Sammelthread ZP Herbst 2012 |
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Verfasst am: 27.09.2012 16:19 |
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Wie kommt es denn eig. dazu, dass manche Aufgaben erfolgreich angefochten und aus der Wertung genommen werden? Die IHK wird doch wohl kaum von sich aus eingestehen, dass die von ihnen gestellten Aufgaben zum Teil unklar formuliert waren? |
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Verfasst am: 27.09.2012 16:29 |
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Wurde in der Auswertung jetzt die "Teilbepunktung" miteinbezogen oder nicht? Wäre nett, wenn das mal wer beantworten würde.... Grüße, Tschulaila |
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Verfasst am: 27.09.2012 16:48 |
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@Christina0123 :
Du argumentierst zwar dafür, dass bei Aufgabe 4 richtig ist, kann ja auch sein. Aber demnach müsste 1 genauso korrekt sein. Oder wodurch unterscheiden sich die beiden, außer durch die konkrete Zeitangabe (innerhalb von 14 Tagen ODER danach) oder durch das Wort "unbegrenzt"?
Also die Aufgabe wäre für mich auf jeden Fall ein Streichkandidat. |
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Verfasst am: 27.09.2012 16:51 |
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Zur Nr. 36 wird hier ständig von irgendwelche Aufwandskonten geredet. Jedoch wird der Kopierer verkauft, weshalb hier eher Ertragskonten die richtige Wahl wären. |
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Verfasst am: 27.09.2012 16:56 |
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@ Christina0123
Jopp, er hat 2 Wochen Zeit...aber ich glaube in der Prüfung war es so formuliert, dass er NACH einer Frist von 2 Wochen kündigen kann. |
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Verfasst am: 27.09.2012 16:59 |
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Der Kopierer hatte einen Buchwert von 1100€ wurde aber für 1050 netto verkauft. Das sind 50€ Aufwand |
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Verfasst am: 27.09.2012 17:16 |
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@ DeAlex90:
In der Prüfung war es so formuliert, dass er auch noch nach Ablauf von 2 wochen widerrufen kann!
Ich hab jetzt die Prüfung nicht vorliegen weil ich noch auf Arbeit bin. |
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Verfasst am: 27.09.2012 17:20 |
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Zu Aufgabe 25:
Ich komm da irgendwie nicht auf die 500€ ... Könnte mir da wer auf die Sprünge helfen? *g* |
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Verfasst am: 27.09.2012 17:25 |
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@tschulaila
bei einem normalverzinslichen Sparbrief werden die Zinsen ausgeschüttet --> kein Zinseszins.
Deshalb kannst du einfach die 10.000,00 mal 2,5 % nehmen. Das Ergebnis wären dann die Zinsen für ein Jahr, sprich das Ergebnis mal 2 Jahre und --> 500,- € |
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Verfasst am: 27.09.2012 17:28 |
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@VR-Bankler
Oh stimmt, dankeschön ;)
aber wieso steht dann da, dass Zinsgutschriften jeweils am 31.12. des Jahres erfolgen? Find ich etwas verwirrend. |
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Verfasst am: 27.09.2012 18:53 |
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weil die immer dort gezahlt werden, da der sparbrief aber mitten im jahr beginnt gibt es zinsen von 16.04-31.12 dann 1.1.-31.12 und dann von 1.1.-16.04 was insgesammt 2 jahre sind |
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Verfasst am: 27.09.2012 22:55 |
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Bekommt man das Ergebnis nach Hause geschickt? Oder wie läuft das ab? |
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Verfasst am: 28.09.2012 09:59 |
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Zu Aufgabe 11:
Der Kunde hat für 10 Tage zu viele Sollzinsen (10,5%) gezahlt!
--> 24500*10,50*10/(360*100)= 71,46
Außerdem hat er für 10 Tage zu wenig Habenzinsen (0,5%) erhalten! Diese berechnen sich auf 32.400-24.500= 7.900
--> 7900*0,5*10/(360*100)=1,10
71,46
+ 1,10
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72,56 |
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Verfasst am: 28.09.2012 10:05 |
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Zu Aufg. 24
Es sind 254 Zinstage für April!!!
Bei der IHK gilt 30-Wert!!! Wert=Valuta!
Also in diesem Fall 30-16=24
24+(8*30)=254
daraus ergibt sich:
10.000*2,5*254/(360*100)=176,39 |
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Verfasst am: 28.09.2012 10:06 |
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Gibt es in der Zwischenprüfung keine Teilpunkte für die Buchungssätze, oder habe ich mih vertippt:
21,00 an 30,40
??
Weiss, ich hab die sonstigenbetr. Aufwendungen vergessen, aber wären ja trotzdem 0,75 der Aufgabe richtig oder nicht? |
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Verfasst am: 28.09.2012 10:42 |
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Wenn ein Konto im Buchungssatz falsch ist, so gilt der ganze Buchungssatz als falsch. Ist ja eigentlich klar. Falsch gebucht ist falsch gebucht! |
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Verfasst am: 28.09.2012 12:14 |
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Sicher, dass es keine 255 Tage sind?
Gucke ich mir alte ZP‘s an, dann wird der Tag ab kauf (wert 16.04.) mit verzinst, also auch mitgezählt.
Fangt mal ab 16 an mit 1,2,3 usw... bei 30 angekommen landet ihr bei 15! --> 255 :) mM! |
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Verfasst am: 28.09.2012 12:52 |
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Noch einmal
WERT ist immer 1 Tag bevor die Zinsrechnung beginnt!
Bei Wertpapieren sind es 2 Tage |
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Verfasst am: 28.09.2012 15:43 |
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ich hätte zu aufgabe 42 nochmal was gefunden:
Sofern bei einem Haustürgeschäft eine fehlerhafte Belehrung vorliegt, kann diese nicht den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzen. Das hat zur Folge, dass der Widerruf auch noch lange Zeit später erklärt werden kann. § 355 Abs. 3 BGB gilt in diesem Fall nicht.
also da keine Belehrung erfolgt ist , beginnt Lauf der Widerrufsfrist nicht. |
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Verfasst am: 28.09.2012 15:47 |
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noch besser BGB § 355
letzer Absatz
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, --> Erlischt nicht , wenn nicht informiert über widerrufsrecht, die 6 monaten sind nur bei belehrung aber nicht lieferung! |
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