Sammelthread ZP Herbst 2012 |
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Verfasst am: 26.09.2012 20:52 |
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@ober mir: ganz einfach, weil die GeldKarten-Funktion deiner VR-Bank-Card (vgl. Girokarte, ec-Karte, etc...) wie Bargeld behandelt wird. Und wenn du Bargeld aus deiner Hosentasche verliest bist im Regelfall selber der ‘Depp‘. |
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Verfasst am: 26.09.2012 21:16 |
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Hallo liebe Administratoren,
mein erstes Anliegen ist, dass die IHK Teilpunkte vergibt.
Mein zweites, dass bei Aufgabe 42 die Lösungsziffer die 1 ist.
Ich weiß, dass man die Ziffer im ZP-Rechner von 1 auf 4 geändert hat. Fakt ist aber, dass es bei der 1 bleibt gem. § 355 Abs. 4 S. 3 BGB. |
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Verfasst am: 26.09.2012 22:00 |
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Bei den Aufgaben z.b mit Manteltarifverträgen etc. wo man eintragen sollte 1 bzw. 2 oder 3, wenn du bsp. 1,1,3 genommen hast und richtig wäre 1,2,3 dann hast du doch erstens und drittens richtig und bekommst somit 2/3 der Punkte für die Aufgabe oder? Bitte verbessert mich wenn ich falsch liege! |
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Verfasst am: 26.09.2012 22:16 |
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Wie werden die Teilpunkte berechnet? |
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Verfasst am: 26.09.2012 22:56 |
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Die IHK vergibt Teilpunkte...nur werden die hier nicht bei dem Rechner berücksichtigt.
Ihr rechnet die 54 Aufgaben durch 100, dann habt ihr die Prozentzahl, die jede Aufgabe ,,wert" ist...
anschließend müsst ihr die richtigen Antworten in den Teilaufgaben ausrechnen und beides mal nehmen.
z.B habt ihr von 6 zahlen 3 richtig, 54 durch 100 mal 0,5... |
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Verfasst am: 26.09.2012 23:45 |
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@Mark13
lt. § 355 (4) erlischt das Widerrufsrecht nach 6 Monaten WENN der Verbraucher informiert wurde.
Aber diese Frist gilt nicht wenn er NICHT belehrt wurde, das heißt dann gibt es keine Frist.
Weil in den Absätzen 1-3 steht ja nicht darüber, was ist, wenn der Verbraucher, wie in unserem Fall, NICHT belehrt bzw. informiert wurde.
Und auch in den Lehrbüchern steht, dass der Verbraucher die Widerrufserklärung unterschreiben muss damit die Fristen gelten.
Demnach wäre bei Aufgabe 42 die 4 richtig.
Würde ich jetzt sagen... |
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Verfasst am: 26.09.2012 23:49 |
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also ich bin mir bei der 24 auch sehr sicher, dass es 255 zinstage sind, denn der 30.12 ist ja mitzuzählen, d.h. es müssen 177,08€ herauskommen |
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Verfasst am: 26.09.2012 23:51 |
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und bei der 14 verstehe ich nicht, warum die 4 nicht richtig sein soll |
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Verfasst am: 27.09.2012 07:08 |
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Wie rechnet man das mit den Teilbereichen?
Es wäre echt unfair, wenn man zb. von 6 Zahlen 2 Zahlen falsch hat, und dann die ganze Aufgabe falsch ist!! |
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Verfasst am: 27.09.2012 09:47 |
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Hallo ihr lieben,
Fandet ihr die Prüfung auch so Mega schwer wie ich? Aus den Vorjahren hat sich ja keine einzige Frage wiederholt im Vergleich zu den Jahren davor.
Abgesehen davon fand ich, dass es viel zu viele Zuordnen-Aufgaben waren wie z.B mit den Tarifverträgen. Wenn man da keine Teilpunkte drauf bekommt, wäre es
Mehr als unfair!!! |
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Verfasst am: 27.09.2012 09:47 |
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Also wegen den Zinstagen...
