgabe gesagt wird. In der Aufgabe davor wird das ausdrücklich gesagt, dass die Überweisung HEUTE getätigt wird.
Aber ich werde mich überraschen lassen...das Ergebnis ist mir eigentlich rel. egal, solange die anderen Leistungen passen :)
@ wieauchimmer
Der Ausstellungstag wird nicht gerechnet |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 19:23 |
|
|
Ja, aber das Gesamtguthaben ist doch unter 5.000 € und der Kunde hat kein Schließfach oder Verwahrstück! Daher muss überhaupt keine Meldung erstellt werden. |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 19:28 - Geaendert am: 28.09.2011 19:42 |
|
|
Hi,
zu allererst möchte ich mal ein riesen Lob an TobiasH und alle Mitverantwortlichen von Bankazubi.de aussprechen!!!
Ich finde es peinlich, dass sich hier Leute über die Zuverlässigkeit der ZP-Lösungen "aufregen". Wir sollten alle froh sein, dass man hier so schnell seine Lösungen überprüfen kann, auch wenn wahrscheinlich noch Fehler enthalten sind.
Meiner Meinung nach sind die Aufgaben 22 nochmals genau zu prüfen. Habe grad mal im Grill nachgelesen:
Vorhanden sein von Konten, nicht aber Ktostände oder Ktobewegungen
"dem BZA f. St. ... die bei Ihnen vorliegenden FSA mitteilen. Darüber hinaus.... tatsächlich in Anspruch genommener FSbetrag zu melden."
LG Anna |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 19:29 - Geaendert am: 28.09.2011 19:32 |
|
|
Zitat mrfruit "Ja, aber das Gesamtguthaben ist doch unter 5.000 € und der Kunde hat kein Schließfach oder Verwahrstück! Daher muss überhaupt keine Meldung erstellt werden."
Das stimmt. Bis dahin keine Meldung. Aber der Vertrag zugunsten Dritter muss gemeldet werden, also findet eine Meldung statt!
Zum Scheck:
http://imageshack.us/photo/my-images/683/img0246nw.jpg/
Ich hab das so verstanden, dass wenn ich am 28.09.11 einen Scheck ausstelle, ab heute die Frist läuft, sprich erster Tag.
@Anna: Unter Kontostammdaten verstehe ich keine Kontostände bzw. Umsätze. Aber ich hab die Aufgabe auch falsch. Habe bei Aufgabe 22 die 2. Oder wem wird dann die Höhe und Inanspruchnahme der FSA gemeldet? |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 19:40 |
|
|
wo kann man denn die lösungen nachschaun???also die kompletten |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 19:49 |
|
|
@TobiasH Danke für die schnellen Lösungen.
Eine Frage habe ich noch zu Aufgabe 4:
Folgende Definition habe ich im Internet zu Gebietsansässig gefunden:
• natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet haben
Wäre dann nicht Lösung 2 Richtig ? |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 19:52 |
|
|
@Sabi-R:
Antwort 2 sagt, fester Wohnistz UND Aufenthalt in GER.
Antwort 1 sagt, NUR Wohnsitz, also müsste auch laut deinem Zitat die 1 richtig sein.
Gruß |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:00 |
|
|
Dieser interessante Prüfungsrechner zeigt mir ein Ergebnis von 86%.
Das Problem ist: Er zeigt mir Antworten als richtig an, die laut meinen recherchen definitiv falsch sind.
Wird das noch gefixed oder muss ich hier mit irgendwem darüber diskutieren?^^
Greetz Glory |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:11 - Geaendert am: 18.10.2011 19:18 |
|
|
. |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:23 |
|
|
@glory - welche ergebnisse sind denn zB nach deinen recherchen falsch ?
grüße ! |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:27 |
|
|
Schön, dass jemand fragt xD
Um ehrlich zu sein ist es doch nur 1^^
Aufgabe 3:
Lösung -> 5
Der Rechner zeigt 1 als Lösung an... |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:30 |
|
|
@Anna24688: Vielen Dank für deine netten Worte! Wir freuen uns auch jedesmal während der Prüfungszeit oder auch unter dem Jahr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Bankazubis.de |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:31 |
|
|
ajo im zweifelsfall bist edann 1,6% besser gestellt - kannst dich also noch aufs ergebnis freuen :)
gibt einige sachen.. rundungsfehler und falscher wertstellungstags sind auch fehlerhaft. aber das ist ja schließlich egal. im endeffekt wirds besitmmt fragen geben wo dann schließlich jede antwort wieder richtig ist etc.. oder die spannen / kulanzen bei rundungen können hier ja nicht dargestellt werden.. vondaher von ihk überraschen lassen. prozentual schlechter als hier werden wir nicht mehr werden :)
grüße
bist du region rhein main? |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:35 |
|
|
nicht wirklich
eher so mittelhessen
und freuen kann ich mich leider net, denn trotzdem die 5 richtig ist habe ich leider die 1 angekreuzt also hab ich eig nur 84% xD
aber die hab ich sicher und das ergebnis passt mir auch |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:37 |
|
|
Zur Aufgabe Vorlegungsfrist Scheck:
Zitat "" Die Vorlegungsfrist beginnt AN dem Tage, der auf dem Scheck als Ausstellungstag angegeben is"
Also, wenn ich den Scheck am 09.09.2011 ausstelle, ist dies laut diesem Zitat aus dem Grill der ERSTE Tag der Vorlegungsfrist.
Das entwickelt sich mehr zu einem Deutschkurs als zu einem "Wissenstest". Ich glaube, jeder weiß, dass es 8 Kalendertage sind. Und wenn das so wie im Grill geschrieben ist, hört sich das für mich so an, dass der Tag der Ausstellung der ERSTE Tag der Frist ist.
Gruß |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 20:49 |
|
|
Ich gebe dir Recht, es ist in vielen Quellen irreführend formuliert.
Aber ich kann dir definitiv versichern, dass es der Montag ist (19.09.2011).
Eine ähnliche Aufgabe war in einer der Zwischenprüfungen der letzten Jahre soweit ich mich erinnere. |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 21:05 |
|
|
@wieauchimmer...
Danke für die Antwort, klingt einleuchtend,
in einem anderen Thema haben ich folgenden Beitrag entdeckt:
maxbraun91
Verfasst am: 28.09.2011 20:54
Im "Kompaktwissen Bankbetriebslehre", EINS-Verlag, 18. Auflage, S. 461 steht: natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland"... ohne Worte!
Warum findet man überall unterschiedliche Lösungen? Und welcher kann man Glauben schenken? |
|
|
|
Verfasst am: 28.09.2011 21:11 |
|
|
ums noch mal deutlich zu machen kopier ich mal direkt aus dem betreffenden Gesetz xD
5. Gebietsansässige:
natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Wirtschaftsgebiet, juristische Personen
und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Wirtschaftsgebiet; Zweigniederlassungen
Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet gelten als Gebietsansässige, wenn sie hier ihre Leitung haben und
für sie eine gesonderte Buchführung besteht; Betriebsstätten Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet gelten als
Gebietsansässige, wenn sie hier ihre Verwaltung haben;
am besten garkeinem glauben schenken sondern überprüfen aus welchen Gesetzesquellen sie ihre statements ableiten und die Gesetze selbst checken ;)
wofür gibts denn schließlich das gute alte internet^^
Greetz Glory |
|
|
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
| 4
| 5
| >> )
|
|