Die musterlösung laut ihk |
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Verfasst am: 07.10.2003 15:16 - Geaendert am: 07.10.2003 15:18 |
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Nunja,
und wenn es die vorläufigen sind, sind es noch nicht die endgültigen. Wie man zumindest sieht, wird bei 51 auch die 5013,24 gewertet.
Aber die hier im Forum bereits umkämpften Fragen werden sicherlich auch noch von der IHK bedacht werden, oder was meinst du, Katja, aus Erfahrung?
Interessiert die Leute das, was ich zumindest schon mal annehme, und ferner, bekommen Sie solche Diskussionen überhaupt mit?
Schönen Nachmittag,
Jan---------------------------------------------------------------
_Good Fight - Good Night!_ |
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Verfasst am: 07.10.2003 17:55 |
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Hallo alle zusammen,
schade, dass hier soviel Stress gemacht wird. Es gibt definitiv keine Musterlösungen der IHK. Ich habe heute mit der IHK telefoniert und erst am 23.10.2003 raus. In der 44.KW werden die Lösungen/Ergebnisse rausgeschickt.
kruemel23483 |
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Verfasst am: 07.10.2003 22:37 |
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Die VORLÄUFIGE Musterlösung der IHK (gleiche wie von michis oben) steht auch im News-Archiv unter
http://www.bankazubi.de/news/show_news.php?newsid=1797
bereit. Die ENDGÜLTIGE Musterlösung steht wie im vorherigen Beitrag schon erwähnt noch nicht fest (ggf. Anerkennung von Alternativlösungen oder Neutralisierung von Aufgaben möglich).
Der Versand der Ergebnisse wird in jedem IHK-Bezirk anders gehandhabt, d.h. auch dass die Versandtermine und Benachrichtigungswege unterschiedlich sein können. |
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Verfasst am: 09.10.2003 09:14 |
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Hallo,...
sagt mal red ich hier chinesisch rückwärts? Es gibt auch KEINE vorläufigen Musterlösungen der IHK.... die IHK gibt so etwas nicht raus...
wenn sowas veröffentlicht wird, dann doch bitte die Wahrheit und keine Lösungen von irgendwem.. sicher kann man sich mit Hilfe von Lehrbüchern und seinem eigenen Wissen die Lösungen im Nachgang selbst erstellen, diese aber als Lösungen der IHK auszugeben finde ich schade.... und auch nicht in Ordnung. Wie dem auch sei,... jeder kann ja schließlich glauben was er will...... aber man sollte bei Veröffentlichungen doch bei den Tatsachen bleiben....
kruemel23483 |
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Verfasst am: 09.10.2003 11:26 |
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@kruemel
Also wir haben am Dienstag im Berufsschulunterricht eine vorläufige Lösung der IHK bekommen, definitiv.
Die Betonung liegt dabei auf VORLÄUFIG.
Ich weiß natürlich nicht bei welcher Zweigstelle der IHK du angerufen hast (IHK-Hinterdupfing?) |
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Verfasst am: 09.10.2003 13:15 |
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Es ist sowieso Wurst was die "offizielle" Lösung ist!!!
Meiner Meinug nach gibt es bei mehreren Aufgaben je nach betrachtungsweise auch Unterschiedliche Lösungen!!!!
(Siehe Aufg.41 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses)
Gibt es da irgendeine Angabe zur Probezeit???
Nein!!!
Also falls sie nicht mehr in der Probezeit ist kann sie nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen und nicht sorfort!!!!!
Nur ein Beispiel!!!!! |
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Verfasst am: 09.10.2003 13:22 |
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@kruemel
Also ich hab mit meinem Berufsschul-Lehrer gesprochen, der im örtlichen IHK-Prüfungs-Ausschuss ist, und er hat auch gesagt, dass er die vorläufigen Lösungen bereits 4 Tage nach der Prüfung von der IHK erhalten hat. Ich denke mal nicht dass er das frei erfindet O_o
Außerdem: wenn es keine vorläufigen Musterlösungen geben würde, wie sollte man dann Einspruch einlegen können? Wenn die Ergebnisse kommen ist es eh zu spät! Die letzten Jahre hats auch vorläufige Lösungen gegeben, hab die selber ( als Kopie ) zu Hause.
Gruss
Mr. Lyle |
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Verfasst am: 09.10.2003 13:31 |
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@guery
Der IHK und wahrscheinlich auch deiner Ausbildungsstelle wird es ebenfalls Wurst sein, dass es deiner Ansicht nach je nach Betrachtungsweise unterschiedliche Lösungen geben kann, denn es wird nunmal nach einer Musterlösung beurteilt.
Grundsätzlich kann man natürlich darüber streiten, ob eine Zwischenprüfung in dieser Form sinnvoll ist und ob sie dein tatsächliches Wissen repräsentieren kann.
