Zwischenprüfung 2007 |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:13 |
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Hallo, wo lag denn in den vergangenen Jahren der Durchschnitt? |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:19 |
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In meiner IHK waren es vor einem Jahr 68 glaub ich... |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:32 |
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bei manchen Fragen gibts doch auch teilbewertungen...wie wird des dann gerechnet??? |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:41 |
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Hi Mana87. Soweit ich weiß werden Teilbewertungen so gerechnet:
Eine Aufgabe zählt ja 1,7857 Punkte.(100%: 56 Aufgaben)Wenn du jetzt ne Aufgabe mit drei Lösungen hast, teilst du 1,7857 einfach durch drei und dann weißt du, wie jede einzelne bewertet wird |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:41 |
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du rechnest einfach 100/56 und dann das Ergebnis durch die Anzahl der Antworten in der Frage. Dieses Ergebnis multiplizierst du dann mit der Anzahl deiner richtigen Antworten.
Also zum Beispiel Aufgabe 3:
100/56 = 1,78****
1,78****/3 = 0.59****
0,59**** mal Anzahl richtige Antworten, z.B. 2 =1,18****
wenn du also in der 3. Aufgabe von 3 möglichen richtigen Antworten 2 richtig hast,bekommst du 1,18**** Punkte. |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:43 |
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hey super...danke |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:46 |
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Hey.
wusste gar nicht, dass hier die ergebnisse sind und hab mir meine lösungen nicht mitgeschrieben...weoß jeman, woher man die aufgaben bekommen könnte? |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:48 |
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Hm..da weiß ich jetzt auch net weiter. Bei mir war´s so, dass wir die Lösungen auf ein Blatt mit Durchschlag geschrieben haben. So konnten wir alle eine Ausfertigung mit nach Hause nehmen |
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Verfasst am: 20.09.2007 17:53 |
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also wir durften aufgaben und lösungsbogen mitnehmen... |
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Verfasst am: 20.09.2007 20:42 - Geaendert am: 20.09.2007 20:45 |
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Hallo,
hat eigentlich sonst noch jemand Probleme bei der Aufgabe Nr.13 gehabt?
ich hab das nämlich so verstanden, dass der ZAHLSTELLE die 3EUR in rechnung gestellt werden. das ist doch falsch. die werden doch der 1.inkassostele in rechnung gestellt.
Also meiner meinung nach ist daher antwort 3 falsch!!!
ein mitazubi hat das so verstanden, dass ein MITARBEITER DER ZAHLSTELLE die gebühr in rechnung stellt, aber wem denn dann??? das kann auch nicht so gemeint sein.
ich sag nur deutsche sprache, schwere sprache... |
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Verfasst am: 20.09.2007 20:58 |
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Es ist soweit......die (in)offiziellen Ergebnisse gibt es hier:
http://www.grundmannnorderstedt.de/forum/messages/454.html
Viel Erfolg beim kontrollieren, ich bin schon voll angepisst, da ich 4 Aufgaben aus reiner Dummheit (wie z.b. falsch gelesen bzw. überlesen) falsch gemacht habe!! Naja, bei der Abschlussprüfung weiß man nun wenigstens bescheid, wie man am besten liest;-)!!
Also schönen Abend noch.......... hoffentlich;-)!!
Bye Marcel |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:15 |
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Hey Leute,
habe schlechtestenfalls auch 5 Fehler und da es ja um eine ganze Note geht, sehe ich zwei AUfgaben nicht ein. Erstens: Aufgabe 40. Dort wird nach einer Prozentzahl gefragt, die Lösung soll aber in EUR angegeben werden. Wer soll das denn verstehen???
Zweitens: Aufgabe 48 ist sehr schwammig. Jeder denkt wahrscheinlich, dass die AUfg klar wäre, allerdings steht in dem aktuellen AWL Buch, was wir haben, dass eine Probezeit mind 1Monat und MAX 3Monate lang sein darf. Aufgrund dieser Grundlage und dem Berufsbildungsgesetz, dass ich hier zu Hause vorliegen habe, bin ich auch davon ausgegangen, dass die 4Monate eine Fangfrage bildeten, da mir die Aufgabe sonst auch zu leicht erschien.
Ich werde gegen diese beiden AUfgaben Kritik einlegen. Falls es jemandem von euch ähnlich geht, meldet euch ruhig hier. Je mehr diese Fehler melden, desto eher wird einem zugehört!!! |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:21 - Geaendert am: 20.09.2007 22:22 |
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Probezeit wurde geändert:
http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf
§ 20 mind 1 Monat höchtens 4
des mit den Prozenten bei der anderen Aufgabe, fand ich jetzt nicht schlimm weil da einfach en Zeichen falsch war... naja ,,, habs zwar falsch gemacht aber schlimm fand ich des jetzt net |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:26 |
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Probezeit wurde geändert? Dann verstehe ich nicht, wie die IHK ein überaltetes Buch für die Ausbildung zur Verfügung stellt, bzw. nicht darauf aufmerksam macht (durch Abdrucken des Gesetzestextes).
So konnte ich nun wirklich nicht von einer Änderung ausgehen. Ich lese mir ja nicht zu allen Gesetzen die aktuellen Fassungen vor der Prüfung durch. Das muss auch die IHK anerkennen! |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:27 - Geaendert am: 20.09.2007 22:29 |
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Wir haben in der Schule sogar schon 4 Monate beigebracht bekommen... und des is schon locker en halbes Jahr her
also hab geschaut das Gesetz ist vom 23.03.2005 |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:30 |
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Ich weiß auch nur, dass die Probezeit min 1 max 4 Mon dauern darf.
anders ist die regelung bei Sparkassen. Wir dürfen max 3 Monate Probezeit haben. vielleicht hast du das verwechselt.... |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:32 - Geaendert am: 20.09.2007 22:34 |
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Bei Sparkassen gilt genauso 1-4 monate.... die müssen sich genauso nach dem Berufsbildungsgesetz richten wie alle anderen!
Sparkassen machen nur meist 3 monate |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:37 |
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Laut Sparkassengesetz sind nur 3 Mon vorgeschrieben. so hab ich das gelernt!!! ich mein ja auch nur, dass das eventuell verwechselt wurde!!!! |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:40 |
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Ich bin auch in der selben Situation wie du. Im schlechtesten Falle habe ich 5 falsche. Die Probezeit darf max. 4 Monate betragen, bei der Aufgabe 40 stimme ich dir zu. |
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Verfasst am: 20.09.2007 22:41 - Geaendert am: 20.09.2007 22:44 |
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mhhh ja kann sein... glaub des wurd dann aber auch angepasst, weil unser Ausbildungsleiter uns des auch schon mal gesagt hat, das bis zu 4 monaten geht... aber is ja auch egal!
// ja wenn die "Internet" Lösung stimmt sinds 5 falsche was über 91 % sind.... und da danach eh kein Hahn kräht is mir des auch egal obs 91 oder 92 sind... bei uns gehts nur drum über den Schnitt zu kommen!
hab 3 -4 vermeidbare Fehler gemacht... :-| |
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