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Verfasst am: 29.09.2011 13:45 |
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Habe meine Ergebnisse dummerweise nicht aufgeschrieben.. Ist die ZP schon irgendwo veröffentlicht worden, wenn man sie sieht weiß man ja was man geantwortet hat.... |
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Verfasst am: 29.09.2011 17:19 |
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aber die Teilpunkte bei Aufgaben a-e wurden bei der Ergebnisaufgabe auf dieser Seite nicht berücksichtigt, richtig? |
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Verfasst am: 29.09.2011 18:19 |
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Zitat:
"wieauchimmer
Verfasst am: 29.09.2011 13:01
Zitat MissAlma
"15.8.-31.12. sind 135 Tage "
Im August darfst du nicht 30 Tage - 15 rechnen.
Im August sind es 16 Tage! 30 Tage (wg. 30/360) abzüglich 14, die mit dem alten Zinssatz verzinst werden.
-> 16 August
30 September
30 Oktober
30 November
30 Dezember
-> 136 Tage 0,50%, 224 Tage 0,75% Zinsen.
Laut Aufgabenbeschreibung ändert sich der Zinssatz WERTSTELLUNG 15.08.11, d.h. am 15.08. gibt es schon nur noch 0,5% "
Klar wenn du ein Sparbuch mit Wertstellung 15. eröffnest bekommt man ja auch für den 15. schon Zinsen oder wie?! O.o
Zinsänderung Wertstellung 15. heißt sie greift am 16.
Is dieselbe Wertstellung wie bei Sparbucheröffnungen |
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Verfasst am: 29.09.2011 18:27 |
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Zitat:
"handelsbaum
Verfasst am: 29.09.2011 13:31 - Geändert am: 29.09.2011 13:38
Schwachsinn weil der erste Tag mitzählt...^^
Sprich der 16. ist richtig aber redet euch nur ein der 17. sei richtig. ;)
Kann man btw überall nachlesen...
http://www.wirtschaftslexikon24.net/e/vorlegungsfrist-bei-schecks/vorlegungsfrist-bei-schecks.htm
q.e.d. "
An alle die dem Schwachsinn zustimmen:
Seht euch die Aufgabe 13 der Zwischenprüfung Frühjahr 2008 an!
Es ist Montag der 19. |
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Verfasst am: 29.09.2011 18:45 - Geaendert am: 29.09.2011 18:46 |
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@Glory:
Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertages.
Ein Zitat aus der "Formelsammlung" im Aufgabenbogen der Prüfung.
Die Zinsänderung gilt somit per 15.
Zum Scheck:
Wenn die Vorlegungsfrist MIT dem Tag der Ausstellung beginnt, ist es eindeutig der 16.09.11 |
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Verfasst am: 29.09.2011 18:49 - Geaendert am: 29.09.2011 18:50 |
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wie gesagt ich kann nix dafür wie es in den büchern steht^^
aber gib mir deine icq oder deine e-mail und ich liefer dir den beweis!
und zur Verzinsung:
Wenn du am 16.09. ein Sparbuch eröffnest wann ist dann die Wertbuchung der Einzahlung? |
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Verfasst am: 29.09.2011 18:54 |
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Musst mir gar nichts beweisen, ich glaub es dir schon.
Ich hab lediglich ein Zitat aus dem Prüfungsbogen gebracht, welcher sagt, wie es ist.
Auch in der Berufsschule haben wir gelernt, Einzahlungstag wird mitverzinst, Tag der Rückzahlung nicht mehr.
Finde die Prüfung war sowieso teilweise schwachsinnig, weil es Auslegungssache war. Beispiel: Aufgabe #24:
Wie erhöht man den Cross-Selling Erfolg in einem Unternehmen?
Zwei logische Antworten:
-Schulungen für die Kundenberater über die Produkte, damit diese sich genau auskennen.
- Einsatz von Leitfäden und Skripten für Kundenansprachen und Verkaufsgespräche sowie Vertriebsdatenbanken.