Aber eigentlich kann das auch relativ Wurst sein, da es lediglich eine Zwischenprüfung ist, in der man nicht durchfallen kann.
Außerdem, umso schlechter die ZP, desto besser sieht die Steigerung bei einer vernünftigen AP aus... |
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Verfasst am: 09.10.2003 14:16 |
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@Mr_Lyle, B-Man
Ich kann nur sagen, was ich von der IHK Sachsen-Anhalt gehört habe. Ich habe noch keine einzige offizielle vorläufige Musterlösung zu Gesicht bekommen können, lass mich aber durch eine Kopie gern davon überzeugen..., wie gesagt, da die Info von der IHK selbst ist, kann ich davon ausgehen, dass es so ist, oder?
kruemel23483 |
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Verfasst am: 09.10.2003 14:47 - Geaendert am: 09.10.2003 14:50 |
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@guery1
Sie muss in der Probezeit sein, da die Probezeit bei Auszubildenden mindestens einen Monat beträgt.
Also muss sie keine Frist einhalten und keine Gründe angeben.
@kruemel
Guck doch mal unter dem Link von Laijo (auch in dieser Diskussion), da hast Du Deine Musterlösung. |
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Verfasst am: 16.10.2003 17:39 |
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Hallo Ihr,
also ich hab mir auch gleich die Musterlösung aus dem Bankazubis geholt (ist ja klar) aber eine ernste Frage an all die die hier über Aufgaben diskutieren:
Könnt Ihr nicht abwarten, bis Ihr das Ergebnis von der Ihk habt? ich mein eine Richtung in die die Note gehen wird ist ja schön und gut und mehr kann so eine Musterlösung ja auch nicht geben, da mansche Aufgaben mit Sicherheit vom Prüfungsausschuss oder so geändert werden, bzw bei manscher Aufgabe das eine oder andere noch zusätzlich richtig sein wird, kann sich auch das von euch ausgerechnete Ergebnis noch verändern.
Ob die Antworten hier richtig sind oder nicht ist im endeffekt egal. Das Ergebnis könnt Ihr eh nicht mehr beeinflussen, also, lehnt euch doch einfach zurück und diskutiert nicht darüber ob bei aufgabe 27 a, b oder c richtig war!
Relaxt! Die Prüfung ist vorbei! Freut euch darüber und wartet ab, wie das Ergebnis aussehen wird.
Grüßt Euch tess |
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Verfasst am: 17.10.2003 08:04 - Geaendert am: 17.10.2003 08:05 |
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Mal nur so ne Frage am Rande:
Wie lange dauert das denn noch, bis wir die "offizielle" Lösung bekommen?
Give it to me baby!!! |
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Verfasst am: 17.10.2003 10:12 |
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Ich glaube so anfang November bekommen wir die Ergebnissen, dann will mein Ausbilder zumindest mit mir darüber reden. |
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Verfasst am: 17.10.2003 12:41 |
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ok danke!
Das wird ja dann noch ein bischen dauern.
Dachte mir eh so etwa 4 Wochen lang!
Thx! |
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Verfasst am: 17.10.2003 20:30 |
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Der Notenschüssel gilt selbstverständlich für ZP und AP.
Bzgl. "Beschwerde" bei der IHK informier dich bitte in unseren FAQ Prüfung im Wissenspool. Allerdings liegt die Prüfung schon über zwei Wochen zurück, so dass ein weiteres Schreiben wohl nicht mehr Berücksichtigung finden wird. |
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Verfasst am: 20.10.2003 20:12 |
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@RAMBO1
laut meinen Informationen erscheinen die offiziellen Lösungen am 23.10.2003, demnach am Donnerstag. |
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Verfasst am: 21.10.2003 12:35 |
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weisst du auch schon wie die kommen? werden wohl post nach haus bekommen, oder gehts in die personalabteilung? |
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Verfasst am: 21.10.2003 12:37 |
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@speedy:
danke für die info! |
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Verfasst am: 27.01.2008 15:05 |
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Hallo,
bei dem ganzen Hin und Her um die ZwiPrü würde mich interessieren, ob der IHK-Notenschlüssel -angegeben bei Euch selbst und bei Rothermund- auch für diese selbst oder nur für die schriftliche Abschlussprüfung gilt...
Ferner noch:
Wie kann man bei der IHk "Beschwerde" einlegen?
Diese WoBP-Sache fuchst mich immer noch, auch wenn es an der Note nichts verändern wird (*GGGG*), denn ich wage zu behaupten, dass KI doch mehr Fachwissen besitzen als die IHK, was der jährliche Terror ja nur bestätigt...
Danke!-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Verfasst am: 27.01.2008 15:05 |
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Vielen Dank für die rasche Antwort, dann bin ich zufrieden!
Schönes Wochenende!-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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