Ich habe auch mit 255 gerrechnet aber ich glaube, dass 254 richtig sind. Nach meiner Rechnung bekommt er vom 01.01.2012 bis zum 16.04.2012 keine Zinsen. Das sind 105 Tage. Zieht man jetzt von 360 105 Tage ab, ist man bei 255.
Allerdings bekommt er am 16.04. ja schon Zinsen.
Naja, einfach mal abwarten.
Schwere Prüfung! |
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Verfasst am: 27.09.2012 12:49 |
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ich hätte zwei anmerkungen zu der zp:
aufgabe 8: meiner meinung nach werden konten eines erblassers mit seinem tod nachlasskonten mit der bezeichnung erben oder nachlass. somit könnte das gemeinschaftskonto nur durch die erbengemeinschaft mit dem erbschein umgeschrieben werden. durch die einzelverfügung kann die ehefrau jedoch weiterhin über das konto verfügen. somit wäre lösung 3 richtig.
aufgabe 14: nach § 675x BGB hat man bei der sepa-firmen-lastschrift kein erstattungsanspruch nach einlösung zum fälligkeitstag. das lastschriftmandat enthält einen entsprechenden hinweis auf verzicht des erstattungsanspruchs. somit wäre lösung 4 korrekt.
ich bitte um prüfung und rückmeldung. |
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Verfasst am: 27.09.2012 14:04 |
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@Rrrr:
Bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung darf der hinterbliebende Kontoinhaber nach Vorlage der Sterbeurkunde das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Insofern ist die Lösung von Bankazubi korrekt.
Aus dem Grund empfiehlt man älteren Ehepaaren gerne ein GK mit Einzelverfügungsberechtigung.
Zu der anderen Aufgabe kann ich nichts sagen. Da war ich total berfordert ;) |
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Verfasst am: 27.09.2012 14:31 |
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zu Aufgabe 24: Zinstage werden berechnet mit 30.12.- Eröffnungsdatum und dann die Tage mal 1 und die Monate mal 30. Also 30.12.-16.04.= 14+8*30= 254
Wie ist das denn, wenn Aufgaben angefochten werden- sind dann alle Lösungen dieser Aufgabe richtig? |
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Verfasst am: 27.09.2012 14:36 |
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Wie ist das eigentlich mit der Gewichtung der aufgaben??
ich mein, man kann meiner meinung nach zb. niemals die aufgabe 24 mit 54 gleichsetzen |
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Verfasst am: 27.09.2012 14:51 |
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Aufgabe 42 ist ein "Haustürgeschäft" Ich meine, da gilt das mit den 2 Wochen.
...Würde mich freuen, wenn mir nochmal jemand die Aufgaben zukommen lässt, hatte auch keine Möglichkeit, die Lösungen irgendwie aufzuzeichnen. |
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Verfasst am: 27.09.2012 14:53 |
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Jaa, wenn eine Aufgabe erfolgreich angefochten wird , ist sie immer richtig. Die Aufgaben werden alle gleich gewertet. Ungerecht hin oder her. |
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Verfasst am: 27.09.2012 14:58 |
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Bei den Sparbriefen sind es eindeutig 254 Tage.
Valuta ist immer einen Tag VOR dem Abschluss, sprich vor den Tag, an dem der Kunde in die Filiale kommt und die 10.000€ anlegt. Der Tag an dem er das Geld anlegt (Also EIN Tag nach der Valuta) ist der erste Tag, der verzinst wird.
500€^^ |
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Verfasst am: 27.09.2012 16:05 |
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Zur Aufgabe 42 hab ich folgendes grade gefunden:
In Fällen, in denen das Abonnement in einer Haustürsituation verkauft wurde besteht ein sicherer Schutz des Verbrauchers. Es gelten die Vorschriften über Haustürgeschäfte (§§ 312 ff. BGB).
Dem Verbraucher steht somit in jedem Fall ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, bei unterbliebener Belehrung kann auch nach Ablauf der zwei Wochen noch widerrufen werden.
Demnach ist Lösung 4 richtig ! |
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Verfasst am: 27.09.2012 16:09 |
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254 Tage sind richtig:
Wert: 16.4. -> 14 Tage ( 30 Tage - 16 Tage) + 240 Tage |
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