Welches soll daran falsch sein? Jeder begründet es etwas anders und wählt zwischen 2 und 5.
Oder soll das so gedacht sein, dass z. T. auch zwei Lösungen richtig sein können? Ich denke nicht.
Gruß |
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Verfasst am: 29.09.2011 19:07 - Geaendert am: 29.09.2011 19:09 |
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Zu 24:
Verkauft ihr in eurer Bank nach Produktorientierung oder nach Bedarfsorientierung?^^
Denk drüber nach und dann entscheid dich nochmal für die 5^^
Will ich sehen^^
PS: was ihr in der Schule gelernt habt ist nicht falsch!!!
Wenn der einzahlungstag der 16. ist dann ist die Einzahlung Wert 15.!!!!!!!!!!
Deswegen sind es im august 15 tage^^ |
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Verfasst am: 29.09.2011 19:14 |
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Was? Wenn ich bei euch am 16.09.11 was einzahl krieg ich es Valuta 15.09.11? |
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Verfasst am: 29.09.2011 19:19 |
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Auf Sparkonten ja^^
Das Wertdatum der Einzahlung ist da immer einen Tag vor dem reellen Einzahlungsdatum eben damit der Einzahlungstag mitverzinst wird!!
Und so dürfte es überall sein, denn dieser Hintergrund ist Zwischenprüfungsstandard^^
Frag nochmal in der Schule nach wenn du mir net glaubst...
Oder add mich im icq...
Dann geht das mit der Kommunikation eh schneller^^
Foren sind so schwerfällig |
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Verfasst am: 30.09.2011 09:38 |
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wie gut, dass hier jemand meine Frage beantwortet.
Stattdessen wird sich lieber über Prüfungsergebnisse gestritten, die eh keiner mehr beeinflussen kann.
:-x |
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Verfasst am: 30.09.2011 09:51 |
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@Sam: Soviel ich weiß, wird das hier nicht berücksichtigt.. ;-) |
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Verfasst am: 30.09.2011 10:55 |
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Das ist gut :-)
Vielen Dank für deine Hilfe! |
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Verfasst am: 30.09.2011 11:17 |
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Sind die Ergebniss jetzt schon alle korrekt? |
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Verfasst am: 30.09.2011 15:42 |
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Zu Aufgabe 55
Würde es nicht viel mehr Sinn machen, dass die Arbeitspapiere nach der Kündigung ausgehändigt werden? Die Firma weiß ja schließlich nicht dass noch ne Klage kommt.
Also ich hatte die Reihenfolge 5,2,3,4,1 |
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Verfasst am: 30.09.2011 15:46 |
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Zu Aufgabe 8
da habe ich 51 an 21 gebucht, wir haben in der Schule gelernt dass das nur ne Korrekturbuchung ist und somit auf dem gleichen Konto gegen gebucht wird, wie vorher gutgeschrieben.
Es ist schließlich kein wirklicher Aufwand, oder? |
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Verfasst am: 30.09.2011 18:33 |
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Jackie:
"Die Korrekturbuchung hat nichts mit der Aufgabe davor zu tun.
Denn in der KK-Abrechnung wurden keine Sollzinsen berechnet.
Sorry, auf jeden fall 50 -> 21
Zu Aufgabe 55: Die Aushändigung der Papiere erfolgt als letztes. |
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Verfasst am: 30.09.2011 20:18 |
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Aber in der Aufgabe 8 steht dass er der Belastung der Sollzinsen wiederspricht, dies würde ja bedeuten, das die zuerstgebuchten Zinserträge einfach in dem Konto Zinserträge wieder (als Storno) gegen gebucht werden |
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Verfasst am: 30.09.2011 20:20 |
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Ups sorry hab mich vertan, bin wohl bei dem Kontenplan in der der Zeile verrutscht 51 ist ja garnicht Zinserträge
ärgerlich |
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